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Zudem: die USA haben mit dem Präsidenten einen Akteur der mit einer Stimme spricht und über ein Entscheidungsinstrumentarium voll verfügt. Entscheidungen herbeizuführen ist auf beiden Seiten des Atlantiks langwierig; bei der Ausführung sind die USA indessen der Europäischen Union weit voraus. Dies ergibt sich nicht zwingend aus der Verfassung selbst, nach der dem Präsidenten, indirekt gewählt, kein umfassendes Machtmonopol zugedacht war, sondern ist ein Ergebnis der Verfassungsentwicklung. Der Gedanke, ob Europa mit einer vergleichbaren Exekutivspitze zu versehen sein könnte, ohne dass dabei die Frage der Direktlegitimation unbedingt im Vordergrund stehen müsste, bleibt auch nach dem vorläufigen Scheitern des Verfassungsvertrages aktuell. Zweitens ist der Kongress kein Parlament, das die Exekutive wählt und stützt, sondern ein eigenes Machtzentrum, mit dem das Weiße Haus ständig verhandeln muss [Fußnote 1017].

Ein interessanter transatlantischer Vergleich offenbart sich im Bereich institutioneller Fortentwicklungen. Als Beispiel dürfen hierbei das erst 1913 durch den Federal Reserve Act errichtete Federal Reserve System und das Europäische Zentralbank EZB – System dienen [Fußnote 1018]. Die heute mit globaler Wirkkraft versehene Währung "Dollar" ist nicht, um mit R. Schuman zu sprechen, "auf einen Schlag" entstanden. Zwar hatten die USA seit der Gründung eine "gemeinsame" Währung. Selbige bestand jedoch noch bis Ende des Bürgerkriegs aus etwa 10.000 unter [...] Hier der ganze Absatz: [[1]]


1017

Der amerikanische Kongress gilt heute mit Recht als die wohl stärkste Legislative der Welt. Das bedeutende Vorrecht des Repräsentantenhauses, das über die gemeinsame Gesetzgebung mit dem Senat hinausgeht, ist dabei das Budgetrecht, das dem Repräsentantenhaus nicht nur das alleinige Recht gibt, Finanzgesetze einzubringen, sondern auch das Budget aufzustellen. Das Repräsentantenhaus besitzt außerdem das wichtige Initiativrecht für die Handelsgesetzgebung, was aktuell bei der Frage von Trade Promotion Authority insbesondere für die Verhandlungen im Rahmen der Doha Development Agenda eine Schlüsselrolle darstellt. Mit dem Senat schufen die amerikanischen Verfassungsväter darüber hinaus eine äußerst mächtige und selbstbewusste Kammer, die mit ihren Kompetenzen im Bereich der Außenpolitik insbesondere für das Verhältnis zu Europa von enormer Bedeutung ist (– der derzeitige Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses R. Lugar spielte eine in der europäischen Öffentlichkeit weitgehend unbemerkte, gleichwohl höchst bedeutsame Mittlerfunktion im europäischen Erweiterungs- und Annäherungsprozess –) und eine wichtige Ergänzung der präsidentiellen Kompetenzen darstellt. Die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Senat bei der Ernennung von Mitgliedern und hohen Beamten der Administration stellt einen anderen wichtigen Gegenpol zu den präsidentiellen Prärogativen dar.

1018

Vgl. auch G. Burghardt: Die Europäische Verfassungsentwicklung aus dem Blickwinkel der USA, Vortrag an der Humboldt Universität zu Berlin am 6. Juni 2002.

Zwei große Unterschiede: die USA haben mit dem Präsidenten einen Akteur, der mit einer Stimme spricht und über ein Entscheidungsinstrumentarium voll verfügt. Entscheidungen herbeizuführen ist langwierig auf beiden Seiten; bei der Ausführung sind die USA indessen der Europäischen Union weit voraus. Dies ergibt sich nicht zwingend aus der Verfassung selbst, nach der dem Präsidenten, indirekt gewählt, kein umfassendes Machtmonopol zugedacht war, sondern ist ein Ergebnis der Verfassungsentwicklung. Unser Konvent sollte sich deshalb zur Aufgabe machen, Europa mit einer vergleichbaren Exekutivspitze zu versehen, ohne daß dabei die Frage der Direktlegitimation unbedingt im Vordergrund stehen müßte. Zweitens ist der Kongress kein Parlament, das die Exekutive wählt und stützt, sondern ein eigenes Machtzentrum, mit dem das Weiße Haus ständig verhandeln muß. (S.4f.)



Ein interessantes Beispiel post-1787er institutioneller Fortentwicklungen ist die erst 1913 errichtete Federal Reserve. Auch der heute mächtige Dollar ist nicht, um mit Robert Schuman zu sprechen, auf einen Schlag entstanden. Zwar hatten die USA seit der Gründung eine "gemeinsame Währung. Selbige bestand indessen noch bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts, d.h. bis Ende des Bürgerkriegs, aus um die 10.000 unterschiedlichen Banknoten. Erst 1914 wurden sie durch "Federal Reserve Notes", den einheitlichen" Dollar, ersetzt. Auch die Struktur der "Fed" hat Ähnlichkeiten mit dem EZB System: [...]. (S.7)



Der amerikanische Kongress gilt heute mit Recht als die wohl stärkste Legislative der Welt. Das bedeutende Vorrecht des Repräsentatenhauses, das über die gemeinsame Gesetzgebung mit dem Senat hinausgeht, ist dabei das Budgetrecht, das dem Repräsentantenhaus hat [sic] nicht nur das alleinige Recht gibt, Finanzgesetze einzubringen, sondern auch das Budget aufzustellen. Das Repräsentantenhaus besitzt außerdem das wichtige Initiativrecht für die Handelsgesetzgebung, was aktuell bei der Frage von Trade Promotion Authority, insbesondere für die Verhandlungen im Rahmen der Doha Development Agenda eine Schlüsselrolle darstellt.

Mit dem Senat schufen die amerikanischen Verfassungsväter darüber hinaus eine äußerst mächtige und selbstbewusste Kammer, die mit ihren Kompetenzen im Bereich der Außenpolitik insbesondere für das Verhältnis zu Europa von enormer Bedeutung ist






und eine wichtige Ergänzung der präsidentiellen Kompetenzen darstellt. Die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Senat bei der Ernennung von Mitgliedern und hohen Beamten der Administration stellt einen anderen wichtigen Gegenpol zu den präsidentiellen Prärogativen dar. (S.6f)

Übernommen aus
Dr. Günter Burghardt,
"Die Europäische Verfassungsentwicklung aus dem Blickwinkel der USA"
In: Vortrag an der Humboldt-Universität zu Berlin (FCE 4/02)
Link: http://www.whi-berlin.de/documents/burghardt.pdf


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