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<plb_layout val_1="291" val_2="Diese Institutionalisierung eines autoritativ gesteuerten und gesamtge­sellschaftlich wirksamen hermeneutischen Prozesses der Verfassungskultur prägt zunehmend „westliche&quot;, auch ansatzweise „nicht-westliche&quot; Verfassungsstaaten.&#13;&#10;&#13;&#10;Ein wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist umfassend und jenseits schüchterener Debatten vorläufig nur in den USA in Gang gekommen. Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics&quot;[843], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists&quot; und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists&quot; niederschlägt[844] und in einen weiteren Zusammenhang von „katholischen&quot; und „protestantischen&quot; Interpretationsschemata erstellt wird[845]. Diese stets politisch aufgeladenen Diskurse offenbaren die grundsätzliche Notwendigkeit einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs.&#13;&#10;&#13;&#10;[843] G. Leyh, Toward a Constitutional Hermeneutics, in: American Journal of Political Science. No. 2, vol. 32, 1988. S. 369 ff.&#13;&#10;&#13;&#10;[844] Dazu etwa D. P. Kommers, The Supreme Court and the Constitution: The Continuing Debate on Judicial Review, in: The Review of Politics. No. 3, vol. 47, 1985. S. 113 ff.&#13;&#10;&#13;&#10;[845] Hierzu beispielsweise das wichtige Werk von H. Levinson, Constitutional Faith. 1989." val_3="Dennoch werden westliche Konstitutionalismen und - dem Prinzip des institutio­nellen Mimetismus folgend - auch ansatzweise nicht-westliche Verfassungsstaaten nun zunehmend von einer Institutionalisierung eines autoritativ gesteuerten und gesamtgesellschaftlich wirksamen hermeneutischen Prozesses der Verfassungs­kultur gekennzeichnet, was der vorangegangenen These der „offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten&quot; nicht widerspricht, allerdings Zeugnis einer differie­renden Gewichtung unter den Verfassungsinterpreten ist. {S. 268/269}&#13;&#10;&#13;&#10;Ein weitreichender wissenschaftlicher und politischer Diskurs über das Wesen der Verfassungshermeneutik ist vorläufig nur in den Vereinigten Staaten und neuerdings auch in Kanada aufgenommen worden.[763] Er bewegt sich „Toward a Constitutional Hermeneutics&quot; (G. Leyh)[764], wie sie sich in der Debatte zwischen textimmanent argumentierenden „interpretists&quot; und verfassungsgestaltenden „noninterpretivists&quot; niederschlägt[765] und in einen weiteren hermeneutischen Zusammenhang von „katholischen&quot; und „protestantischen&quot; Interpretationsschemata erstellt wird[766]. In diesen naturgemäß stets politisch aufgeladenen Debatten zeichnet sich das Problemfeld einer vergleichend untersuchenden Verfassungshermeneutik[767] in den mit verfassungsrichterlichem Prüfungsrecht ausgestatteten Politien etwa der USA, Deutschlands, Kanadas, Australiens und Frankreichs ab, wobei in einigen Ländern in der Rechts- aber auch Politikwissenschaft vordergründig ein Interpretationsmonopol der Verfassungsgerichtsbarkeit behauptet wird.&#13;&#10;&#13;&#10;[764] G. Leyh, Toward a Constitutional Hermeneutics, in: 32 American Journal of Political Science (1988), No. 2, S. 369 ff.&#13;&#10;&#13;&#10;[765] D. P. Kommers. The Supreme Court and the Constitution: The Continuing Debate on Judicial Review, in: 47 The Review of Politics (1985). No. 3, S. 113 ff.&#13;&#10;&#13;&#10;[766] Dazu H. Levinson, Constitutional Faith. 1989. {S. 264/265}" val_4="Karl-Theodor zu Guttenberg" val_5="Verfassung und Verfassungsvertrag. Berlin 2009, S. 268/269 u. 264/265" val_6="-" val_7="-" val_8="Eigenplagiat von den Seiten 268/269 sowie 264/265 (bzw. in umgekehrter Richtung)" val_0="[[Kategorie:Verschleierung]]&#13;&#10;[[Kategorie:Seite 291]]" val_cswikitext="[[Kategorie:Verschleierung]]&#13;&#10;[[Kategorie:Seite 291]]" layout_id="1960" cswikitext="[[Kategorie:Verschleierung]]&#13;&#10;[[Kategorie:Seite 291]]"></plb_layout>
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Version vom 11. März 2011, 17:19 Uhr

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