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Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht

Geistiges Eigentum und Verhältnis zum Wettbewerbsrecht

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Vorbemerkung[]

Diese Seite dient dazu, die in letzter Zeit vielbeschworenen (Selbst)Reinigungskräfte in der Wissenschaft zu dokumentieren und dadurch wiederum ein weiteres öffentliches Interesse zu generieren. An vielen Universitäten sind aktuell Diskussionen entbrannt, wie Plagiaten vorgebeugt und nachträglich mit Sanktionen begegnet werden kann (z.B. von ProfessorInnen initiierte Podiumsdiskussion an der Uni Tübingen; von Studierenden initiierte Diskussion an der Uni Potsdam). Gerade prominente Fälle, wie der/die hier verhandelte(n), fügen den jeweiligen Instituten erhebliche Reputationsschäden zu, die durchaus Effekte auf die finanziellen Spielräume der Hochschulen haben können (z.B. Nun steht der Ruf der Uni Bayreuth auf dem Spiel). Aber auch die weniger prominenten Fälle erodieren Stück für Stück die Validität wissenschaftlicher Forschung und das Ansehen ihrer Einrichtungen. Wie Universitäten und Wissenschafts-Verbünde wissenschaftliche Redlichkeit verstehen, wie sie sie schützen wollen und wie letztlich die Jurisprudenz auf Verstöße gegen sie reagiert, wird auf dieser Seite konkretisiert.



Grundsätze und Richtlinien wissenschaftlicher Institutionen[]

... in Wissenschaftsverbänden und Gesellschaften[]

... an Hochschulen[]

  • Karlsruhe Institute of Technology (KIT): Ausarbeitungshinweise, Plagiarismus, 13. Januar 2011 ("gelten für (Pro-)Seminar-, Studien-, Bachelor-, Diplom- und Doktorarbeiten gleichermaßen")
  • Universität Heidelberg (Institut für europäische Kunstgeschichte): Plagiatskontrolle, Stand: 05.03. 2010
  • Universität Koblenz-Landau (Institut für Anglistik): Plagiat, Stand: 08.09.2009
  • Universität München (LMU, Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften): Plagiate




Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten[]

... durch wissenschaftliche Institutionen[]

  • Hochschule Luzern: Plagiate werden geahndet! - Merkblatt für Studierende und Mitarbeitende der Hochschule Luzern, 20. Juli 2010 (PDF-Datei)
  • TU Wien (Institut für Managementwissenschaften, Arbeitswissenschaft und Organisation): Plagiatsrichtlinien, Stand: 08. Sept. 2010


... in der Rechtsprechung[]

