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[...] Recht und Moral getrennt. Die politische Auseinandersetzung über die Gesetzgebung stellt zwar verschiedene Moralvorstellungen gegeneinander und diese werden in der Regel ausdiskutiert. Das daraus hervorgehende Recht ist jedoch moralisch neutral. Auch der Straftäter hat seine Würde, er ist nicht moralisch verwerflich sondern nur rechtlich strafbar. Weltweit ist dieser aufklärerische Gedanke in den Menschenrechten umgesetzt worden. Das US amerikanische Rechtsdenken scheidet demgegenüber Recht und Moral weit weniger extensiv. [...]

In Europa hat auch der Souveränitätsverzicht [Fußnote 1012] der Staaten die Überwindung des moralischen Rasters von "gut und böse" ermöglicht. Wenn westeuropäische Staaten heute Interessensgegensätze austragen, so qualifizieren sie sich gegenseitig nicht als "böse". Ohne Souveränitätsverzicht ist es nicht möglich, das Freund-Feind-Schema zu überwinden, und dieses wurzelt letztlich im moralischen Gegensatz von "gut" und "böse". Dieser Zusammenhang ist wieder höchst aktuell geworden, indem die "Koalition der Willigen" nämlich eine moralische Kategorie darstellt, die mit "gut und böse" operiert. [Fußnote 1013]

[...] Recht und Moral getrennt. Die politische Auseinandersetzung über die Gesetzgebung stellt zwar verschiedene Moralvorstellungen gegeneinander, das daraus hervorgehende Recht ist jedoch moralisch neutral. Auch der Straftäter hat seine Würde, er ist nicht moralisch verwerflich, sondern nur rechtlich strafbar. Weltweit ist dieser aufklärerische Gedanke in den Menschenrechte umgesetzt worden, die seinerzeit gerade zugunsten der verachteten, als moralisch minderwertig geltenden Menschen erfunden wurden. Das US-amerikanische Rechtsdenken scheidet Recht und Moral viel weniger. Der Souveränitätsverzicht hat in Europa auch die Ueberwindung des moralischen Rasters von "gut und böse" ermöglicht. Wenn westeuropäische Staaten heute Interessengegensätze austragen, so tun sie dies mit vielfältigen Methoden, einschliesslich Unfreundlichkeiten diplomatischer und politischer Natur, deren Erfindung die Phantasie keine Grenzen setzt ausser der einen: Als "böse" qualifiziert man sich gegenseitig nicht ab. Ohne Souveränitätsverzicht ist es nicht möglich, das Freund-Feind-Schema zu überwinden, welches letztlich im moralischen Gegensatz von "gut" und "böse" wurzelt. So ist denn auch die
"Koalition der Willigen" eine moralische Kategorie, die mit "gut und böse" operiert. [...]

Übernommen aus:

Gret Haller, Jenseits von Gut und Böse. Wird George W. Bushs Krieg die Welt beglücken? [...]

Weltwoche 6.03 vom 6.2.2003, online hier:

http://www.grethaller.ch/2003/weltwoche_2003.html

(ergänzt: Momo)








Kann in Teilen auch aus

Gret Haller

RECHT - DEMOKRATIE -

POLITIK


Zum unterschiedlichen Verständnis von Staat und Nation dies- und jenseits des Atlantiks

Referat anlässlich der Tagung "Die USA - Innenansichten einer Weltmacht", 7./8. Februar 2003 an der Katholischen Akademie in Bayern, München

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[...,dass der Intensitätsgrad der Freundschaft mit den Vereinigten Staaten für nicht wenige gleichbedeutend ist mit dem Intensitätsgrad der Akzeptanz durch die Staatengemeinschaft ganz allgemein. Aus US-amerikanischer Sicht trifft dies zu. Aus europäischer Sicht ist es aber keineswegs richtig, ganz im Gegenteil: gerade in der deutschen (politischen wie öffentlichen) Diskussion geht man - zusammen mit zahlreichen Staaten in anderen Kontinenten - davon aus, dass man sich zunehmend auf eine Völkerrechtsordnung einigen wolle, auch indem man sich zunehmende Souveränitätsverzichte leisten würde.]

[..., dass der Intensitätsgrad der Freundschaft mit den Vereinigten Staaten gleichbedeutend sei mit dem Intensitätsgrad der Akzeptanz durch die Staatengemeinschaft ganz allgemein. Aus US-amerikanischer Sicht trifft dies zu. Aus europäischer Sicht ist es aber keinesweg richtig, ganz im Gegenteil: Wir gehen - zusammen mit unzähligen Staaten in anderen Kontinenten - davon aus, dass wir uns zunehmend auf eine Völkerrechtsordnung einigen wollen, indem wir zunehmende Souveränitätsverzichte leisten.]

Übernommen aus:

Haller, Recht – Demokratie – Politik. Zum unterschiedlichen Verständnis von Staat und Nation dies- und jenseits des Atlantiks. Refe- rat anlässlich der Tagung "Die USA - Innen- ansichten einer Weltmacht", 7./8. Februar 2003 an der Katholischen Akademie in Bayern, München

Dokumentiert in:

Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011

351 Der Souveränitätsverzicht der Staaten zugunsten einer völkerrechtlichen Ordnung wurde in Europa im Westfälischen Frieden 1648 begründet. Der Souveränitätsverzicht der Staaten zugunsten einer völkerrechtlichen Ordnung wurde in Europa im westfälischen Frieden 1648 erfunden.

Übernommen aus:

Gret Haller, Jenseits von Gut und Böse. Wird George W. Bushs Krieg die Welt beglücken? [...]

Weltwoche 6.03 vom 6.2.2003, online hier:

http://www.grethaller.ch/2003/weltwoche_2003.html

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Fußnote 1012

Vgl bereits P. Häberle, Zur gegenwärtigen Diskussion um das Problem der Souveränität, in AöR 92, 1967, S. 259 ff; Siehe auch S. Oeter, Souveränität und Demokratie als Problem in der Verfassungsordnung der EU, in ZaöRV 55 1995 S. 659 ff

Verweis auf Häberle und Oeter, NICHT auf Haller Das Buch von Oeter heißt "Souveränität und Demokratie als Probleme in der "Verfassungsentwicklung" der europäischen Union".