von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 346, Zeilen: 07-14 |
Original: Seite(n): 5, Zeilen: 22-30 |
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Die nationalstaatlichen Regierungen, die auch die Verfassungsentwicklung der Europäischen Union unter ihrer Kontrolle haben, sträuben sich weitgehend gegen eine Verminderung ihres Einflusses.[FN 1002: Vgl. F.Scharpf, Die Politikverflechtungs-Falle: Europäische Integration und deutscher Föderalismus im Vergleich, in: Politische Vierteljahresschrift, 1985, S. 323 ff.] Solange der Union jedoch eine eigenständige demokratische Legitimation fehlt, könnte der Einfluss der Regierungen auch aus normativen Gründen nicht rasch zurückgedrängt werden. Ohne europäische Medien, europäische Parteien und eine europäische öffentliche Meinung lässt sich das europäische Demokratiedefizit auch nicht durch bloße Verfassungsreformen abbauen. |
Die nationalstaatlichen Regierungen, die auch die Verfassungsentwicklung der Gemeinschaft unter ihrer Kontrolle haben, sträuben sich gegen eine Verminderung ihres Einflusses (Scharpf 1985). Aber solange der Gemeinschaft eine eigenständige demokratische Legitimation fehlt, könnte der Einfluß der Regierungen auch aus normativen Gründen nicht rasch zurückgedrängt werden. Ohne europäische Medien, europäische Parteien und eine europäische öffentliche Meinung läßt sich das europäische Demokratiedefizit auch nicht durch bloße Verfassungsreformen abbauen (Grimm 1992; Kielmansegg 1992; Scharpf 1992a) [...]. |
Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 346, Zeilen: 15-23 |
Original: Seite(n): 15, Zeilen: 28-37 |
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Zum Zweiten besteht der Kern des viel beklagten "europäischen Demokratiedefizits" indes darin, dass - bei wachsendem Anteil europäischen Rechts, das auf die nationalstaatliche Ebene durchgreift - die in den Mitgliedstaaten geltenden Partizipationschancen tendenziell entwertet werden. Die nationalen Parlamente sind nur noch begrenzt zuständig für die Entscheidungen, denen die Bürger dann unterworfen sind; die nationalen Regierungen sind nur noch begrenzt zur Verantwortung zu ziehen; die Rechte und Kompetenzen der Länder (in den Bundesstaaten unter den Mitgliedstaaten) sind weder gegenüber "europäischem Zugriff" noch gegenüber der jeweils eigenen Bundesebene gesichert. |
Der Kern des vielbeklagten ”europäischen Demokratiedefizits” besteht indessen darin, dass – bei wachsendem Anteil europäischen Rechts, das auf die nationalstaatliche Ebene durchgreift – die in den Mitgliedstaaten geltenden Partizipationschancen entwertet werden. Die nationalen Parlamente sind nur noch begrenzt zuständig für die Entscheidungen, denen die Bürger dann unterworfen sind; die nationalen Regierungen sind nur noch begrenzt zur Verantwortung zu ziehen; die Rechte und Kompetenzen der Länder (in den Bundesstaaten unter den Mitgliedstaaten) sind weder gegenüber 'europäischem Zugriff' noch auch gegenüber der jeweils eigenen Bundesebene gesichert. |
Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 346, Zeilen: 101-111 |
Original: Seite(n): 307, 612, Zeilen: |
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Fussnote 999, S. 347: Vgl. etwa A. Bleckmann, Das europäische Demokratieprinzip, in: JZ 2001, S. 53 ff., 57; D. Tsatsos, Die Europäische Unionsgrundordnung im Schatten der Effektivitätsdiskussion, in: JöR 49 (2001), S. 63 ff., 69 ff. Vgl. auch J. Drexl u. a. (Hrsg.), Europäische Demokratie, 1999; D. Thürer, Demokratie in Europa. Staatsrechtliche und europarechtliche Aspekte, in: O. Due u. a. (Hrsg.), Festschrift für U. Everling, 1995, Band 2, S. 1561 ff.; M. Kaufmann, Europäische Integration und Demokratieprinzip, 1997. Siehe auch P.M. Huber, Die Rolle des Demokratieprinzips im europäischen Integrationsprozess, in: Staatswissenschaften und Staatspraxis 1992, S. 349 ff.; I. Pernice, Maastricht, Staat und Demokratie, in: Die Verwaltung 29 (1993), S. 449 ff.; H.H. Rupp, Europäische Verfassung und Demokratische Legitimation, in: AöR 120 (1995), S. 269 ff.; D. Murswiek, Maastricht und der pouvoir constituant, in: Der Staat 32 (1993), S. 191 ff. |
Fussnote 102, S. 307: Zuletzt etwa A. Bleckmann, Das europäische Demokratieprinzip, JZ 2001, S. 53 (57); D. Tsatsos, Die Europäische Unionsgrundordnung im Schatten der Effektivitätsdiskussion, JöR 49 (2001), S. 63 (69 ff). [...] J. Drexl u.a. (Hrsg.), Europäische Demokratie, 1999; D. Thürer, Demokratie in Europa. Staatsrechtliche und europarechtliche Aspekte, FS Everling, 1995, S. 1561 ff.; M Kaufmann, Europäische Integration und Demokratieprinzip, 1997; [...] Fussnote 32, S. 612: Allgemein zur Frage der demokratischen Legitimation des Integrationsprozesses P.M Huber, Die Rolle des Demokratieprinzips im europäischen Integrationsprozess, Staatswissenschaften und Staatspraxis 3 (1992), S. 349 ff; I. Pernice, Maastricht, Staat und Demokratie, Die Verwaltung 29 (1993), S. 449 ff; D. Murswiek, Maastricht und der pouvoir constituant, Der Staat 32 (1993), S. 191 ff; H.H. Rupp, Europäische Verfassung und Demokratische Legitimation, AöR 120 (1995), S. 269 ff.; [...] |
Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut) |
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