  • Anwalt.de: Plagiate – Von der Leichtigkeit des Copy & Paste Informationen und Beispiele zum Urheberrecht sowie dem Hochschul- und Prüfungsrecht.
  • Anwaltsregister.de: Überblick über die Rechtssprechung zur Aberkennung des Doktorgrads
  • Baden Württemberg: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 9. Senat, AZ: 9 S 494/08, Beschluss vom 13.10.2008, "Die Entziehung des Doktorgrades sei auch nicht ermessensfehlerhaft. Das öffentliche Interesse am Ansehen und dem wissenschaftlichen Ruf der den Doktorgrad verleihenden Universität sei höher zu bewerten als die beruflichen und sozialen Folgen für den Kläger."
  • Bayern: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, AZ: 7 CE 11.1035 vom 09.05.2011, (Juris) Keine Zulassung zur Abiturprüfung wegen Plagiat
  • Bayern: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, AZ: 7 BV 05.388 , Urteil vom 04.04.2006, (Juris) Plagiat: Quellenangabe bloß in der Nähe der kopierten Textstelle genügt nicht dem Zitierungsgebot "Der Einwand der Klägerin, sie habe die Arbeit mit bestem Wissen und Gewissen angefertigt und niemals einen Täuschungsvorsatz gehabt, sei unerheblich, da ihr als Doktorandin jedenfalls habe bekannt sein müssen, dass eine solche Vorgehensweise in wissenschaftlichen Arbeiten unzulässig sei."
  • Berlin:  Verwaltungsgericht Berlin, AZ: 3 A 319.05, Urteil vom 25.06.2009, (Kostenlose Urteile.de.) Doktorgrad durch Täuschung erworben – Aberkennung des akademischen Titels zulässig
  • Berlin: Verwaltungsgericht Berlin, AZ: 90 K 4.09 T, Urteil vom 27.09.2011  (heilberufsrecht.de) Berufsrechtliche Konsequenzen der unberechtigten Führung des Doktorgrades
  • Hamburg: Amtsgericht AZ: 36 A C 243/10 vom 26.01.2011 Urteil hier einsehbar: Plagiatsvorwurf begründet Persönlichkeitsverletzung des Autors
  • Hessen: Verwaltungsgericht Darmstadt, AZ: AZ: 3 K 899/10DA, Urteil vom 14.04.2011, (noch nicht rechtskräftig) Aberkennung eines Doktrotitels. juris Aberkennung des Doktorgrades wegen Plagiatsvorwürfen siehe ebenso Auszüge aus der Urteilsbegründung der Fachanwaltskanzlei Sokolowski. Teile der Begründung: Die Täuschung sei erheblich und rechtfertige den Entzug des Titels durch die Hochschule, so das Verwaltungsgericht (VG). Dies gelte ungeachtet dessen, dass die für den Entzug akademischer Grade maßgebliche Vorschrift des § 27 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) als "Soll"-Vorschrift ausgestaltet ist. Im Regelfall bedeute "Soll" ein "Muss". Nur bei Vorliegen atypischer Umstände dürfe die Hochschule anders verfahren und von der Aberkennung des akademischen Grades absehen. Solche Umstände vermochten die Richter im vorliegenden Fall nicht zu erkennen."
  • Hessen: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, AZ: 12 E 2262/05, Urteil vom 23.05.2007,(Kostenlose Urteile.de): Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt Entziehung des Doktorgrades wegen arglistiger Täuschung "Das Verwaltungsgericht stellte ferner fest, dass die Entziehung des Doktorgrades auch trotz Ablaufs der in §48 Abs. 4 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) festgelegten Jahresfrist noch möglich war. Denn die Jahresfrist gelte gemäß §48 Abs. 2 HVwVfG nicht, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung erwirkt worden sei."
  • Nordrhein-Westfalen: Oberverwaltungsgericht Münster, AZ: 14 A 847/09, Beschluss vom 12.08.2010. (Kostenlose Urteile.de) Diplomarbeit kann wegen Täuschung mit "nicht ausreichend" bewertet werden "Drittens habe er die Fundstellennachweise der Autoren, von denen er abgeschrieben habe, lediglich aus deren laufenden Text herausgezogen und sie in seinem Fußnotenapparat derart dargestellt, als beruhe der Text auf eigenen Recherchen und Belegen. Viertens schließlich verdeutliche die Zitierung der in Rede stehenden, im Literaturverzeichnis aufgeführten Abhandlungen in anderem als dem hier fraglichen Zusammenhang, dass der Kläger die wahre Herkunft der übernommenen Passagen an der maßgeblichen Stelle zu verschleiern beabsichtigte."
  • Bremen: Oberverwaltungsgericht Bremen, AZ: 2 A 170/10, Urteil vom 12.10.2010, Kostenlose-Urteile.de, Plagiat: Wer im Examen schummelt, kann kein Lehrer werden. Wer aus anderen Werken abschreibt, ohne dies zu kennzeichnen, kann sich nicht damit herausreden, dass ihm am Computer bloß Formatierungs- und Bearbeitungsfehler unterlaufen seien und er beim Korrekturlesen aufgrund der eigenen Fachvertrautheit keinen Unterschied der kopierten Stellen zu den eigenen Formulierungen habe erkennen können. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen (und weiterer Begründung).
  • Sachsen: Bundesverwaltungsgericht, AZ: 2 WD 30/01, Urteil vom 14.11.2001, Kostenlos-urteile.de, [in der Bundeswehr: Degradierung eines Soldaten wegen Täuschung im Vordiplom] Bundeswehrsoldaten, die in ihrer Hochschulausbildung schummeln, drohen neben akademischen Konsequenzen Beförderungsverbote, Herabsetzung des Dienstgrads, Gehaltskürzungen und sonstige berufliche Folgen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht....Täuschung ist Versagen in soldatischen Kernpflichten - Gravierende Disziplinarmaßnahme ist erforderlich (und weiterer Begründung).



... Rechtsprechung zu Ghostwriting[]

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Forschung zu wissenschaftlichem Fehlverhalten[]

siehe auch Plagiarismus und Plagiarismus-Forschung (Bibliographie)


Hilfreiches und Sonstiges[]

Hilfreiches[]

Sonstiges[]

  • Finetti, Marco: Ehrlich zu sich selbst - Die deutsche Wissenschaft muß sich dem Thema Forschungsbetrug endlich stellen (attempto! Nr. 7, 10/99) "Wie die Zukunft der Forschung hierzulande aussieht, hängt nicht nur von den Leistungen ihrer Forscher und den finanziellen, politischen und juristischen Rahmenbedingungen ab. Unabdingbar ist auch eine selbstkritische Auseinandersetzung mit den eigenen Negativseiten. Damit aber tut sich die deutsche Forschung noch immer schwer, wie etwa der Umgang mit Betrug und Fälschung in ihren Reihen zeigt."
  • Forschungsmafia - Titelhandel - Forschungsbetrug - Wissenschaftskorruption - Hochschulkriminalität
  • Rödder, Simone (IWT, Uni Bielefeld): Lug und Trug in den Wissenschaften?, "Nicht einzelne ‚schwarze Schafe‘, sondern institutionelle Veränderungen sind das Problem bei wissenschaftlichem fehlverhalten – das häufiger ist, als die in den Medien diskutierten Einzelfälle vermuten lassen.", aus: BIOspektrum | 02.08 | 14. Jahrgang (PDF-Datei)