von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 378, Zeilen: 01-21 |
Original: Seite(n): 7,8, Zeilen: 13-26, 1-7 |
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[Zum einen sollte der Hinweis auf das geistig-religiöse Erbe Europas Eingang in die Präambel finden, zum zweiten sollte an spä-]terer Stelle in Anlehnung an die polnische Verfassung die folgende Formulierung ausgenommen werden: „Die Werte der Europäischen Union umfassen die Wertvorstellungen derjenigen, die an Gott als die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben, als auch derjenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen ableiten" Im Februar 2003 reichten daraufhin drei Konventsmitglieder eine von 163 Mitgliedern des Europäischen Parlaments unterzeichnete Entschließung ein, in der die Delegierten forderten, dass die europäische Verfassung keinen direkten oder indirekten Hinweis auf eine bestimmte Religion oder einen bestimmten Glauben enthalten dürfe. [21] Ebenso kritisch äußerten sich die Delegierten Frankreichs und zahlreiche Mitglieder der SPE-Gruppe im Konvent. Vor dem Hintergrund der gespaltenen Haltung des Konventsplenums legte Giscard d'Estaing im Mai den folgenden Vorschlag für Absatz 2 der Verfassungspräambel vor: „Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas, die — aus griechischer und römischer Zivilisation hervorgegangen und erst durch das geistige Streben, von dem Europa durchdrungen war und das noch heute in seinem Erbe fortlebt, und dann durch die Philosophie der Aufklärung geprägt — die zentrale Stellung des Menschen und die Vorstellung von der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte sowie vom Vorrang des Rechts in der Gesellschaft verankert haben". |
[Zum einen sollte der Hinweis auf das geistig-religiöse Erbe Europas Eingang in die Präambel finden, zum zweiten sollte an spä-]terer Stelle in Anlehnung an die polnische Verfassung die folgende Formulierung aufgenommen werden: „Die Werte der Europäischen Union unifassen die Wertvorstellungen derjenigen, die an Gott als die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben, als auch derjenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen ableiten Im Februar 2003 reichten daraufhin 3 Konventsmitglieder eine von 163 Mitgliedern des Europäischen Parlaments unterzeichnete Entschließung ein [21], in der die Delegierten forderten, dass die europäische Verfassung keinen direkten oder indirekten Hinweis auf eine bestimmte Religion oder einen bestimmten Glauben enthalte dürfe. Ebenso kritisch äußerten sich die Delegierten Frankreichs und zahlreiche Mitglieder der SPE-Gruppe im Konvent. Vor dem Hintergrund der gespaltenen Haltung des Konventplenums legte Giscard d'Estaing im Mai den folgenden Vorschlag für Absatz 2 der Verfassungspräambel vor: „Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas, die - aus griechischer und römischer Zivilisation hervorgegangen und erst durch das geistige Streben, von dem Europa durchdrungen war und das noch heute in seinem Erbe fortlebt, und dann durch die Philosophie der Aufklärung geprägt - die zentrale Stellung des Menschen und die Vorstellung von der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte sowie vom Vorrang des Rechts in der Gesellschaft verankert haben ". |
Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 378, Zeilen: 22-36 |
Original: Seite(n): 8, Zeilen: 8-21 |
