Untersuchte Arbeit: Seite(n): Seite 294-295, Fußnote 855, Zeilen: |
Original: Seite(n): Klaus Stern: Verfassungsgerichtsbarkeit und Gesetzgeber (Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften: G, Geisteswissenschaften, 350), Westdt. Verl., Opladen 1997 ISBN 3-531-07350-8, S. 12, Zeilen: |
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855 (...) Soweit eine unterlegene Prozesspartei scharfe Kritik übt, ist sie verständlich und meist auch bald vergessen, (vgl. zur "Richterschelte in Deutschand" etwa H.-J. Vogel. Videant Judices! Zur aktuellen Kritik am Bundesverfassungsgericht, in: DÖV 1978. S. 665 ff.). In jüngster Zeit indessen wird die Kritik anläßlich einiger Entscheidungen des Gerichts oder seiner Kammern grundsätzlicher. E. W. Böckenförde etwa hat die Gefahr des Übergangs zum "verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat" bzw. "Verfassungs-Areopag" beschworen (siehe ders., Grundrechte als Grundsatznormen, in: Der Staat 29 (1990), S. 1 ff., 25), B. Großfeld von "Götterdämmerung" geschrieben (ders., Götterdämmerung? Zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts, in: NJW 1995. S. 1719 ff.) andere haben den Autoritätsverlust des Gerichts beklagt. Politik. Publizistik und Volkesmeinung in Leserbriefen und Demonstrationen reagierten nach den sog. "Soldaten sind Mörder"-Entscheidungen (BVerfGE 86. 1 ff.: BVerfG. NJW 1994. 2943 ff.) und dem sog. Kruzifix-Beschluß des Ersten Senats noch viel schärfer. Frühere Kritiken sprachen vom "government of judges", von "richterlicher Zensur", von "richterlichem Veto" oder ähnlichen Charakterisierungen (siehe m.w.N. die Zusammenstellung bei K.Stern, Verfassungsgerichtsbarkeit zwischen Recht und Politik. 1980. S. 17). |
Soweit eine unterlegene Prozeßpartei solche Kritik übt, ist sie verständlich und meist auch bald vergessen, aber in jüngster Zeit wird die Kritik wieder pointierter und grundsätzlicher Natur. Bundesverfassungsrichter E. W. Böckenförde etwa hat die Gefahr des Übergangs zum „verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat", „Verfassungs-Areopag" oder „autoritativen Praeceptor“ beschworen, I. v. Münch hat Autoritätsschwund festgestellt und B. Großfeld gar von „Götterdämmerung" gesprochen. Frühere Kritiker sprachen vom „government of judges“, von „richterlicher Zensur“, von „richterlichem Veto“ oder ähnlichen Charakterisierungen. |
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