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Als prominentes Beispiel mit weit zurückreichender Tradition der Direktdemokratie dürfen die amerikanischen Bundesstaaten angesehen werden, in denen teilweise seit der Gründungszeit direktdemokratische Mitbestimmungsformen praktiziert werden. Sie gelten daher wie die Schweiz als Pioniere der Direkten Demokratie. [Fußnote 1007] |
Als prominentes Beispiel mit weit zurückreichender Tradition der Direktdemokratie gelten die amerikanischen Bundesstaaten, in denen teilweise seit der Gründungszeit direktdemokratische Mitbestimmungsformen praktiziert werden. Sie gelten daher wie die Schweiz als Pioniere der Direkten Demokratie. |
Wilfried Marxer, „Wir sind das Volk“: Direkte Demokratie - Verfahren, Verbreitung, Wirkung, Schriftliche Fassung des Vortrages am Liechtenstein-Institut vom 2.November 2004 in der Vorlesungsreihe „Herausforderung Demokratie“, S. 25 ff. Link: http://www.liechtenstein-institut.li/Portals/11/pdf/lib/LIB_24.pdf Dokumentiert in: Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011 und http://www.stern.de/politik/deutschland/dokumentation-wo-guttenberg-abgekupfert-hat-1655044.html und |
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Geografisch zeigt sich der Schwerpunkt vor allem im Westen und Mittleren Westen. [Fußnote 1008: Zwischen 1904 und 2002 nahmen Oregon mit 325 Abstimmungen Californien (279) Colorado (183) North Dakota (168) und Arizona (154) die Spitzenposition nach Zahl an Volksabstimmungen auf Bundesstaatenebene ein. vgl D. M. Waters, Initiative and Referendum Almanac, 2003] Nationale Referenden sind in der amerikanischen Verfassung nicht vorgesehen. Auf der Ebene der Bundesstaaten hat sich dagegen das Instrumentarium der Direkten Demokratie, bis hinab auf die lokale Ebene, weitgehend durchgesetzt. In allen Bundesstaaten sind darüberhinaus auch Anordnungen von Volksabstimmungen aufgrund von Behördenbeschlüssen möglich („legislative referendum“). [...] |
Geografisch zeigt sich der Schwerpunkt vor allem im Westen und Mittleren Westen. [Fußnote 30: Zwischen 1904 und 2002 nahmen nach Waters (2003: 8.Oregon mit 325 Abstimmungen, Californien(279), Colorado (183), North Dakota (168) und Arizona (154) die Spitzenposition nach Zahl an Volksabstimmungen auf Bundesstaatenebene ein] Nationale Referenden sind in der amerikanischen Verfassung nicht vorgesehen. Auf der Ebene der Bundesstaaten hat sich dagegen das Instrumentarium der Direkten Demokratie, bis hinab auf die lokale Ebene, weit- gehend durchgesetzt. [...] In allen Bundesstaaten sind darüberhinaus auch Anordnungen von Volksabstimmungen aufgrund von Behördenbeschlüssen möglich („legislative referendum“). |
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Fußnote 1007 Es gibt zahlreiche Studien und Untersuchungen zur Direkten Demokratie in den amerikanischen Bundesstaaten, vgl. etwa R.J. Ellis, Democratic Delusions. The Initiative Process in America, 2002; L. LeDuc, The Politics of Direct Democracy. Referendums in Global Perspective, 2003. L. LeDuc / R. G. Niemi / P. Norris (Hrsg.), Comparing Democracies. Elections and Voting in Global Perspective, 1996; S. L. Piott, Giving Voters a Voice. The Origins of the Initiative and Referendum in America, 2003; J.F. Zimmerman, The Referendum. The People Decide Public Policy, 2001; C. Stelzenmüller, Direkte Demokratie in den Vereinigten Staaten von Amerika, 1994; L. J. Sabato / H.R. Ernst / B.A. Larson (Hrsg.), Dangerous Democracy? The battle over ballot initiative in America, 2001; vgl auch den Überblick zu direktdemokratischen Institutionen in den Gliedstaaten bei S. Möckli, Direkte Demokratie in den USA, in JöR 44 (1996), S. 565 ff. |
Entsprechend des hohen Standes politikwissenschaftlicher Forschung in den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es auch zahlreiche Studien und Untersuchungen zur Direkten Demokratie in den amerikanischen Bundesstaaten. [Fußnote: Vgl. Ellis 2002; LeDuc u.a. 1996; LeDuc 2003; Piott 2003; Zimmerman 2001; Stelzmüller 1994; Sabato 2001] |
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