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cc) Die Abänderbarkeit der Europäischen Verträge Fraglich war freilich, ob das Verfahren der Vertragsänderung für eine solche öffentliche Debatte Raum lässt. Die Abänderbarkeit der derzeitigen europäischen Verträge, die den Kern des europäischen Primärrechts ausmachen, durch explizite Vertragsänderung ist in Art. 48 EUV geregelt. Danach kann die Regierung jedes Mitgliedstaates oder |
1. Derzeitige Abänderbarkeit der Europäischen Verträge Die Abänderbarkeit der derzeitigen europäischen Verträge, die den Kern des europäischen Primärrechts ausmachen1, durch explizite Vertragsänderung ist in Art. 48 EUVertrag geregelt. Danach kann die Regierung jedes Mitgliedstaates |
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