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Dissertation Original
- Zum einen wie eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten hergestellt und danach aufrechterhalten werden kann; (1) Es geht um die Frage, wie eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den

Mitgliedstaaten hergestellt werden kann.

− sodann der Status der in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Köln; (2) Es geht um die Festlegung des Status der in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der EU gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Köln.
− eine Vereinfachung der Verträge mit dem Ziel, diese klarer und verständlicher zu machen, ohne sie inhaltlich zu ändern; (3) Es geht um eine Vereinfachung der Verträge, mit dem Ziel, diese klarer und verständlicher zu machen, ohne sie inhaltlich zu ändern.
− die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas. (4) Es geht um die Klärung der Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas.
Übernommen aus: Brigitte Marcher: Braucht Europa eine Verfassung? Beitrag in der Reihe "Politikberatung EU" des Renner-Instituts, Wien, April 2002.
Link: Abgerufen von [1] am 19.02.2011, 04:50.
Dokumentiert in: ---


Übernommen in Fragment 139 06-14