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Mit dem Fall Luther v. Borden (1849)[832] hat der Supreme Court, um zunächst der Entscheidung politischer Fragen auszuweichen, die Doktrin der „political question" eingeführt. Der Grundgedanke dieser These ist darin zu sehen, sich bei verfassungsrechtlich nicht eindeutig entscheidbaren Fällen nicht in den demokratischen Prozess einzumischen. Vordergründig sollte die Rolle des Richters als politisches Gegengewicht zur Exekutive und Legislative beschränkt werden. In anderen Worten: weitreichende politische Reformen sollten durch den politischen Gesetzgeber und nicht durch den Supreme Court eingeleitet werden.[833] |
Um der Entscheidung politischer Fragen aber auszuweichen, hat der Gerichtshof seit dem Fall Luther gegen Borden (1849) die Doktrin der ‚political question' eingeführt. Der Grundgedanke dieser Doktrin besteht bei verfassungsrechtlich nicht eindeutig entscheidbaren Fällen in der Nichteinmischung in den demokratischen Prozeß. Die Rolle des Richters als politisches Gegengewicht zur Executive und Legislative soll dadurch beschränkt werden. Oder, anders gesagt: weitreichende politische Reformen sollen durch den politischen Prozeß und nicht durch den Supreme Court eingeleitet werden[31]. |
Übernommen aus Bernd Kroll, Der Supreme Court – das oberste Gericht der USA In: Juristische Schulung 1987, S. 944 ff., hier S. 947 Link: Kroll 1987
Zu Guttenberg verweist in Fn. 833 mit "Siehe auch" auf diese Stelle bei Kroll. |
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