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Mit Martin v. Hunter's Lessee[814] dehnte der Supreme Court seine Entscheidungskompetenz auch auf Akte von Einzelstaaten aus. Beide genann­ten Entscheidungen sind deutliche Beispiele für das anfängliche Bemühen des Supreme Courts, seine Kompetenzen gegenüber den weiteren Trägern der Staats­gewalt zu bestimmen und letztlich zu festigen. In der Entscheidung McCulloch v. Maryland aus dem Jahre 1819 wird die Tendenz des Supreme Courts deutlich, die ursprünglich limitierten, in Artikel I § 8 der Bundesverfassung genannten Gegenstände der Bundesgesetzgebung zu erweitern.[815] Der Supreme Court stellte in der Begründung die in Artikel I § 8 aufgeführte „necessary and proper"-Klausel mit dem Hinweis heraus, die jeweiligen Kompetenzen des Kongresses trügen gleichzeitig die Befugnis in sich, alle zu ihrer Umsetzung notwendigen und ange­messenen Gesetze zu erlassen. Bedeutsam für die Entwicklung einer Methodik der amerikanischen Verfassungsinterpretation wurden dabei die folgenden Worte J. Marshalls:

„Let the end be legitimate, let it be within the scope of the Constitution, and all means which are appropriate, which are plainly adapted to that end, which are not prohibited, but consist with the letter and spirit of the Constitution, are constitutional."[816]

Bis heute beansprucht diese Interpretation Geltung für die Beurteilung der Grenzen der Bundesgesetzgebungskompetenz. Die zunächst unaufhaltsam schei­nende Expansion reglementierender Bundesgewalt gegenüber den Gliedstaaten wird durch die Entscheidung Gibbons v. Ogden[817] ausgelöst. Bereits damals stütz­te sich der Supreme Court auf eine überaus extensive (und in der Zwischenzeit völlig konturlose) Auslegung der „interstate commerce-clause" in Art. I § 8 der Bundesverfassung.


Fußnoten:

[814] 14 U.S. (I Wheat.) 304 (1816).

[815] Vgl. McCulloch v. Maryland. 17 U.S. (4 Wheat.) 316 (1819). Der Supreme Court erklärte hierin die Besteuerung einer Bundesbank (Second Bank of the United States) durch den Staat Maryland mit dem Ziel, deren Filiale in Maryland zu schließen, für verfassungswidrig.

[816] McCulloch v. Maryland, ebenda. S. 421.

[817] 22 U.S. (9 Wheat.) I (1824).


Marbury v. Madison wie auch Martin v. Hunter's Lessee[26], eine Entscheidung, in der der Supreme Court seine Prüfungskompetenz auch auf Akte von Einzelstaaten ausdehnte, sind anschauliche Beispiel dafür, wie der Supreme Court in der Anfangsphase darum bemüht war, seine eigenen Kompetenzen gegenüber anderen Trägern von Regierungsgewalt zu bestimmen und zu festigen. [...] McCulloch v. Maryland[27], 1819 entschieden, illustriert die spürbare Tendenz des Supreme Court, die an sich begrenzten, in Art. I, Section 8 der Verfassung enumerierten Gegenstände der Bundesgesetzgebung auszuweiten. So wurde in McCulloch eine vom Kongreß errichtete Bank für verfassungsmäßig und die vom Staate Maryland gegen die Bank erhobene Steuer für verfassungswidrig erklärt, obwohl der besagte Kompetenzkatalog in der Verfassung sich über Banken ausschweigt. Der Supreme Court argumentierte unter Verweis auf die am Ende von Section 8 aufgeführte necessary and proper-Klausel, daß die jeweiligen Kompetenzen des Kongresses gleichzeitig die Befugnisse in sich trügen, alle zu ihrer Umsetzung nötigen und angemessenen Gesetze zu erlassen. Bei einem legitimen Ziel seien alle darauf gerichteten, nicht ausdrücklich verbotenen Maßnahmen verfassungsgemäß.[28] Diese Interpretation stellt die bis heute geltende Grundlage für die Feststellung der Grenzen der Bundesgesetzgebungskompetenz dar. Gibbons v. Ogden[29] schließlich markiert den Beginn einer beispiellosen Ausdehnung reglementierender Bundesgewalt gegenüber den Einzelstaaten, gestützt auf eine bereits damals sehr extensive und in der Zwischenzeit vollends konturlose Interpretation der interstate commerce-Klausel in Art. I, Section 8 der Verfassung.[30]


Fußnoten:

[26] 14 U.S. (I Wheat.) 304 (1816).

[27] 17 U.S. (4 Wheat.) 316 (1819).

[28] „Let the end be legitimate, let it be within the scope of the constitution, and all means which are appropriate, which are plainly adapted to that end, which are not prohibited, but consist with the letter and spirit of the constitution, are constitutional", Chief Justice Marshall, a.a.O., S. 421.

[29] 22 U.S. (9 Wheat.) I (1824).

Übernommen aus
Christian Rau,
Selbst entwickelte Grenzen in der Rechtsprechung des United States Supreme Court und des Bundesverfassungsgerichts. Berlin 1996, S. 23/24
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Das Zitat in Fußnote 28 auf S. 23 bei Rau wird von zu Guttenberg in den Fließtext integriert. Ein Satz des Fließtextes auf S. 23 bei Rau wird von zu Guttenberg in die Fußnote 815 ausgelagert und verändert.

Fußnote 820 mit Verweis auf S. 24 f. bei Rau findet sich auf der nächsten Seite (S. 282).

Eine direkte Entsprechung von "Bedeutsam für die Entwicklung einer Methodik der amerikanischen Verfassungsinterpretation wurden dabei die folgenden Worte J. Marshalls:" gibt es bei Rau nicht.