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cc) Römische Verträge (1957) Die von der Regierungskonferenz der sechs Gründungsstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) unter dem Vorsitz von P.-H. Spaak verfassten Verträge über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) betrafen — anders als bei der EGKS — die gesamte Volkswirtschaft der Mitgliedstaaten. Die Römischen Verträge' übernahmen im Wesentlichen die institutionelle Gestaltung der EGKS und sahen einen Rat, eine Kommission und ein Parlament vor. Dabei war der Rat zunächst praktisch als alleiniger Gesetzgeber der Gemeinschaft konzipiert

3.7. Römische Verträge (Sechs Gründungsstaaten), 25. März 1957 Die von der Regierungskonferenz der sechs Gründungsstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) unter dem Vorsitz von Paul-Henri Spaak verfassten Verträge über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) betrafen – anders als bei der EGKS – die gesamte Volkswirtschaft der Mitgliedstaaten. Die Römischen Verträge übernahmen im Wesentlichen die institutionelle Gestaltung der EGKS und sahen einen Rat, eine Kommission und ein Parlament vor. Dabei war der Rat zunächst praktisch als alleiniger Gesetzgeber der Gemeinschaft konzipiert.7

Übernommen aus
Hellriegel/Thoma, Europäische Verfassungsentwürfe seit 1945, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Dezember 2005, WF XII - 268/05, S. 7,

In:
Link: Nicht verfügabr.

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