von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 370, Zeilen: 1-24 |
Original: Seite(n): 14, Zeilen: 7-25 |
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[Im Einzelnen sei an den „Great Compromise“ erinnert: oft ist der „langfristige Nutzen eines Kompromisses zugunsten der schwächeren] Mitglieder einer Gemeinschaft viel größer, als der kurzfristige Verlust an Macht und Einfluss auf Seiten der Stärkeren" [Fn 1043]. In der Frage der Grundrechte sind die Europäer den Amerikanern im Zeitpunkt des Verfassunggebungsprozess voraus: sie wurden bereits beschlossen. Eine weitere Ursache für die Verankerung der US-Verfassung im Bewusstsein der Öffentlichkeit war die andauernde Rezeption des Verfassunggebungprozesses, beginnend mit der öffentlichen Diskussion der Verfassungsfrage durch die Federalists. Dies sollte europäische Verantwortungsträger animieren noch stärker in die Öffentlichkeit zu treten als dies etwa en gros durch die Konventsmitglieder geschah und für ein höheres Maß an Transparenz aller europäischen Institutionen einzutreten. Im Hinblick auf die EU-Erweiterung sollte zudem gewährleistet werden, dass sich aufgrund der Größe der Union nicht die Perspektivlosigkeit eines 2-Parteiensystems einstellt, wie es in den USA der Fall war. Die Gefahr ist allerdings evident, dass viele der Parteien, die heute im Europäischen Parlament tätig sind, durch die Vielfalt ihrer Werte und Programmatiken zu regionalen Splittergruppen degradiert werden und langfristig an Bedeutung verlieren. Gerade hier zeigt sich letztlich die Tragfähigkeit des Modells der europäischen "Einheit in Vielfalt". Zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit und des dynamischen Motors Europas mit seinem komplexen Institutionengefüge sollte Europa mit einem lernenden Blick über den Atlantik an der Verbesserung seiner Implementationsprozesse arbeiten, also seine Fähigkeit verbessern, Entscheidungen schnell durchzuführen, insbesondere mit Nachdruck die Herstellung außen- und sicherheitspolitischer Handlungsfähigkeit (entsprechend eines der Leitmotive der Federalist Papers) betreiben. [Fn 1043] G. Burghardt, The Development of a European Constitution from the US Point of View, Berlin, Vorlesung vom 6. Juni 2002 an der Humboldt-Universität Berlin, www.eurunion.org/news/speeches/2002/020606gb.htm. |
[Im Einzelnen sei an den "Great Compromise" erinnert: oft ist der "langfristige Nutzen eines Kompromisses zugunsten der schwächeren] Mitglieder einer Gemeinschaft viel größer, als der kurzfristige Verlust an Macht und Einfluss auf Seiten der Stärkeren" (Burghardt). In der Frage der Grundrechte sind die Europäer den Amerikanern voraus: sie wurden bereits beschlossen. [...] Eine zweite Ursache in den USA war dafür die öffentliche Diskussion der Verfassungsfrage durch die Federalists. Dies soll die Konventsmitglieder animieren noch stärker selbst in die Öffentlichkeit zu treten und für ein höheres Maß an Transparenz aller europäischen Institutionen einzutreten. Im Hinblick auf die EU Erweiterung sollte zudem gewährleistet werden, dass sich aufgrund der Größe der Union nicht die Perspektivlosigkeit eines 2-Parteiensystems einstellt, wie es in den USA der Fall war. Die Gefahr ist, dass viele der Parteien, die heute im Europa-Parlament tätig sind, durch die Vielfalt ihrer Werte und Programmatiken zu regionalen Splittergruppen degradiert werden und langfristig an Bedeutung verlieren. Gerade hier zeigt sich ja das Modell der europäischen "Einheit in Vielfalt". [...] Zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit und des dynamischen Motors Europas mit seinem komplexen Institutionengefüge sollte Europa mit einem lernenden Blick über den Atlantik an der Verbesserung seiner Implementationsprozesse arbeiten, also seine Fähigkeit, Entscheidungen schnell durchzuführen, verbessern. [...] Dazu bedarf es, entsprechend einer der Leitmotive der Federalist Papers, der Herstellung außenpolitischer Handlungsfähigkeit. |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 370, Zeilen: 25-37 |
Original: Seite(n): 3, Zeilen: 20-33 |
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Die Einberufung des Verfassungskonvents von Philadelphia am 21. Februar 1787 hatte nicht etwa die Ausarbeitung einer die Konföderationsartikel ersetzenden neuen Verfassung zum Gegenstand, sondern beschrieb das Mandat einschränkend als „for the sole and express purpose of revising the Articles of Confederation“. Erst die außerordentliche Qualität der „Founding Fathers“ und die Bereitschaft zum historischen Kompromiss ermöglichten die Einigung auf eine bundesstaatliche Verfassung. Dank der „Popularisierung“ der föderalen Prinzipien in den „Federalist Papers“ nach Abschluss des Konvents erwies sie sich als ratifizierungsfähig. Wie beschrieben hing diese Ratifizierung in elf Staaten teilweise an einem seidenen Faden, während zwei Staaten (Rhode Island und North Carolina) erst später, nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung hinzutraten. G. Burghardt fragt zu Recht: „Sollten sich unsere Verfassungsväter von dieser Ratifizierungsformel inspirieren lassen?“ [Fn 1044: G. Burghardt, Die Europäische Verfassungsentwicklung aus dem Blickwinkel der USA, Vortrag an der Humboldt-Universität zu Berlin am 6. Juni 2002, S. 42.] |
Die Einberufung des Verfassungskonvents von Philadelphia am 21. Februar 1787 hatte nicht etwa die Ausarbeitung einer die Konföderationsartikel ersetzenden neuen Verfassung zum Gegenstand, sondern beschrieb das Mandat einschränkend als „for the sole and express purpose of revising the Articles of Confederation“. Erst die außerordentliche Qualität der „Founding Fathers“ (u.a. Washington, Franklin, Hamilton, Madison) und die Bereitschaft zum historischen Kompromiss ermöglichten die Einigung auf eine bundesstaatliche Verfassung. Und nur dank der Popularisierung der föderalen Prinzipien in den 77 Essays von Hamilton, Madison und Jay, den „Federalist Papers“ nach Abschluß des Konvents erwies sie sich als ratifizierungsfähig. Diese Ratifizierung in 11 Staaten hing teilweise an einem seidenen Faden, während zwei Staaten (Rhode Island und North Carolina) erst später, nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung am 4. März 1789, hinzutraten. Sollten sich unsere Verfassungsväter von dieser Ratifizierungsformel inspirieren lassen? |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 370, Zeilen: 101-105 |
Original: Seite(n): 15, Zeilen: 7 |
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[1043] G. Burghardt, The Development of a European Constitution from the US Point of View, Berlin, Vorlesung vom 6. Juni 2002 an der Humboldt-Universität Berlin, www.eurunion.org/news/speeches/2002/020606gb.htm. [1044] G. Burghardt, Die Europäische Verfassungsentwicklung aus dem Blickwinkel der USA, Vortrag an der Humboldt-Universität zu Berlin am 6. Juni 2002, S. 42. |
[...] Seiten der Stärkeren" (Burghardt). |
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