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Dissertation Original
Im Vergleich zu den in Artikel I §8 der US-Verfassung enthaltenen genauen Festlegung der Machtbefugnisse des Kongresses erscheint die Vorstellung von vage definierten „Kompetenzen“ dürftig. Gleichwohl können die „Föderalisten“Europas mit Recht anführen, dass der europäische Verfassungsentwurf die im Rahmen der derzeitigen Vertragswerke bestehenden Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeiten der Europäischen Union deutlich verringert. Darüber hinaus erweitert die Verfassung die Bereiche, innerhalb derer die Kommission und der Rat Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit treffen können, und reduziert die Möglichkeiten einzelner Staaten, ihr Veto gegen bestimmte Handlungen einzulegen.´Indessen verbleibt ein wesentliches Merkmal der Souveränität – die Gestaltung des Steuersystems – im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten, ebenso wie die Umsetzung der nicht enden wollenden Flut an Verordnungen aus Brüssel den Mitgliedstaaten obliegt. In diesem Sinne scheint der Entwurf einer Verfassung für Europa den „Articles of Confederation“ ähnlicher als der amerikanischen Verfassung von 1787. To an American who likes the specificity of the enumerated powers of the US Congress set out in Article I, Section 8, of the Constitution, the notion of vaguely defined "competences" may seem incredibly, and therefore dangerously, vague. But Eurofederalists can rightly claim that the proposed constitution sharply reduces the uncertainty about EU authority evident in the existing cluster of treaties. Moreover, the constitution increases the areas in which both the commission and the council can make decisions by a form of majority voting while reducing the capacity of individual states to veto action. Yet that great badge of sovereignty-the power to tax-remains the reserve of the member states, as does the responsibility for administering the relentless flow of regulations from Brussels. In this sense, the proposed constitution again seems closer to the Articles of Confederation than the Constitution of 1787.
Die Aufgabe der Konsolidierung der politischen Führung Europas ist heute im Vergleich eine weitaus vielschichtigere als die Bestimmung, der sich die Verfassungsväter Amerikas damals in Philadelphia gegenübersahen. Dies soll keinesfalls die Erfolge des Jahres 1787 schmälern – weshalb eine Betrachtung der jeweiligen Konventsmitglieder vermessen, aber gleichwohl bezeichnend ist: Im Entstehungsprozess der amerikanischen Verfassung beeindruckt nicht nur die große Ernsthaftigkeit, mit der ihre Verfasser sich dieser Aufgabe widmeten, sondern auch die bemerkenswert einfallsreiche und kritische Weise, in der sie ihre profunde Kenntnis der Geschichte und politischen Philosophie mit ihren eigenen Erfahrungen verknüpften. Die Tatsache, dass es sich bei ihnen in den Augen mancher um einen „zusammengewürfelten Haufen rustikaler Provinzler“1039 handelte, die an der Peripherie der europäischen Welt lebten, lässt ihren Erfolg umso erstaunlicher erscheinen.

Fußnote 1039: So J.Rakove, Europe’s Floundering Fathers, in: Foreign Policy,138/2003, S.28ff., [sic]"

... The task of consolidating European governance today is far more daunting than the one the American framers faced at Philadelphia. To admit this point takes nothing away from the achievements of 1787. Anyone who studies the formation of the Constitution has to be impressed not only by the high seriousness with which its framers discharged their duties but also by the remarkably inventive and critical way in which they combined a deep knowledge of history and political philosophy with the lessons of their own experience. That they were, at bottom, a collection of provincial rustics living at the far periphery of the European world makes their achievements all the more striking.
Übernommen aus: Jack Rakove, Europe's Floundering Fathers. Foreign Policy No. 138 (Sep. - Oct., 2003), pp. 28-38
Link: JSTOR: http://www.jstor.org/pss/3183653
Dokumentiert in:


Anmerkungen[]

Mindestens ab Seite 362 (letzter Absatz) bis Seite 369 oben besteht zu Guttenbergs Dissertation praktisch ausschließlich aus ungekennzeichneten Übersetzungen von Rakoves Artikel, s. Seite 362-363, Seite 363-364, Seite 364-365, Seite 365-366 (bis unmittelbar vor obige Passage), Seite 367 (unmittelbar an obige Passage anschließend) und Seite 368.

Vor der obigen Fußnote 1039 wird Rakove dabei mit keinem Wort erwähnt, danach auch nur noch einmal auf Seite 367 (als "Vgl.").