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Der nachfolgende Text gehört zu denjenigen Passagen, die wenig Elemente von Guttenbergs Stil aufweisen. Sie sind fett markiert. An dieser Stelle könnten zwei übernommene Textpassagen miteinander verbunden worden sein, die dann vermutlich aus nur in gedruckter Form zugänglichen Quellen übernommen worden wären.

Nachtrag: Mittlerweile ist diese Hypothese erwiesen: Seite 287 a, Seite 287-288. Die wörtlichen Übereinstimmungen sind durch Unterstreichung markiert. An diesem Beispiel lässt sich schön demonstrieren, wie man gelegentlich sogar punktgenau anhand von Stilmitteln wahrscheinliche Plagiate feststellen kann. Beim ersten Absatz handelt es sich um einer vergleichbar leichte Variante: die Quelle ist in der passenden Fußnote genannt, und Guttenberg setzt sich inhaltlich von der übernommenen Passage ab. Beim zweiten Absatz handelt es sich um einen sehr deutlichen Verstoß gegen gute wissenschaftliche Praxis.

Mit dem Fall Luther v. Borden (1849)[832] hat der Supreme Court, um zunächst
der Entscheidung politischer Fragen auszuweichen, die Doktrin der „political
question" eingeführt. Der Grundgedanke dieser
These ist darin zu sehen, sich
bei verfassungsrechtlich nicht eindeutig entscheidbaren Fällen nicht in den demokratischen
Prozess
einzumischen. Vordergründig sollte die Rolle des Richters als
politisches Gegengewicht zur Exekutive und Legislative
beschränkt werden. In
anderen Worten:
weitreichende politische Reformen sollten durch den politischen
Gesetzgeber und nicht durch den Supreme Court eingeleitet werden
.[833] So viel zur
Theorie.
Allerdings: Die Rolle des „stillen, aber lauernden Beobachters" kann durchaus
auch bereits eine politische Dimension in sich tragen.

In der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts lassen sich in der Rechtsprechung
des Supreme Court zwei Phasen unterschiedlicher Kontrolle feststellen.[834]
In der nach dem Präsidenten des obersten Gerichts benannten „Lochner-Ära" (etwa
zwischen 1905 und 1937)
wurde das vorwiegend wirtschaftslenkende Gesetzeswerk
einer umfassenden Kontrolle unterzogen („strict scrutinity test"). Basierend
auf der Erwägung, solche Gesetze würden die Vertragsfreiheit und im besonderen
Maße das Eigentumsrecht beschränken, forderte der Supreme Court zu deren
Rechtfertigung substantiell gewichtige öffentliche Interessen, deren Vorliegen er
im einzelnen überprüfte
. Annähernd 160 Gesetze hielten schließlich dieser Überprüfung
nicht stand
. Wohingegen sich der Gerichtshof in der sogenannten „Nach-
Lochner-Ära" nach 1937
spürbar zurücknahm und ein Gesetz regelmäßig nur
dann für verfassungswidrig
erklärte, wenn es willkürlich, diskriminierend oder
nachweisbar ungeeignet zur Ereichung des Ziels
war, das der Gesetzgeber frei
wählen konnte („rational basis test")
. Aus dem erstgenannten Stadium der Rechtsprechung
ist eine dissenting opinion des Richters H. F. Stone bemerkenswert, der
1936 in der Blütezeit der sogenannten „New Deal"-Gesetzgebung, in der der
Supreme Court ein landwirtschaftliches Sanierungsprogramm des Präsidenten
Rosseveit für verfassungswidrig erklärt hatte
, seine abweichende Meinung wie
folgt begründete:
..The power of courts to declare a Statute unconstitutional is subject to two guiding
principles of decision which ought never to be absent from judicial consciousness. One
is that courts are concerned only with the power to enact statutes, not with their wisdom.
The other is that while unconstitutional exercise of power by the executive and legislative...

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832 48 US (7 How.) 1. 12 L. Ed. 581.
833 Siehe auch B. Kroll. Der Supreme Court - das oberste Gericht der USA. in: JuS
1987. S. 944 ff.. 947.
834 Dazu aus dem deutschen Schrifttum J. Wittmann, Self-restraint als Ausdruck der
Gewaltenteilung, in: B. Rill (Hrsg.), Fünfzig Jahre freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat.
Vom Rechtsstaat zum Rechtswegestaat. 1999. S. 109 ff., 110 ff. und vor allem W. Brugger.
Grundrechte und Verfassungsgerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten. 1987. S. 38 ff
.