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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 93, Zeilen: 6-9
Original:
Seite(n): 7, Zeilen: 11-14

Die Proklamation der Grundrechtecharta ist im Rückblick, jedoch teilweise auch im damaligen Verständnis lediglich als Vorstufe zur vertraglichen Regelung oder Verfassung zu sehen. Sie war notwendig, weil in einigen Mitgliedsstaaten weiterhin starke Vorbehalte gegen eine vertragliche Verankerung der Charta bestanden.

Die Proklamation der Charta als Vorstufe zu einer vertraglichen Regelung war notwendig, weil in einigen Mitgliedstaaten starke Vorbehalte gegen eine vertragliche Verankerung bestanden.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Ratzmann, Dörte 2003: Der Konvent als verfassungsgebende Institution? Berlin, Masterarbeit.
Link
http://www.iehei.org/bibliotheque/memoires/RATZMANN.pdf
Anmerkung