GuttenPlag Wiki
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Nun komplett in Fragment 158 01-23 verbaut.


War vorher:

ACHTUNG!
Auf Seite 158 gibt Guttenberg in der Fußnote 443 einen Verweis auf Franz C. Mayer (vgl 398ff, 404f) von dem er zuvor ab mind. Seite 156 ohne Quellenangabe paraphrasiert hat. Es ist nicht ganz sicher, ob die Quellenangabe in der Fußnote als Angabe für das komplett vorhergesagte zu interpretieren ist, oder sich nur auf das folgende Zitat bezieht. Würde sie sich auf das folgende Zitat beziehen würde 398ff, 404f keinen Sinn machen! Es ist alles in allem sehr schlampig verarbeitet und es sollte sich jemand an diese Seite wagen der es sich zutraut.
Der kommende Teil wurde bis zum Hinweis auf Fußnote 443 als Fragment 158 01-23 eingebracht!!)


Dissertation Original
Beispielhaft ist hierbei Frankreich zu nennen, wo mit der Verfassung der V. Republik von 1958 zwar eine inheitliche Verfassungsurkunde existiert: jedoch verweist diese in ihrer Präambel auf die Präambel der Verfassung von 1946, die wiederum die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 mit Verfassungsrang ausstattet. Daneben bestehen sogenannte "Lois organiques", die die Verfassung weiter konkretisieren.

Eine vergleichbare Normenkategorie findet sich in Spanien zur Ausgestaltung der Verfassung von 1978.

In Frankreich beispielsweise besteht mit der Verfassung der V. Republik von 1958 zwar eine einheitliche Verfassungsurkunde, allerdings verweist diese in ihrer Präambel auf die Präambel der Verfassung von 1946, die wiederum die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 mit Verfassungsrang ausstattet. Daneben bestehen sogenannte Lois organiques, die die Verfassung weiter konkretisieren. Eine ähnliche Normenkategorie besteht in Spanien zur Ausgestaltung der Verfassung von 1978.
Eine vergleichbare Normenkategorie findet sich in Spanien zur Ausgestaltung der Verfassung von 1978. In der Verfassung der Niederlande von 1983 stehen Verweise auf einzelne Bestimmungen der Verfassung von 1972, die somit weiter Geltungshaft entfalten. Eine ähnliche Normenkategorie besteht in Spanien zur Ausgestaltung der Verfassung von 1978. [..] In den Niederlanden finden sich in der Verfassung von 1983 Verweise auf einzelne Bestimmungen der Verfassung von 1972, die damit fortgelten.
Übernommen aus: Franz C. Mayer, "Verfassungsstruktur und Verfassungskohärenz - Merkmale europäischen Verfassungsrechts?", WHI-Paper 17/03, Seite 8
Link: http://www.whi-berlin.de/documents/whi-paper1703.pdf
Dokumentiert in: {{{dok}}}

443:

Dissertation Original
Die Verfassung von Dänemark (1953) wird etwa durch das "Thronfolgegesetz" ergänzt. In Irland sind alle Verträge, auf die sich die europäische Integration gründet, explizit in den Wortlaut der derzeitigen Verfassung (Ausgangsfassung aus dem Jahre 1937) aufgenommen und damit gleichsam in das irische Verfassungsrecht einbezogen, Die Verfassung von Dänemark von 1953 wird durch das Thronfolgegesetz ergänzt. In Irland sind alle Verträge, auf die sich die europäische Integration gründet, explizit in den Wortlaut der Verfassung von 1937 aufgenommen und damit gleichsam in das irische Verfassungsrecht einbezogen.
vgl. auch F. C. Mayer, Verfassungsstruktur und Verfassungskohärenz - Merkmale europäischen Verfassungsrechts?, in: Integration 4/2003, S. 398 ff., 404f: -
"Damit genügt es nicht, zur Ermittlung des geltenden irischen Verfassungsrechts den Verfassungstext von 1937

aufzuschlagen, vielmehr muss man auch das europäische Primärrecht heranziehen"

Damit genügt es nicht, zur Ermittlung der geltenden irischen Verfassungsrechts den Verfassungstext von 1937 aufzuschlagen, vielmehr muss man auch das europäische Primärrecht heranziehen.
Übernommen aus: s.o.
Link: {{{link}}}
Dokumentiert in: {{{dok}}}