von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 364, Zeilen: 01-02 |
Original: Seite(n): 11, Zeilen: 7-9 |
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[Hinzu kommt die Debatte über die Frage, ob ein Europa, das wesentlich säkularer ist als] die Vereinigten Staaten, sich in seiner Verfassung auf das Erbe des christlichen Abendlandes berufen darf. |
Hinzu kommt die andauernde Debatte über die Frage, ob ein Europa, das wesentlich säkularer ist als die Vereinigten Staaten und mit mulmigem Gefühl eine Vielzahl muslimischer Einwanderer aufnimmt, sich in seiner Verfassung auf das Erbe des christlichen Abendlandes berufen sollte. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 364, Zeilen: 03-08 |
Original: Seite(n): 11, Zeilen: 17-22 |
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Die tiefere Ursache der Unterschiede zwischen dem reibungslosen Ablauf der Ausarbeitung der amerikanischen Verfassung in den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts und der langwierigen Arbeit der Europäer heute aber ist letztlich in der grundsätzlich vorhandenen Mehrdeutigkeit des europäischen Verfassungsentwurfs und allgemein des gegenwärtigen europäischen Konstitutionalismus zu finden. |
Die tiefere Ursache der Unterschiede zwischen dem reibungslosen Ablauf der Ausarbeitung der amerikanischen Verfassung in den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts und der langwierigen Arbeit der Europäer heute aber ist letztlich in der grundsätzlich vorhandenen Mehrdeutigkeit des europäischen Verfassungsentwurfs und allgemein des gegenwärtigen europäischen Konstitutionalismus zu finden. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 364, Zeilen: 9-15 |
Original: Seite(n): 12, Zeilen: 1-7 |
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Durchaus schwer vorstellbar ist, wie die politische Identität des neuen Gebildes „unter“ dem Verfassungsvertrag aussehen soll. Kritiker behaupten, dass diese neue politische Vision der Gemeinschaft chronisch elitär, bürokratisch und technokratisch ist und dass das im Entstehen begriffene neue Europa niemals in der Lage sein wird, patriotische Gefühle unter den Bürgern zu wecken, deren Leben es bestimmt. Der Verfassungsentwurf enthält nur marginale Aspekte, die diesen Vorwurf entkräften könnten.[Fn 1037] |
Am schwersten vorstellbar schließlich ist, wie die politische Identität des neuen Gebildes aussehen soll, das die Euroföderalisten schaffen wollen. Kritiker behaupten, dass diese neue politische Vision der Gemeinschaft chronisch elitär, bürokratisch und technokratisch ist und dass das im Entstehen begriffene neue Europa niemals in der Lage sein wird, patriotische Gefühle unter den Bürgern zu wecken, deren Leben es bestimmt. Der Verfassungsentwurf enthält nur wenig, was diesen Vorwurf entkräften könnte. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 364, Zeilen: 17-19 |
Original: Seite(n): 1, Zeilen: 4-6 |
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Der Entwurf einer Verfassung für Europa käme wohl auch deshalb den Verfassungsvätern Amerikas vertraut vor, weil er das Potential in sich trägt, die Fehler der im November 1777 verfassten Artikel der Konföderation heraufzubeschwören. |
Der Entwurf einer Verfassung für Europa käme wohl hauptsächlich deshalb den Verfassungsvätern Amerikas vertraut vor, weil er die Fehler der im November 1777 verfassten Artikel der Konföderation heraufbeschwört. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 364, Zeilen: 20-29 |
Original: Seite(n): 3, Zeilen: 16-15 |
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In einem „transatlantischen Vergleich“ bewegt sich der Verfassungsvertragsentwurf irgendwo zwischen den 1776/77 formulierten Articles of Confederation und der ein Jahrzehnt später verabschiedeten Bundesverfassung der Vereinigten Staaten. So hat die Europäische Union keine Steuerkompetenzen, ebenso wenig wie damals der Kontinentalkongress nach den Artikeln der Konföderation. Die Kompetenzen der Europäischen Union im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik hingegen reichen weit über das hinaus, was die Amerikaner in den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts und wohl auch nach Ratifizierung der Verfassung der Vereinigten Staaten für möglich hielten. So behielten die amerikanischen Bundesstaaten nach den Artikeln der Konföderation die volle Souveränität über die [polizeilichen Aufgaben in ihrem Staat.] |
Aus Sicht der Amerikaner bewegt sich der Verfassungsentwurf irgendwo zwischen den 1776/77 formulierten Artikeln der Konföderation und der ein Jahrzehnt später verabschiedeten Bundesverfassung der Vereinigten Staaten. So hat die EU keine Steuerkompetenzen, ebenso wenig wie damals der Kontinentalkongress nach den Artikeln der Konföderation. Die Kompetenzen der EU im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik hingegen reichen weit über das hinaus, was die Amerikaner in den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts und wohl auch nach Ratifizierung der Verfassung der Vereinigten Staaten für möglich hielten. So behielten die amerikanischen Bundesstaaten nach den Artikeln der Konföderation die volle Souveränität über die polizeilichen Aufgaben in ihrem Staat. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein blieb die Postzustellung die einzige Zuständigkeit des Bundes, von der die Amerikaner normalerweise direkt etwas mitbekamen. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 364, Zeilen: 102-109 |
Original: Seite(n): 12, Zeilen: 8-15 |
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[Fussnote 1037]Vielleicht sähe es anders aus, wenn die Mitgliedstaaten sich dazu entschlossen hätten, einen allgemeinen Volksentscheid über die endgültige Version des Verfassungsvertrags anzuberaumen, anstatt sich in einem bunten Sammelsurium von Verfahren zu verheddern, bei denen einige Staaten den Gesetzgeber entscheiden und andere eine Volksabstimmung durchführen lassen wollen. Natürlich würde ein Verfahren à la amerikanische Volkssouveränität im Jahr 1787 erhebliche Probleme mit sich bringen (obwohl die meisten europäischen Länder in dieser Beziehung wesentlich mehr Erfahrung haben als damals die Vereinigten Staaten). |
Vielleicht sähe es anders aus, wenn die Mitgliedstaaten sich dazu entschließen könnten, einen allgemeinen Volksentscheid über die endgültige Version der Verfassung anzuberaumen, anstatt sich in einem bunten Sammelsurium von Verfahren zu verheddern, bei denen einige Staaten den Gesetzgeber entscheiden und andere eine Volksabstimmung durchführen lassen wollen. Natürlich würde ein Verfahren à la amerikanische Volkssouveränität im Jahr 1787 erhebliche Probleme mit sich bringen (obwohl die meisten europäischen Ländern in dieser Beziehung wesentlich mehr Erfahrung haben als damals die Amerikaner). |
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