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Direkte Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung — in Form von Volksbegehren und Volkentscheiden — sind im mitgliedstaatlichen Verfassungsrecht die Regel (nicht aber in Deutschland, dessen Demokratie —auf Bundesebene — wohl die repräsentativ ausgeprägteste in den Mitgliedstaaten ist).

Direkte Mitwirkungsrechte in Form von Volksbegehren, Volksbefragung, Volksentscheid bei der Gesetzgebung und/oder anderen sachpolitischen Fragen (es wird hier nur die zentralstaatliche Ebene berücksichtigt) sind im Verfassungsrecht die Regel, nicht die Ausnahme.

Übernommen aus
Adolf Kimmel,
Die EU-Staaten im Vergleich: Strukturen, Prozesse, Politikinhalte herausgegeben von Oscar W. Gabriel,Sabine Kropp
In:
Link: http://www.springerlink.com/index/r764j101p80m711h.pdf

Dieses Kapitel B b) der Dissertation bedient sich umschriebener Textpassagen aus dem Kimmel-artikel, die, wie in diesem Beispiel, nicht zitiert werden.


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