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Dissertation[]

[Fn. 179:] Die EEA bereitete letztlich die Europäische Union vor. Eine Union wird bereits als
Ziel in der Präambel genannt. Einige wesentliche Änderungen der Gemeinschaftsverträge
bestanden in einer Verankerung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit und des
Europäischen Rates, einer Änderung des Beschlussverfahrens des Rates für den Binnenmarkt,
der Einführung neue Aufgaben in den Bereichen Umweltschutz, Forschung und
Technologie. Allerdings wurden andere Ziele noch nicht erreicht: Auf das Einstimmigkeitsprinzip
wurde noch nicht vollständig verzichtet und die erweiterten Rechte des EP machten
dieses noch nicht zu einem „klassischen" Parlament. Die zwölf damaligen Mitgliedstaaten
unterzeichneten die EEA 1986; am 1. Juli 1987 trat sie in Kraft. (Abdruck bei A. Schäfer
(Hrsg.), Die Verfassungsentvviirfe zur Gründung einer Europäischen Union, Herausragende
Dokumente von 1930 bis 2000, 200, 11.30).

Original[]

Aus den sich an diesen Entwurf anschließenden Diskussionen ging 1986/1987 die Einheitliche
Europäische Akte (EEA) hervor, die die Europäische Union vorbereitete. Eine
Union wird bereits als Ziel in der Präambel genannt. Einige wesentliche Änderungen
der Gemeinschaftsverträge bestanden in einer Verankerung der Europäischen Politischen
Zusammenarbeit und des Europäischen Rates, einer Änderung des Beschlussverfahrens
des Rates für den Binnenmarkt, der Einführung neue Aufgaben in den Bereichen
Umweltschutz, Forschung und Technologie. Allerdings wurden andere Ziele noch
nicht erreicht: Auf das Einstimmigkeitsprinzip wurde noch nicht vollständig verzichtet
und die erweiterten Rechte des EP machten dieses noch nicht zu einem „klassischen“
Parlament. Die zwölf damaligen Mitgliedstaaten unterzeichneten die EEA 1986; am
1. Juli 1987 trat sie in Kraft. (Abdruck bei Schäfer 2001 II.30).

Hellriegel/Thomae, Europäische Verfassungsentwürfe seit 1945, Berlin 2005, S. 9