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Dieses auf die Hegel'sche Staatsphilosophie zurückgehende 414 staatszentrierte Verständnis von Verfassung lässt die Annahme, es existiere bereits eine europäische Verfassung, ebenso wenig zu wie die Behauptung, die Europäische Union könne sich in näherer Zukunft eine Verfassung zulegen.

Anm. 414 Für Hegel ist der Staat als „die Wirklichkeit der Sittlichen Idee" das „an und für sich Vernüftige", vgl. G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821. S.398f. (§§257 ff.): Zum modernen sittlichen Staat vgl. W. Pauly, Hegel und die Frage nach dem Staat, in: Der Staat 200(). S.381 ff., vor allem 392 ff.. E.-W. Böckenförde, Der Staat als sittlicher Staat. 1978.

Dieses auf die Hegel’sche Staatsphilosophie zurückgehende 31 staatszentrierte Verständnis von Verfassung lässt die Annahme, es existiere bereits eine europäische Verfassung, ebenso wenig zu wie die Behauptung, die EU könne sich in näherer Zukunft eine Verfassung zulegen.


Anm. 31 Für Hegel ist der Staat als "die Wirklichkeit der Sittlichen Idee" das "an und für sich Vernüftige", vgl. Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, 1821, S. 398 f. (§§ 257 ff.); Zum modernen sittlichen Staat vgl. Pauly, Hegel und die Frage nach dem Staat, 39 Der Staat 2000, S.381, vor allem 392 ff., Böckenförde, Der Staat als sittlicher Staat, Berlin, 1978.

Übernommen aus
Martin Nettesheim,
Die konsoziative Föderation von EU und Mitgliedstaaten
In: ZEuS, 5. Jahrgang, Heft 4 / 2002
Link: http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=285

Übernommen in Fragment 149 13-17


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