Diese Seite kann nicht mehr bearbeitet werden, da sie bereits in Fragmente übernommen wurde und deshalb Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Um ein neues Plagiat zu melden, lege bitte eine neue Seite ¨Seite [Nummer] [Zusatz]¨ an, wobei [Nummer] die dreistellige Seitenzahl ist und [Zusatz] eine beliebige Ergänzung.
Dissertation | Original |
---|---|
...Verfassung zu sehen. Sie war notwendig weil in einigen Mitgliedstaaten weiterhin starke Vorbehalte gegen eine vertragliche Verankerung der Charta bestanden. Grund hierfür war zumeist das Festhalten an einem Verfassungs- und Souveränitätsverständnis, das die Verbindlichkeit der Grundrechtecharta als weiteren Schritt zu einem staatsähnlichen Zustand der Union ablehnte. | Vorbehalte einiger Mitgliedstaaten gegen eine vertragliche Verankerung der Charta sind nicht überzeugend. Das Festhalten an einem Verfassungs- und Souveränitätsverständnis, das die Verbindlichkeit der Grundrechtecharta als weiteren Schritt zu einem staatsähnlichen Zustand der Union ablehnt, ist auf Dauer nicht vertretbar. |
Das rechtsstaatliche Gebot die Grundrechte als Beschränkung von Hoheitsrechten möglichst klar und verbindlich zu regeln, sollte sich letztlich als das stärkere Argument erweisen. Das gilt in besonderem Maße für eine überstaatliche Gemeinschaft, die ihre zwangsläufig größere Bürgerferne überwinden und um Vertrauen und Zustimmung ihrer Bürger werben muss. Dennoch offenbarten sich auch in dieser Debatte die zu erwartenden Widerstände, die sich regelmäßig im europäischen Kontext an Begriffen wie "Verfassung" "Föderation" und "Souveränität" heraus kristallisieren. | Das rechtsstaatliche Gebot, die Grundrechte als Beschränkung von Hoheitsrechten möglichst klar und verbindlich zu regeln, dürfte sich als stärkeres Argument erweisen. Das gilt in besonderem Maße für eine überstaatliche Gemeinschaft, die ihre zwangsläufig größere. Bürgerferne überwinden und um Zutrauen und Zustimmung ihrer Bürger werben muss. Widerstände, die sich an Begriffen wie "Verfassung", "Föderation" und "Souveränität" kristallisieren, sind jedoch ernst zu nehmen. |
Übernommen aus: Dörte Ratzmann: Der Konvent als verfassungsgebende Institution? (Masterarbeit, Berlin 2003, S.9) Link: http://www.iehei.org/bibliotheque/memoires/RATZMANN.pdf Dokumentiert in: |