Untersuchte Arbeit: Seite(n): 123, Zeilen: 101-106 |
Original: Seite(n): 192, Zeilen: ? |
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[324] Kritisch freilich P. Häberle, Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 192, da die Staaten „im EU-Europa ohnehin nicht mehr ‚Herren der Verträge‘ sind.“ Im demokratischen Europa könne es keine „Herren“ geben. Die auf der würde des Menschen aufbauende „Bürgergemeinschaft Europas“ mache die Herrenideologie gegenstandlos (vgl. ebenda, Fn. 21). P. Häberles Bezug zur „Herrenideologie“ erscheint jedoch ein wenig konstruiert – bei aller zugestanden unglücklichen Wortwahl. |
Staaten [...], die im EU-Europa ohnehin nicht mehr "Herren der Verträge" sind [21: [...] Im demokratischen Europa kann es keine „Herren“ geben: [...] Die auf der Würde des Menschen aufbauende „Bürgergemeinschaft Europas“ macht die Herrenideologie gegenstandslos |
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