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− | <plb_layout val_1="291" val_2="Diese Institutionalisierung eines autoritativ gesteuerten und gesamtgesellschaftlich wirksamen hermeneutischen Prozesses der Verfassungskultur prägt zunehmend „westliche", auch ansatzweise „nicht-westliche" Verfassungsstaaten. Ein wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist umfassend und jenseits schüchterener Debatten vorläufig nur in den USA in Gang gekommen. Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics"[843], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists" und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists" niederschlägt[844] und in einen weiteren Zusammenhang von „katholischen" und „protestantischen" Interpretationsschemata erstellt wird[845]. Diese stets politisch aufgeladenen Diskurse offenbaren die grundsätzliche Notwendigkeit einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs. [843] G. Leyh, Toward a Constitutional Hermeneutics, in: American Journal of Political Science. No. 2, vol. 32, 1988. S. 369 ff. [844] Dazu etwa D. P. Kommers, The Supreme Court and the Constitution: The Continuing Debate on Judicial Review, in: The Review of Politics. No. 3, vol. 47, 1985. S. 113 ff. [845] Hierzu beispielsweise das wichtige Werk von H. Levinson, Constitutional Faith. 1989." val_3="Dennoch werden westliche Konstitutionalismen und - dem Prinzip des institutionellen Mimetismus folgend - auch ansatzweise nicht-westliche Verfassungsstaaten nun zunehmend von einer Institutionalisierung eines autoritativ gesteuerten und gesamtgesellschaftlich wirksamen hermeneutischen Prozesses der Verfassungskultur gekennzeichnet, was der vorangegangenen These der „offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten" nicht widerspricht, allerdings Zeugnis einer differierenden Gewichtung unter den Verfassungsinterpreten ist. {S. 268/269} Ein weitreichender wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist vorläufig nur in den Vereinigten Staaten und neuerdings auch in Kanada aufgenommen worden.[763] Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics" (G. Leyh)[764], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists" und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists" niederschlägt[765] und in einen weiteren hermeneutischen Zusammenhang von „katholischen" und „protestantischen" Interpretationsschemata erstellt wird[766]. In diesen naturgemäß stets politisch aufgeladenen Debatten zeichnet sich das Problemfeld einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik[767] in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien etwa der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs ab |
+ | <plb_layout val_1="291" val_2="Diese Institutionalisierung eines autoritativ gesteuerten und gesamtgesellschaftlich wirksamen hermeneutischen Prozesses der Verfassungskultur prägt zunehmend „westliche", auch ansatzweise „nicht-westliche" Verfassungsstaaten. Ein wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist umfassend und jenseits schüchterener Debatten vorläufig nur in den USA in Gang gekommen. Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics"[843], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists" und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists" niederschlägt[844] und in einen weiteren Zusammenhang von „katholischen" und „protestantischen" Interpretationsschemata erstellt wird[845]. Diese stets politisch aufgeladenen Diskurse offenbaren die grundsätzliche Notwendigkeit einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs. [843] G. Leyh, Toward a Constitutional Hermeneutics, in: American Journal of Political Science. No. 2, vol. 32, 1988. S. 369 ff. [844] Dazu etwa D. P. Kommers, The Supreme Court and the Constitution: The Continuing Debate on Judicial Review, in: The Review of Politics. No. 3, vol. 47, 1985. S. 113 ff. [845] Hierzu beispielsweise das wichtige Werk von H. Levinson, Constitutional Faith. 1989." val_3="Dennoch werden westliche Konstitutionalismen und - dem Prinzip des institutionellen Mimetismus folgend - auch ansatzweise nicht-westliche Verfassungsstaaten nun zunehmend von einer Institutionalisierung eines autoritativ gesteuerten und gesamtgesellschaftlich wirksamen hermeneutischen Prozesses der Verfassungskultur gekennzeichnet, was der vorangegangenen These der „offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten" nicht widerspricht, allerdings Zeugnis einer differierenden Gewichtung unter den Verfassungsinterpreten ist. {S. 268/269} Ein weitreichender wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist vorläufig nur in den Vereinigten Staaten und neuerdings auch in Kanada aufgenommen worden.