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+ | Ein wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist umfassend und jenseits schüchterener Debatten vorläufig nur in den USA in Gang gekommen. Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics"[843], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists" und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists" niederschlägt[844] und in einen weiteren Zusammenhang von „katholischen" und „protestantischen" Interpretationsschemata erstellt wird[845]. Diese stets politisch aufgeladenen Diskurse offenbaren die grundsätzliche Notwendigkeit einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs. |
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+ | [843] G. Leyh, Toward a Constitutional Hermeneutics, in: American Journal of Political Science. No. 2, vol. 32, 1988. S. 369 ff. |
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+ | Ein weitreichender wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist vorläufig nur in den Vereinigten Staaten und neuerdings auch in Kanada aufgenommen worden.[763] Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics" (G. Leyh)[764], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists" und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists" niederschlägt[765] und in einen weiteren hermeneutischen Zusammenhang von „katholischen" und „protestantischen" Interpretationsschemata erstellt wird[766]. In diesen naturgemäß stets politisch aufgeladenen Debatten zeichnet sich das Problemfeld einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik[767] in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien etwa der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs ab [...] |
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+ | [764] G. Leyh, Toward a Constitutional Hermeneutics, in: 32 American Journal of Political Science (1988), No. 2, S. 369 ff. |
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2012, 21:13 Uhr
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Im vollausgebildeten Konstitutionalismus stellt sich zudem die Frage des Verfassungsgerichtlichen Interpretationsmonopols, so wie es sich in den USA herausgebildet hat. Diese Institutionalisierung eines autoritativ gesteuerten und gesamtgesellschaftlich wirksamen hermeneutischen Prozesses der Verfassungskultur prägt zunehmend „westliche", auch ansatzweise „nicht-westliche" Verfassungsstaaten. Ein wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist umfassend und jenseits schüchterener Debatten vorläufig nur in den USA in Gang gekommen. Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics"[843], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists" und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists" niederschlägt[844] und in einen weiteren Zusammenhang von „katholischen" und „protestantischen" Interpretationsschemata erstellt wird[845]. Diese stets politisch aufgeladenen Diskurse offenbaren die grundsätzliche Notwendigkeit einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs. [843] G. Leyh, Toward a Constitutional Hermeneutics, in: American Journal of Political Science. No. 2, vol. 32, 1988. S. 369 ff. [844] Dazu etwa D. P. Kommers, The Supreme Court and the Constitution: The Continuing Debate on Judicial Review, in: The Review of Politics. No. 3, vol. 47, 1985. S. 113 ff. [845] Hierzu beispielsweise das wichtige Werk von H. Levinson, Constitutional Faith. 1989. |
Im vollausgebildeten Konstitutionalismus wird gebetsmühlenartig die Frage des verfassungsgerichtlichen Interpretationsmonopols behandelt, so wie es sich scheinbar in den USA herausgebildet haben soll. {S. 265, Fn. 769} Dennoch werden westliche Konstitutionalismen und - dem Prinzip des institutionellen Mimetismus folgend - auch ansatzweise nicht-westliche Verfassungsstaaten nun zunehmend von einer Institutionalisierung eines autoritativ gesteuerten und gesamtgesellschaftlich wirksamen hermeneutischen Prozesses der Verfassungskultur gekennzeichnet [...] {S. 268} Ein weitreichender wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist vorläufig nur in den Vereinigten Staaten und neuerdings auch in Kanada aufgenommen worden.[763] Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics" (G. Leyh)[764], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists" und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists" niederschlägt[765] und in einen weiteren hermeneutischen Zusammenhang von „katholischen" und „protestantischen" Interpretationsschemata erstellt wird[766]. In diesen naturgemäß stets politisch aufgeladenen Debatten zeichnet sich das Problemfeld einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik[767] in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien etwa der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs ab [...] [764] G. Leyh, Toward a Constitutional Hermeneutics, in: 32 American Journal of Political Science (1988), No. 2, S. 369 ff. [765] D. P. Kommers. The Supreme Court and the Constitution: The Continuing Debate on Judicial Review, in: 47 The Review of Politics (1985). No. 3, S. 113 ff. [766] Dazu H. Levinson, Constitutional Faith. 1989. {S. 264/265} |
Übernommen aus Karl-Theodor zu Guttenberg, Verfassung und Verfassungsvertrag. Berlin 2009, S. 264, 265 u. 268 In: - Link: -
Eigenplagiat von den Seiten 264, 265 und 268 (bzw. in umgekehrter Richtung) |