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Dissertation Original
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass keiner der benannten Spitzenpolitiker - unabhängig von seiner Meinung zur Konstitutionalisierung der Europäischen Union - einen 'Superstaat Europa' errichten wollte. Zumal die vehementesten Befürworter einer Verfassung wie Fischer oder Rau sich ausdrücklich von einem Europa á la Bundesrepublik distanzierten und mittels der Staatenkammer und dem Kompetenzkatalog Zentralisierungshindernisse in ihr Konzept mit einbauten bzw. sogar die Renationalisierung einzelner Politiker befürworteten. [Fn. 289: Vgl. umfassend auch S. Volkmann-Schluck, Die Debatte um eine europäische Verfassung, CAP-Working Paper, 2001, S. 30 f.] Es lässt sich also feststellen, dass keiner der genannten Politiker – unabhängig von seiner Meinung zur Konstitutionalisierung der EU – einen ‚Superstaat Europa’ errichten will. Im Gegenteil: Gerade die vehementesten Befürworter einer Verfassung wie Fischer oder Rau distanzieren sich ausdrücklich von einem Europa á la Bundesrepublik, sondern bauen mittels der Staatenkammer und dem Kompetenzkatalog Zentralisierungshindernisse in ihr Konzept mit ein bzw. befürworten sogar die Renationalisierung einzelner Politiken.

(Seite 30)

Die Bedeutung des Begriffs "Föderation" wurde vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließlich von Verfassungsbefürwortern benutzt, sondern beispielsweise auch von kritischen Stimmen wie J. Delors. Die Ablehnung des Verfassungsbegriffs ist [S. 111] daher zum Teil durch "institutionalisierte Wirklichkeitskonstruktionen" [Fn. 290: K. v. Beyme, Fischers Griff nach einer Europäischen Verfassung Verfassung, in: C. Joerges/Y. Mény/J.H.H. Weiler (Hrsg.), What Kind of Constitution for What Kind of Policy? Responses to Joschka Fischer, 2000, S. 61 ff., 67.] bedingt: Gerade euroskeptische Regierungen verbanden mit den Begriffen "Verfassung" und "Föderation" immer noch die althergebrachte Vorstellung eines europäischen Superstaates. Andererseits forderten die meisten Verfassungsbefürworter die Vertiefung der politischen Integration, wahrend die Verfassungsskeptiker die Europäische Union vorrangig als Wirtschaftsgemeinschaft sahen. Die Bedeutung des Begriffs „Föderation“ wird vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließlich von Verfassungsbefürwortern benutzt, sondern beispielsweise auch von Delors, welcher sich kritisch zu den deutschen Verfassungsplänen geäußert hat. Die Ablehnung des Verfassungsbegriffs ist daher zum Teil durch „institutionalisierte Wirklichkeitskonstruktionen“ [Fn. 183: Beyme: Fischers Griff"[sic], 2000, a.a.O., S. 67.] bedingt: Gerade euroskeptische Regierungen verbinden mit den Begriffen „Verfassung“ und „Föderation“ immer noch die althergebrachte Vorstellung eines europäischen Superstaates. Andererseits fordern die meisten Verfassungsbefürworter die Vertiefung der politischen Integration, während die Verfassungsskeptiker die EU vorrangig als Wirtschaftsgemeinschaft sehen.

(Seite 30)

Maßgeblich für diese Untersuchung ist die Feststellung, dass bisher alle politischen Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte gescheitert sind, sich aber gleichzeitig die juristische Auffassung durchsetzen konnte, der rechtliche Rahmen der Europäischen Union habe sich bereits weitgehend zur Verfassung entwickelt. Um diesen Widerspruch zu erklären, sind vier essentielle Funktionen und Merkmale einer modernen Verfassung anzusetzen und auf den europäischen Kontext zu übertragen, nämlich die Legitimationsfunktion (Berufung auf eine verfassungsgebende Gewalt und Garantie von Partizipationsrechten), Organisationsfunktion (vertikale und horizontale Gewaltenteilung), Begrenzungsfunktion (individuelle Bürger- und Menschenrechte) sowie die Integrations- und Identifikationsfunktion (klare Festlegung von Normen und Werten). Maßgeblich für diese Untersuchung war die Feststellung, dass bisher alle politischen Verfassungsentwürfe der Integrationsgeschichte gescheitert sind, sich aber gleichzeitig die juristische Auffassung durchsetzen konnte, der rechtliche Rahmen der EU habe sich bereits zur Verfassung entwickelt. Um diesen Widerspruch zu erklären, wurden zunächst die vier wesentlichen Funktionen und Merkmale einer modernen Verfassung herausgearbeitet und auf den europäischen Kontext übertragen, nämlich die


- Legitimationsfunktion (Berufung auf eine verfassungsgebende Gewalt und Garantie von Partizipationsrechten)

- Organisationsfunktion (vertikale und horizontale Gewaltenteilung)

- Begrenzungsfunktion (individuelle Bürger- und Menschenrechte)

- Integrations- und Identifikationsfunktion (klare Festlegung von Normen und Werten).

(Seite 56)

Übernommen aus: Sonja Volkmann-Schluck: "Die Debatte um eine europäische Verfassung / Leitbilder - Konzepte - Strategien", Dezember 2001, S. 30, 56.
Link: http://www.cap.uni-muenchen.de/publikationen/cap/eu_verfassung.htm
Dokumentiert in: -


Übernommen in

Fragment_111_01-19

Fragment_110_11-20