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[Verfassungsmodelle oder sogar eine damit verbundene „Neugründung" der Europäischen Union] hätten sich hingegen stets an der politischen Durchsetzbarkeit zu messen. Dies würde grundsätzlich bedeuten, den notwendigen, eigenen Befindlichkeiten folgenden Ratifikationsprozess bereits im Vorfeld im Auge zu behalten und den Mehrwert gegenüber den bestehenden, in fünfzig Jahren ausgebildeten Vertragsgrundlagen der „europäischen Bevölkerung" verständlich darzustellen. |
Verfassungsmodelle und eine damit verbundene “Neugründung” der EU sind hingegen politisch nicht durchsetzbar, würden einen kaum erfolgreich abzuschließenden Ratifikationsprozess nach sich ziehen und im Ergebnis nicht unbedingt einen Mehrwert gegenüber den bestehenden, in fünfzig Jahren ausgebildeten Vertragsgrundlagen bieten. |
Übernommen aus Giering, Claus, "Entwurf eines europäischen Grundvertrages" In: Bertelsmann Forschungsgruppe Politik. Centrum für angewandte Politikforschung, München. Link: http://www.cap.uni-muenchen.de/konvent/download/CAP-Grundvertrag-Erklaerung.pdf Diese Seite kann nicht mehr bearbeitet werden, da sie bereits in Fragmente übernommen wurde und deshalb Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Um ein neues Plagiat zu melden, lege bitte eine neue Seite ¨Seite [Nummer] [Zusatz]¨ an, wobei [Nummer] die dreistellige Seitenzahl ist und [Zusatz] eine beliebige Ergänzung. |
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