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In der Plenarsitzung des Konvents am 30./31. Mai 2003 betonte MdEP ''A. Tajani'', dass die jüdisch-christlichen Wurzeln eine historische Tatsache seien, die Europa maßgeblich geprägt hätten. Die polnische Parlamentsdelegierte ''M. Fogler'' brachte ihre Unzufriedenheit über den Entwurf der Präambel zum Ausdruck und forderte ebenfalls die Aufnahme eines Verweises auf das jüdisch-christliche Erbe.
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In der folgenden Plenarsitzung vom 4. bis 6. Juni 2003 wurde die Forderung nach einem Bezug auf Gott, das jüdisch-christliche Erbe oder das Christentum mit Nachdruck erhoben. MdEP ''E. Brok'' und Ministerpräsident ''E. Teufel'' erklärten, dass die griechische und römische Zivilisation nicht ohne den Glauben an Gott und andere Religionen aufgezählt werden könne. Der Delegierte des polnischen Parlaments, ''E. Wittbrodt'', hob hervor, dass das Christentum einer der wichtigsten Einflüsse in der europäischen Geschichte sei. Sowenig das Christentum die Rechte anderer verletze, dürfe eine dogmatische Säkularisierung die Rechte '''die''' Religion verletzen. Der italienische Regierungsvertreter ''F. Speroni'' unterstrich den entscheidenden Beitrag des Christentums zu Europa. Der Delegierte der irischen Regierung, ''D. Roche'', forderte den Konvent dazu auf, die christliche Tradition Europas nicht zu übersehen.
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Gleichzeitig lehnten zahlreiche Mitglieder die Erwähnung des Christentums in der Präambel ab. MdEP ''O. Duhamel'' kritisierte die Versuche, das Christentum oder die christlichen Wurzeln in die Präambel einzubeziehen. Jeder, der mehr als die Erwähnung der religiösen Überlieferungen verlange, übersehe, dass es vielen Delegierten bereits schwer falle, die vom Präsisidium vorgelegte Formulierung zu akzeptieren. Auch MdEP ''A. Lancker'' lehnte einen Bezug auf das Christentum strikt ab. Der spanische Parlamentsdelegierte ''J. Forell Fontelles'' erklärte, die Balance der von ''Giscard'' vorgelegten Formulierung zwischen säkularen und religiösen Werten sei das Äußerste, was der Konvent erreichen könne.
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In der Debatte vom 31. Mai betonte '''Tajani''' (Europaparlament) die Bedeutung der jüdisch-christlichen Wurzeln Europas. Es wäre ein historischer Fehler, die Bedeutung Christentums nicht anzuerkennen. ... '''Fogler''' (Parlament, Polen) erklärte sich mit der Erwähnung des Einflusses der griechischen und römischen Zivilisation, der Aufklärung und der Vernunft grundsätzlich einverstanden, vermisst aber eine Erwähnung des Christentums oder der christlich-jüdischen Wurzeln als ebenso bedeutende Faktoren. ...
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In der Debatte vom 5. Juni betonen sowohl '''Brok''' (Europaparlament) wie '''Teufel''' (Parlament, Deutschland), dass bei der historischen Aufzählung von der griechischen und römischen Kultur bis zur Aufklärung in der Präambel zur historischen Wahrheit auch das Spirituelle gehöre. Daher müssten der Gottesglaube des Christentums und anderer Religionen erwähnt werden. Damit werde von niemandem ein Bekenntnis zu Gott und zur Religion abverlangt, so '''Teufel'''. ... Auch '''Wittbrodt''' (Parlament, Polen) sah keinen Grund, dieses Erbe aus der Präambel herauszulassen. Die Betonung des Christentums stelle keine Verletzung des Neutralitätsprinzips dar. Dagegen hielt '''Duhamel''' (Europaparlament) aus Gründen der Gleichbehandlung eine besondere Bezugnahme auf das Christentum für falsch. Er sprach sich für einen allgemeinen Bezug auf das religiöse Erbe aus und erinnerte an die Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der Präambel zur Grundrechtecharta. '''Van Lancker''' (Europaparlament) verwahrte sich gegen Vorwürfe der Intoleranz gegenüber den Gegnern religiöser Bezüge in der Präambel.
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Dagegen legte '''Borell Fonteles''' (Parlament, Spanien) Wert auf die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Für eine Berücksichtigung der christlichen Tradition Europas machte sich '''Roche''' (Regierung, Irland) stark. Die Gründung der Gemeinschaft sei in dieser Tradition erfolgt.
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NomoK@non - (Staats-)Kirchenrecht im Web, Online-Zeitschrift des Lehrstuhl für Kirchenrecht, Katholisch-Theologische Fakultät, Eberhard Karls Universität Tübingen.
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hat einen Screenshot vom 8.8.2004 zur Verfügung.
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am 9.3. wurde die Übersicht mit den Abhandlungen, welche den Artikel enthält gesichtet.
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2012, 21:12 Uhr

378, 379

In der Plenarsitzung des Konvents am 30./31. Mai 2003 betonte MdEP A. Tajani, dass die jüdisch-christlichen Wurzeln eine historische Tatsache seien, die Europa maßgeblich geprägt hätten. Die polnische Parlamentsdelegierte M. Fogler brachte ihre Unzufriedenheit über den Entwurf der Präambel zum Ausdruck und forderte ebenfalls die Aufnahme eines Verweises auf das jüdisch-christliche Erbe.