[763] Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics" (G. Leyh)[764], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists" und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists" niederschlägt[765] und in einen weiteren hermeneutischen Zusammenhang von „katholischen" und „protestantischen" Interpretationsschemata erstellt wird[766]. In diesen naturgemäß stets politisch aufgeladenen Debatten zeichnet sich das Problemfeld einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik[767] in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien etwa der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs ab [...] [764] G. Leyh, Toward a Constitutional Hermeneutics, in: 32 American Journal of Political Science (1988), No. 2, S. 369 ff. [765] D. P. Kommers. The Supreme Court and the Constitution: The Continuing Debate on Judicial Review, in: 47 The Review of Politics (1985). No. 3, S. 113 ff. [766] Dazu H. Levinson, Constitutional Faith. 1989. {S. 264/265}" val_4="Karl-Theodor zu Guttenberg" val_5="Verfassung und Verfassungsvertrag. Berlin 2009, S. 268/269 u. 264/265" val_6="-" val_7="-" val_8="Eigenplagiat von den Seiten 268/269 sowie 264/265 (bzw. in umgekehrter Richtung)" val_0="[[Kategorie:Verschleierung]] [[Kategorie:Seite 291]]" val_cswikitext="[[Kategorie:Verschleierung]] [[Kategorie:Seite 291]]" layout_id="1960" cswikitext="[[Kategorie:Verschleierung]] [[Kategorie:Seite 291]] [[Kategorie:Seite 268]] [[Kategorie:Seite 269]] [[Kategorie:Seite 264]] [[Kategorie:Seite 265]]"></plb_layout> |
Version vom 11. März 2011, 17:19 Uhr
<plb_layout val_1="291" val_2="Diese Institutionalisierung eines autoritativ gesteuerten und gesamtgesellschaftlich wirksamen hermeneutischen Prozesses der Verfassungskultur prägt zunehmend „westliche", auch ansatzweise „nicht-westliche" Verfassungsstaaten. Ein wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist umfassend und jenseits schüchterener Debatten vorläufig nur in den USA in Gang gekommen. Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics"[843], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists" und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists" niederschlägt[844] und in einen weiteren Zusammenhang von „katholischen" und „protestantischen" Interpretationsschemata erstellt wird[845]. Diese stets politisch aufgeladenen Diskurse offenbaren die grundsätzliche Notwendigkeit einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs. [843] G. Leyh, Toward a Constitutional Hermeneutics, in: American Journal of Political Science. No. 2, vol. 32, 1988. S. 369 ff. [844] Dazu etwa D. P. Kommers, The Supreme Court and the Constitution: The Continuing Debate on Judicial Review, in: The Review of Politics. No. 3, vol. 47, 1985. S. 113 ff. [845] Hierzu beispielsweise das wichtige Werk von H. Levinson, Constitutional Faith. 1989." val_3="Dennoch werden westliche Konstitutionalismen und - dem Prinzip des institutionellen Mimetismus folgend - auch ansatzweise nicht-westliche Verfassungsstaaten nun zunehmend von einer Institutionalisierung eines autoritativ gesteuerten und gesamtgesellschaftlich wirksamen hermeneutischen Prozesses der Verfassungskultur gekennzeichnet, was der vorangegangenen These der „offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten" nicht widerspricht, allerdings Zeugnis einer differierenden Gewichtung unter den Verfassungsinterpreten ist. {S. 268/269} Ein weitreichender wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist vorläufig nur in den Vereinigten Staaten und neuerdings auch in Kanada aufgenommen worden.[763] Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics" (G. Leyh)[764], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists" und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists" niederschlägt[765] und in einen weiteren hermeneutischen Zusammenhang von „katholischen" und „protestantischen" Interpretationsschemata erstellt wird[766]. In diesen naturgemäß stets politisch aufgeladenen Debatten zeichnet sich das Problemfeld einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik[767] in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien etwa der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs ab [...] [764] G. Leyh, Toward a Constitutional Hermeneutics, in: 32 American Journal of Political Science (1988), No. 2, S. 369 ff. [765] D. P. Kommers. The Supreme Court and the Constitution: The Continuing Debate on Judicial Review, in: 47 The Review of Politics (1985). No. 3, S. 113 ff. [766] Dazu H. Levinson, Constitutional Faith. 1989. {S. 264/265}" val_4="Karl-Theodor zu Guttenberg" val_5="Verfassung und Verfassungsvertrag. Berlin 2009, S. 268/269 u. 264/265" val_6="-" val_7="-" val_8="Eigenplagiat von den Seiten 268/269 sowie 264/265 (bzw. in umgekehrter Richtung)" val_0=" " val_cswikitext=" " layout_id="1960" cswikitext=" "></plb_layout>