GuttenPlag Wiki
Diese Seite kann nicht mehr bearbeitet werden, da sie bereits in Fragmente übernommen wurde und deshalb Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Um ein neues Plagiat zu melden, lege bitte eine neue Seite ¨Seite [Nummer] [Zusatz]¨ an, wobei [Nummer] die dreistellige Seitenzahl ist und [Zusatz] eine beliebige Ergänzung.

Dissertation

Zu den kraft historischer Langzeiterfahrung internalisierten Sätzen atlantischer
Rechtskultur gehört nicht nur die vertikale Funktionsteilung, sondern auch die
horizontale Ausgliederung von Aufgaben zur selbstverantwortlichen Erledigung.
Dies hat seinen Ausgangs- (oder End-)punkt bei den Kommunen, gewinnt aber
seine größte Bedeutung auf der mittleren Ebene sen autonomer „Teilstaaten", die
zwar wesentliche Aufgaben dem Zentralstaat überlassen, aber doch im Bereich
ihrer Kompetenzen als „Staaten" auftreten, mögen sie im europäischen „Gewand"
Provinzen (Belgien, Niederlande), Regionen (Italien) oder Länder heißen. Gewiss
sind die englischen Grafschaften, die französischen Ddpartements und „Regionen",
die spanischen Comunidades Aut6nomas, die schwedischen Provinzen (län),
die ungarischen Komitate und die polnischen Wojewodschaften keine „Länder" im
Sinne der deutschen oder „Staaten" (states) gemäß der amerikanischen Tradition.
Was aber alle verbindet, ist der letztlich banale Grundgedanke, dass in größeren
Staaten nicht alle Fragen am grünen Tisch in der Hauptstadt entschieden werden
können. Für regionale, kulturelle, sprachliche oder ethnische Besonderheiten muss
es Legitimationsstrukturen vor Ort geben, die sich in überschaubaren Einheiten
aufbauen lassen. Das bat den geschichtlich unzählige Male bestätigten Vorteil,
dass diejenigen Politiken, die traditional geformte Räume, spezifische Mentali-

Original

Zu den kraft historischer Langzeiterfahrung internalisierten Sätzen der europäischen Rechtskultur gehört nicht nur die vertikale Funktionsteilung, sondern auch die horizontale Ausgliederung von Aufgaben zur selbstverantwortlichen Erledigung. Das beginnt bei den Kommunen, gewinnt aber seine größte Bedeutung auf der mittleren Ebene halbautonomer „Teilstaaten”, die zwar wesentliche Aufgaben dem Zentralstaat überlassen, aber doch im Bereich ihrer Kompetenzen als „Staaten” auftreten, mögen sie Provinzen (Belgien, Niederlande), Regionen (Italien) oder Länder heißen. Gewiss sind die englischen Grafschaften, die französischen Départements und „Regionen”, die spanischen Comunidades Autónomas, die schwedischen Provinzen (län), die ungarischen Komitate und die polnischen Wojewodschaften keine „Länder” im Sinne der deutschen Tradition. Was aber alle verbindet, ist der Grundgedanke, dass in größeren Staaten nicht alle Fragen am grünen Tisch in der Hauptstadt entschieden werden können. Für regionale, kulturelle, sprachliche oder ethnische Besonderheiten muss es Legitimationsstrukturen vor Ort geben, die sich in überschaubaren Einheiten aufbauen lassen. Das hat den geschichtlich unzählige Male bestätigten Vorteil, dass diejenigen Politiken, die traditional geformte Räume, spezifische Mentalitäten

Stolleis, NJW 2002, 1022 (1023)