In der folgenden Plenarsitzung vom 4. bis 6. Juni 2003 wurde die Forderung nach einem Bezug auf Gott, das jüdisch-christliche Erbe oder das Christentum mit Nachdruck erhoben. MdEP E. Brok und Ministerpräsident E. Teufel erklärten, dass die griechische und römische Zivilisation nicht ohne den Glauben an Gott und andere Religionen aufgezählt werden könne. Der Delegierte des polnischen Parlaments, E. Wittbrodt, hob hervor, dass das Christentum einer der wichtigsten Einflüsse in der europäischen Geschichte sei. Sowenig das Christentum die Rechte anderer verletze, dürfe eine dogmatische Säkularisierung die Rechte die Religion verletzen. Der italienische Regierungsvertreter F. Speroni unterstrich den entscheidenden Beitrag des Christentums zu Europa. Der Delegierte der irischen Regierung, D. Roche, forderte den Konvent dazu auf, die christliche Tradition Europas nicht zu übersehen.

Gleichzeitig lehnten zahlreiche Mitglieder die Erwähnung des Christentums in der Präambel ab. MdEP O. Duhamel kritisierte die Versuche, das Christentum oder die christlichen Wurzeln in die Präambel einzubeziehen. Jeder, der mehr als die Erwähnung der religiösen Überlieferungen verlange, übersehe, dass es vielen Delegierten bereits schwer falle, die vom Präsisidium vorgelegte Formulierung zu akzeptieren. Auch MdEP A. Lancker lehnte einen Bezug auf das Christentum strikt ab. Der spanische Parlamentsdelegierte J. Forell Fontelles erklärte, die Balance der von Giscard vorgelegten Formulierung zwischen säkularen und religiösen Werten sei das Äußerste, was der Konvent erreichen könne.

In der Debatte vom 31. Mai betonte Tajani (Europaparlament) die Bedeutung der jüdisch-christlichen Wurzeln Europas. Es wäre ein historischer Fehler, die Bedeutung Christentums nicht anzuerkennen. ... Fogler (Parlament, Polen) erklärte sich mit der Erwähnung des Einflusses der griechischen und römischen Zivilisation, der Aufklärung und der Vernunft grundsätzlich einverstanden, vermisst aber eine Erwähnung des Christentums oder der christlich-jüdischen Wurzeln als ebenso bedeutende Faktoren. ...

In der Debatte vom 5. Juni betonen sowohl Brok (Europaparlament) wie Teufel (Parlament, Deutschland), dass bei der historischen Aufzählung von der griechischen und römischen Kultur bis zur Aufklärung in der Präambel zur historischen Wahrheit auch das Spirituelle gehöre. Daher müssten der Gottesglaube des Christentums und anderer Religionen erwähnt werden. Damit werde von niemandem ein Bekenntnis zu Gott und zur Religion abverlangt, so Teufel. ... Auch Wittbrodt (Parlament, Polen) sah keinen Grund, dieses Erbe aus der Präambel herauszulassen. Die Betonung des Christentums stelle keine Verletzung des Neutralitätsprinzips dar. Dagegen hielt Duhamel (Europaparlament) aus Gründen der Gleichbehandlung eine besondere Bezugnahme auf das Christentum für falsch. Er sprach sich für einen allgemeinen Bezug auf das religiöse Erbe aus und erinnerte an die Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der Präambel zur Grundrechtecharta. Van Lancker (Europaparlament) verwahrte sich gegen Vorwürfe der Intoleranz gegenüber den Gegnern religiöser Bezüge in der Präambel.

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Dagegen legte Borell Fonteles (Parlament, Spanien) Wert auf die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Für eine Berücksichtigung der christlichen Tradition Europas machte sich Roche (Regierung, Irland) stark. Die Gründung der Gemeinschaft sei in dieser Tradition erfolgt.

Übernommen aus
Matthias Triebel,
Religion und Religionsgemeinschaften im künftigen Europäischen Verfassungsvertrag
In: Uni Tübingen, Katholisch-Theologische Fakultät, Lehrstuhl für Kirchenrecht, NomoK@non-Webdokument: http://www.nomokanon.de/abhandlungen/014.htm, Rdnr. 1-88.
Link: http://www.uni-tuebingen.de/uni/ukk/nomokanon/abhandlungen/014.htm

NomoK@non - (Staats-)Kirchenrecht im Web, Online-Zeitschrift des Lehrstuhl für Kirchenrecht, Katholisch-Theologische Fakultät, Eberhard Karls Universität Tübingen.

http://waybackmachine.org/20040501000000*/http://www.nomokanon.de/abhandlungen/014.htm hat einen Screenshot vom 8.8.2004 zur Verfügung.

am 9.3. wurde die Übersicht mit den Abhandlungen, welche den Artikel enthält gesichtet.

http://replay.waybackmachine.org/20031207132759/http://www.nomokanon.de/abhandlungen/index.html