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Dissertation | Original |
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Dieses Verfahren für die Weiterentwicklung der Union, die zunehmend supranationale Hoheitsrechte der Gesetzgebung ausübt und nicht nur völkerrechtliche Verpflichtungen ihrer Mitgliedstaaten begründet, erwies sich als kaum ausreichend. | Das Verfahren ist für die Weiterentwicklung der Union, die zunehmend supranationale Hoheitsrechte der Gesetzgebung ausübt und nicht nur völkerrechtliche Verpflichtungen ihrer Mitgliedsstaaten begründet, zukünftig nicht ausreichend. |
Übernommen aus: Dörte Ratzmann: Der Konvent als verfassungsgebende Institution?, S. 12 Link: http://www.iehei.org/bibliotheque/memoires/RATZMANN.pdf Dokumentiert in: {{{dok}}} |