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In Art. 55 der nationalen Verfassung heißt es: "Die ordnungsgemäß ratifizierten oder genehmigten Verträge oder Abkommen erlangen mit ihrer Veröffentlichung höhere Rechtskraft als die Gesetze, vorausgesetzt, dass die Abkommen oder Verträge von den Vertragspartnern angewandt werden"(Übersetzung des Verf.) |
"Die Verfassungen der EG-Mitgliedstaaten" 2. Aufl. München 1990 lautet: "Art. 55 "Die ordnungsgemäß ratifizierten oder genehmigten Verträge oder Abkommen erlangen mit ihrer Veröffentlichung höhere Rechtskraft als die Gesetze, vorausgesetzt, dass die Abkommen oder Verträge von den Vertragspartnern angewandt werden." |
Übernommen aus Dr. Adolf Kimmel, Die Verfassungen der EG-Mitgliedstaaten 2. Aufl. München 1990 In: Link:
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