Dissertation | Quelle |
Tatsächlich: S.324/325/326 S. 324 Eine ähnliche Situation lag auch zugrunde, als die Bundesrepublik Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen wurde. Verschiedene Modelle wa- S.325 ren für den deutschen Staat angedacht worden; am Schluss erschien ein föderales Gebilde für die westlichen Alliierten und die Deutschen am vertrauenswürdigsten. Allerdings mochten die Verfassungsväter des Grundgesetzes (GG) sich in Herrenchiemsee nicht auf einen Bundesstaat nach US-amerikanischem Vorbild verständigen. Das GG hat damit den Föderalismus europäischen Typs bereits |
Eine ähnliche Situation lag auch zugrunde, als die Bundesrepublik Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen wurde. Verschiedene Modelle waren für den deutschen Staat angedacht worden; am Schluss erschien ein föderales Gebilde für die westlichen Alliierten und die Deutschen am vertrauenswürdigsten. Allerdings mochten die Verfassungsväter des Grundgesetzes sich in Herrenchiemsee nicht auf einen Bundesstaat nach US-amerikanischem Vorbild verständigen. Das Grundgesetz hat damit den Föderalismus europäischen Typs bereits ziemlich klar vorbereitet: Institutionelle Verflechtungen gemäß dem Grundsatz von Macht- und Einflussteilung anstelle der US-amerikanischen -trennung: |
Fußnote 937: |
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übernommen aus: Schwab: Föderalismus. In: Le forum franco-allemand, 2001. Link: [1] Vergleiche: Scan von faz.net |
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Guttenberg 2009 In der Theoriegeschichte des Föderalismus ist eine reiche Vielfalt von Varianten entstanden Vor diesem Hintergrund ist es nur zu verständlich dass man sich in der Frage welchen Grad der Föderalisierung die Europäische Union bereits erreicht hat nicht einig ist Während einige Beobachter bereits eine entwickelte Form des Föderalismus attestieren 938 sehen andere ihn erst auf dem Weg zur Föderation 939 Die Zurückhaltung die im Umgang mit dem Föderalismusbegriff zu beobachten ist mag zu einem gewissen Teil darauf zurückzuführen sein dass sich während des 19 Jahrhunderts eine Verengung auf die Form der Bundesstaatlichkeit vollzogen hat Wer sich dieser Begriffstradition verpflichtet fühlt wird sich jedenfalls dann wenn die damit einhergehenden Folgerungen insbesondere [...] Souveränität des Bundes nicht gezogen werden sollen im Umgang mit dem Föderalismusbegriff Zurückhaltung auferlegen 940 Zwingend ist diese Verengung aber nicht sie ist lediglich eine - wenn auch in den letzten zweihundert Jahren besonders (S. 326 B Verfassungserweckung und Verfassungsbestätigung) wichtige – Form des Föderalismus Wagt man einen Blick auf die ideengeschicht lichen Wurzeln des Föderalismus so geht es nicht um Souveränität sondern um Einheitssicherung und Vielfaltgewähr, um das freie und selbstbestimmte Zusammenwirken verschiedener vertikal gestufter Verbände Im Lichte eines solchen Föderalismusbegriffs lassen sich gegen die Bezeichnung der Europäischen Union als Föderation kaum Einwände erheben Föderalismus ist damit ein politisches Ordnungsprinzip das darauf abzielt die Existenz und Selbstständigkeit einer Mehrheit politischer Einheiten mit der Zusammenfassung dieser Einheiten in ein höheres Ganzes zu verbinden 941
Die europäische Einigungsbewegung und die damit entstandene Regionalpolitik der engeren territorialen und personellen Gemeinschaften. Er dient der Selbstbehauptung der Eigenart und der Anerkennung des Eigenrechtes dieser Eigenart Dies kann nur gelingen wenn [...] |
Quelle In der Theoriegeschichte des Föderalismus ist eine reiche Vielfalt von Varianten entstanden. Vor diesem Hintergrund ist es nur zu verständlich, dass man sich in der Frage, welchen Grad der Föderalisierung der Verbund bereits erreicht hat, nicht einig ist. Während einige Beobachter dem Verbund bereits eine entwickelte Form des Föderalismus attestieren,70 sehen andere ihn erst auf dem Weg zur Föderation.71 Die Zurückhaltung, die im Umgang mit dem Föderalismusbegriff zu beobachten ist, mag nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass sich im Verlauf des 19. Jahrhunderts eine Verengung auf die Form der Bundesstaatlichkeit vollzogen hat. Wer sich dieser Begriffstradition verpflichtet fühlt, wird sich jedenfalls dann, wenn die damit einhergehenden Folgerungen (insbesondere: Souveränität des Bundes) nicht gezogen werden sollen, im Umgang mit dem Föderalismusbegriff Zurückhaltung auferlegen. Zwingend ist diese Verengung aber nicht; sie ist lediglich eine – wenn auch in den letzten zweihundert Jahren besonders wichtige – Form des Föderalismus. Arbeitet man die ideengeschichtlichen Wurzeln des Föderalismus heraus, so geht es nicht um Souveränität, sondern um Einheitssicherung und Vielfaltgewähr, um das freie und selbstbestimmte Zusammenwirken verschiedener, vertikal gestufter Verbände. Im Lichte eines solchen Föderalismusbegriffs lassen sich gegen die Bezeichnung des Integrationsverbunds als Föderation keine Einwände erheben. Föderalismus ist ein politisches Ordnungsprinzip, das darauf abzielt, die Existenz und Selbstständigkeit einer Mehrheit politischer Einheiten mit der Zusammenfassung dieser Einheiten in ein höheres Ganzes zu verbinden. Föderalistische Ordnungen sind als mehrstufige politische Systeme zu begreifen, in denen an die Seite der politischen Einheit der Glieder die politische Gesamtexistenz tritt. Föderalismus ist damit Bildung eines Ganzen unter gleichzeitiger Bewahrung der Freiheit der engeren territorialen und personellen Gemeinschaften. Er dient der Selbstbehauptung der Eigenart und der Anerkennung des Eigenrechtes dieser Eigenart. Dies kann nur gelingen, wenn man – [...] |
Fast wörtlich übernommen aus: Martin Nettesheim, EU-Recht und nationales Verfassungsrecht, Tübingen 2002, S. 28 f. Link: http://www.europawissenschaften-berlin.de/texte/Nettesheim.pdf Finder: Krull Vergleiche: Scan von faz.net |