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Obgleich der ehemalige französische Staatspräsident seine ablehnende Haltung gegenüber einer ausdrücklichen Anrufung Gottes in der Verfassungspräambel im Konvent und auch bei einer Privataudienz mit Papst Johannes Paul 11. im Oktober 2002 [22] deutlich gemacht hatte, rief dieser Textvorschlag im Konvent Überraschung und den erklärten Widerstand der Gruppe der Befürworter eines Gottesbezuges hervor. Besonders der Hinweis auf die griechische und römische Zivilisation in Verbindung mit dem Zeitalter der Aufklärung wurde von zahlreichen Delegierten als historisch verkürzt und unausgewogen kritisiert. In der Plenarsitzung des Konvents am 30.131. Mai 2003 betonte MdEP A. Tajani, dass die jüdisch-christlichen Wurzeln eine historische Tatsache seien, die Europa maßgeblich geprägt hätten. Die polnische Parlamentsdelegierte M. Fogler brachte ihre Unzufriedenheit über den Entwurf der Präambel zum Ausdruck und forderte ebenfalls die Aufnahme eines Verweises auf das jüdisch-christliche Erbe. In der folgenden Plenarsitzung vom 4. bis 6. Juni 2003 wurde die Forderung nach einem Bezug auf Gott, das jüdisch-christliche Erbe oder das Christentum [mit Nachdruck erhoben. MdEP E. Brok und Ministerpräsident E. Teufel erklärten, dass die griechische und römische Zivilisation nicht ohne den Glauben an Gott und andere Religionen aufgezählt werden könne.] |
Obwohl der ehemalige französische Staatspräsident seine ablehnende Haltung gegenüber einer ausdrücklichen Anrufung Gottes in der Verfassungspräambel im Konvent und auch bei einer Privataudienz mit Papst Johannes Paul II im Oktober 2002 [22] deutlich gemacht hatte, rief dieser Textvorschlag im Konvent Überraschung und den erklärten Widerstand der Gruppe der Befürworter eines Gottesbezug hervor. Besonders der Hinweis auf die griechische und römische Zivilisation in Verbindung mit dem Zeitalter der Aufklärung wurde von zahlreichen -Delegierten als historisch verkürzt und unausgewogen kritisiert. In der Plenarsitzung des Konvents am 30./31. Mai 2003 betonte MdEP Antonio Tajani, dass die jüdisch-christlichen Wurzeln eine historische Tatsache seien, die Europa maßgeblich geprägt hätten. Die polnische Parlamentsdelegierte Marta Fogler brachte ihre Unzufriedenheit über den Entwurf der Präambel zum Ausdruck und : forderte ebenfalls die Aufnahme eines Verweises auf das jüdisch-christliche Erbe. In der folgenden Plenarsitzung vom 4. bis 6. Juni 2003 wurde die Forderung nach einem Bezug auf Gott, das jüdisch-christliche Erbe oder das Christentum [mit Nachdruck erhoben. MdEP Elmar Brök und Ministerpräsident Erwin Teufel erklärten, dass die griechische und römische Zivilisation nicht ohne den Glauben an Gott und andere Religionen aufgezählt werden könne.] |
Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut) siehe auch ab Zeile 29 in der Dissertation die vermutliche Primärquelle des WD http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Seite_378_f Matthias Triebel, Religion und Religionsgemeinschaften im künftigen Europäischen Verfassungsvertrag In: Uni Tübingen, Katholisch-Theologische Fakultät, Lehrstuhl für Kirchenrecht, NomoK@non-Webdokument: http://www.nomokanon.de/abhandlungen/014.htm, Rdnr. 1-88. Link: http://www.uni-tuebingen.de/uni/ukk/nomokanon/abhandlungen/014.htm NomoK@non - (Staats-)Kirchenrecht im Web, Online-Zeitschrift des Lehrstuhl für Kirchenrecht, Katholisch-Theologische Fakultät, Eberhard Karls Universität Tübingen. nachweisbar im Netz mindestens seit 7.12.2003 |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 378, Zeilen: 101-104 |
Original: Seite(n): 007,008, Zeilen: 109-110,101-102 |
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(21) „Achtung der Grundsätze der Religionsfreiheit unter religiösen Neutralität des Staates", CONV 587/03 vom 26.2.2003 (22) [Vgl. auch] FAZ vom 16.11.2002: „Gott in Europa"; Die Welt vom 30.1.2003: „Gottloses Europa", Die Zeit vom 30.1.2003; „Zum Erfolg verdammt". |
(21) „Achtung der Grundsätze der Religionsfreiheit unter religiösen Neutralität des Staates", CONV 587/03 vom 26.2.2003 (22) Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.11.2002: „Gott in Europa"; Die Welt vom 30.1.2003: „Gottloses Europa"; Die Zeit vom 30.1.2003; „Zum Erfolg verdammt". |
Fragmentsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut) |
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