von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 396, Zeilen: 1-35 |
Original: Seite(n): 7, 8, Zeilen: 13-31, 1-16 |
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vergangenen Jahrhunderts Unterstützung von Verfassungshistorikern erhalten, die zweierlei Aspekte herausgearbeitet haben [93]: — Die Verfassungsväter der USA haben in der Establishment-Klausel nur die Gründung einer Staatskirche und die Begünstigung von Bewerbern bestimmter Konfessionen bei der Besetzung öffentlicher Ämter verbieten wollen. — Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, die Establishment-Klausel habe nur untersagen wollen, die zur Zeit der Verfassunggebung bestehenden staatskirchenrechtlichen Gegebenheiten der Gliedstaaten zu beeinträchtigen. bb) Zusammenfassender Überblick über die Rechtsprechung des Supreme Court Nach der grundlegenden Entscheidung des Gerichts aus dem Jahr 1947 (sogenannte Everson- Entscheidung) [94] beinhaltet die mehrfach erwähnte Establishment- Klausel die strikte Trennung von Staat und Religions- bzw. Glaubensgemeinschaften und Kirchen, zum anderen untersagt sie zugleich aber auch eine Religionsfeindlichkeit des Staates. Die Spannung zwischen dem Recht auf freie Religionsausübung und dem Verbot der Errichtung einer Staatskirche versucht das Gericht durch das verbindende Element der „wohlwollenden Neutralität" zu überbrücken. Teilweise enthält die Rechtsprechung Elemente, die stärker den Trennungsgedanken, darin wieder solche, die mehr die Offenheit gegenüber der Religion betonen. Eine — alle Fälle befriedigende — Lösung ist bis heute nicht gefunden worden, vielmehr werden die bestehenden rechtlichen Probleme an Hand des jeweils zu entscheidenden Einzelfalls gelöst. Prüfungsmaßstab der Establishment-Klausel durch den Supreme Court ist der bekannte, aber zugleich auch problematische „Lemon — Test"' [95] Dieser enthält drei Elemente und verlangt: [96] — Mit staatlichem Handeln darf nur ein säkularer Zweck verfolgt werden (subjektives oder finales Kriterium), — das Staatshandeln darf primär weder in der Förderung noch in der Beeinträchtigung der Religion bestehen (objektives, ergebnisoffenes Kriterium), — aus einem Tätigwerden des Staates darf sich keine übermäßige Verflechtung von Staat und Religionsgemeinschaften ergeben (objektives, handlungsbezogenes Kriterium). Festzustellen ist, dass auch der „Lemon-Test" zu keiner klaren, eindeutigen Rechtsprechung geführt hat. Besonders einschneidend wirkt sich die Interpretation der Establishment-Klausel im Bereich der öffentlichen Erziehung aus. |
des vergangenen Jahrhunderts Unterstützung von Verfassungshistorikern erhalten, die zweierlei Aspekte herausgearbeitet haben: 1. Die Verfassungsväter der USA haben in der establishment-Klausel nur die Gründung einer Staatskirche und die Begünstigung von Bewerbern bestimmter Konfessionen bei der Besetzung öffentlicher Ämter verbieten wollen. 2. Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, die establishment-Klausel habe nur untersagen wollen, die zur Zeit der Verfassunggebung bestehenden staatskirchenrechtlichen Gegebenheiten der Gliedstaaten zu beeinträchtigen. [13] 3.2. Zusammenfassender Überblick über die Rechtsprechung des Supreme Court Nach der grundlegenden Entscheidung des Gerichts aus dem Jahr 1947 (sog. Everson-Entscheidung) beinhaltet die mehrfach erwähnte establishment-Klausel die strikte Trennung von Staat und Religions-/Glaubensgemeinschaften/Kirchen, zum anderen untersagt sie zugleich aber auch eine Religionsfeindlichkeit des Staates. Die Spannung zwischen dem Recht auf freie Religionsausübung und dem Verbot der Errichtung einer Staatskirche versucht das Gericht durch das verbindende Element der „wohlwollenden Neutralität“ zu überbrücken. Teilweise enthält die Rechtsprechung Elemente, die stärker den Trennungsgedanken, dann wieder solche, die mehr die Offenheit gegenüber der Religion betonen. Eine – alle Fälle befriedigende – Lösung ist bis heute nicht gefunden worden, vielmehr werden die bestehenden rechtlichen Probleme an Hand des jeweils zu entscheidenden Einzelfalls gelöst. Prüfungsmaßstab der establishment-Klausel durch das oberste Gericht ist der bekannte, aber zugleich auch problematische „Lemon-Test“. Dieser enthält drei Elemente und verlangt: a) Mit staatlichem Handeln darf nur ein säkularer Zweck verfolgt werden (subjektives oder finales Kriterium), b) das Staatshandeln darf primär weder in der Förderung noch in der Beeinträchtigung der Religion bestehen (objektives, ergebnisoffenes Kriterium), c) aus einem Tätigwerden des Staates darf sich keine übermäßige Verflechtung von Staat und Religionsgemeinschaften ergeben (objektives, handlungsbezogenes Kriterium). Festzustellen ist, dass auch der „Lemon-Test“ zu keiner klaren, eindeutigen Rechtsprechung geführt hat. [14] Besonders einschneidend wirkt sich die Interpretation der establishment-Klausel im Bereich der öffentlichen Erziehung [15] aus. |
Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 396, Zeilen: 101 |
Original: Seite(n): 7, Zeilen: 101 |
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[93] Ausführlich G. Krings (2000), S. 511 f. m.w. N. |
[13] Krings, Von strikter Trennung zu wohlwollender Neutralität, S. 511 f. |
Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut) Die Fußnote wurde mit dem dazugehörigen Text kopiert, sie befindet sich an der gleichen Stelle. |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 396, Zeilen: 103-103 |
Original: Seite(n): 8, Zeilen: 101 |
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[95] Dazu insbesondere G. Krings (2000), S. 515 ff., 523 ff. |
[14] Krings, Von strikter Trennung zu wohlwollender Neutralität, S. 523 ff. |
Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut) Die Fußnote wurde mit dem dazugehörigen Text kopiert, sie befindet sich an der gleichen Stelle. |
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