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Dissertation[]

Eine derartige nationalstaatliche Konstitutionalisierung der bis dahin nur lose
verbundenen amerikanischen Staaten war demgegenüber Aufgabe des Konvents
von Philadelphia. Der Verfassungskonvent von Philadelphia bereitete im Jahre
1787 die amerikanische Bundesverfassung. vor. Die 55 Delegierten waren Entsandte
der lediglich in der durch einen Bundesvertrag begründeten Konföderation
von 1777 miteinander verbundenen amerikanischen Staaten. Obwohl zunächst
nur zu dem Zwecke zusammen gerufen, Vorschläge zur Verbesserung der Konföderationsartikel
des Bundesvertrags auszuarbeiten (hier besteht wenigstens eine
„Initialanalogie"), entwarfen sie eine Bundesverfassung für die künftigen Vereinigten
Staaten. ' °34 Mit Inkrafttreten dieser Verfassung wurde aus einem losen
Staatenbund ein neuer Bundesstaat, der — wie beschrieben — u. a. auf den Prinzipien
der Gewaltenteilung und der Volkssouveränität beruht. Die Bundesverfassung
trat nach ihrer Ratifizierung durch alle Einzelstaaten im Jahre 1788 in Kraft und
begründete damit völkerrechtlich einen neuen Staat.

Original[]

Eine derartige nationalstaatliche Konstitutionalisierung der bis dahin nur lose verbundenen
amerikanischen Staaten war demgegenüber Aufgabe des Konvents von Philadelphia.
Der Verfassungskonvent von Philadelphia bereitete im Jahre 1787 die amerikanische
Bundesverfassung (Anlage 8) vor. Die 55 Delegierten waren Entsandte der bis
dahin in der durch einen Bundesvertrag begründeten Konföderation von 1777 (Anlage
9) miteinander verbundenen amerikanischen Staaten. Obwohl zunächst lediglich zu dem
Zwecke zusammen gerufen, Vorschläge zur Verbesserung der Konföderationsartikel
des Bundesvertrags auszuarbeiten, entwarfen sie eine Bundesverfassung für die künftigen
Vereinigten Staaten (Anlage 10). Mit Inkrafttreten dieser Verfassung wurde aus
einem losen Staatenbund ein neuer Bundesstaat, der u.a. auf den Prinzipien der Gewaltenteilung
und der Volkssouveränität beruht. Die Bundesverfassung trat nach ihrer Ratifizierung
durch alle Einzelstaaten im Jahre 1788 in Kraft und begründete damit völkerrechtlich
einen neuen Staat. (Anlage 11).


Görlitz, Europäischer Konvent und der Konvent von Philadelphia – Parallelen und Unterschiede, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Berlin 2003, WF XII - 148/03, S. 4