GuttenPlag Wiki
Diese Seite kann nicht mehr bearbeitet werden, da sie bereits in Fragmente übernommen wurde und deshalb Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Um ein neues Plagiat zu melden, lege bitte eine neue Seite ¨Seite [Nummer] [Zusatz]¨ an, wobei [Nummer] die dreistellige Seitenzahl ist und [Zusatz] eine beliebige Ergänzung.


Schmitz, Integration in der Supranationalen Union, http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/tschmitz/SupranUnion/Ergebnisse-4.htm, Rn. 49

Der Europäische Gerichtshof hat die verfassungsrechtliche Sichtweise zunächst durch seine kontinuierlich rechtsstaatlich-staatsanaloge und systembildende Rechtsprechung gefördert und schließlich mit der Entscheidung Les Verts von 1986 und dem 1. Gutachten zum EWR-Abkommen von 1991 übernommen, ohne sie allerdings näher zu begründen oder zu erläutern.

Dissertation, S. 128

Im Ergebnis hat der EuGH die verfassungsrechtliche Sichtweise zunächst durch seine kontinuierlich rechtsstaatlich-staatsanaloge und systembildende Rechtsprechung gefördert und schließlich mit der Entscheidung Les Verts von 1986 und dem 1. Gutachten zum EWR-Abkommen von 1991 übernommen, ohne sie allerdings näher zu begründen oder zu erläutern.


diese Seite enthält die Fußnoten 342, 343, 344, 345. Keine dieser Fußnoten enthält einen Hinweis auf T. Schmitz, Integration in der Supranationalen Union S. 17, Abs. 49


Anmerkung: Übernommen in [[Fragment 128 08-12]]