von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 330, Zeilen: 6-10 |
Original: Seite(n): 1, Zeilen: 159-163 |
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Nur wenige Jahre später bei der Verabschiedung des „Alien and Sedition Act“ (1798), erwies sich der Grundsatz als wirkungslos. Ein früher Hinweis auf die Wirkkräfte der Verfassungswirklichkeit — und ein Umstand, der gelegentlich bei der innereuropäischen Diskussion Berücksichtigung finden dürfte. |
Nur wenige Jahre später bei der Verabschiedung des Alien and Sedition Act, genau 1798, erwies es sich als wirkungslos. Am Ende zählt nur die Verfassungswirklichkeit — das sollte bei der Diskussion über die Zukunft der europäischen Einigung bedacht werden. |
Fragmentsichter: Conny (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 330, Zeilen: 17-27 |
Original: Seite(n): 1, Zeilen: 40-52 |
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Gleichwohl haben die prinzipiellen Überlegungen, die vor über 200 Jahren in Amerika angestellt wurden, ihre Bedeutung bei der Beantwortung dieser Frage nicht verloren. Der sogenannte „duale Föderalismus“ der USA hat sich in dieser Zeit weiterentwickelt, aber er verteilt die Kompetenzen zwischen den staatlichen Ebenen noch immer nach Politikfeldern. Er hat die Trennung auf der Legislativebene durch die Volkswahl der Mitglieder der zweiten Kammer, des Senats, durchgehalten. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Verabschiedung der US-amerikanischen Verfassung zu einem Zeitpunkt erfolgte, als alle Gliedstaaten sich in einer strukturell sehr ähnlichen Situation befunden haben. Insofern hatten die Vertreter in der Convention eine gemeinsame Ausgangsbasis bei der Verfassunggebung. |
Nichtsdestotrotz haben die grundsätzlichen Überlegungen, die vor über 200 Jahren in Amerika angestellt wurden, ihre Bedeutung bei der Beantwortung dieser Frage nicht verloren. Der "duale Föderalismus" der USA hat sich in dieser Zeit weiterentwickelt, aber er verteilt die Kompetenzen zwischen den staatlichen Ebenen noch immer nach Politikfeldern. Er hat die Trennung auf der Legislativebene durch die Volkswahl der Mitglieder der zweiten Kammer, des Senats, durchgehalten. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Verabschiedung der US-amerikanischen Verfassung zu einem Zeitpunkt erfolgte, als alle Gliedstaaten sich in einer strukturell sehr ähnlichen Situation befunden haben. Insofern hatten die Vertreter in der Convention eine gemeinsame Ausgangsbasis bei der Verfassungsgebung. |
Fragmentsichter: Conny (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 330, Zeilen: 101-104 |
Original: Seite(n): 161, Zeilen: 101-105 |
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[951] Dazu aus der Lit.: H. Lecheler, Das Subsidiaritätsprinzip, 1993; P. Häberle, Das Prinzip der Subsidiarität aus der Sicht der vergleichenden Verfassungslehre, in: AöR 119 (1994), S. 169 ff.; M Zuleeg, Das Subsidiaritätsprinzip im Europarecht, in: Mélanges en hommage à F. Schockweiler, 1999, S. 635 ff. |
[274] Dazu aus der Lit.: M. Zuleeg, Das Subsidiaritätsprinzip im Europarecht, in: Mélanges en hommage à F. Schockweiler, 1999, S. 635 ff.; [...]; H. Lecheler, Das Subsidiaritätsprinzip, 1993; P. Häberle, Das Prinzip der Subsidiarität aus der Sicht der vergleichenden Verfassungslehre, AöR 119 (1994), S. 169 ff. |
Fragmentsichter: Conny (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 330, Zeilen: 106-110 |
Original: Seite(n): 26, Zeilen: 3-6 |
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[952] Die Anwendung der deutschen Bedeutung des „Föderalismus“-Begriffs auf das politische System der Vereinigen Staaten ist grundsätzlich problematisch, obwohl die amerikanischen Verfassungsväter sich selbst als „Federalists“, die neu geschaffene Herrschaftsordnung als „federal system“ und die Zentralgewalt in Washington als „federal government“ bezeichneten. |
Problematisch bleibt auch die Anwendung des "Föderalismus"-Begriffs auf das politische System der USA, obwohl die amerikanischen Verfassungsväter sich selbst als Federalists, die neu geschaffene Herrschaftsordnung als federal system und die Zentralgewalt in Washington als federal government bezeichneten. |
Fragmentsichter: Conny (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 330, Zeilen: 110-116 |
Original: Seite(n): 26, Zeilen: 6-11 |
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Denn wo das verfassungsrechtliche Denken der Deutschen mit „Föderalismus“ Autonomiebestrebungen der Länder verbindet, meinen Amerikaner Zentralisierungstendenzen, wenn von federalism die Rede ist. Wo im deutschen Sprachgebrauch der Begriff Föderalismus ein universales Gestaltungsprinzip meint, den Zusammenschluß im gesellschaftlichen, staatlichen oder internationalen Raum mit sehr verschiedenen Ordnungsstrukturen, erscheinen im amerikanischen Sprachbereich die Begriffe „Bundesstaat“ und „Föderalismus“ fast identisch. |
Denn wo das verfassungsrechtliche Denken der Deutschen mit "Föderalismus" Autonomiebestrebungen der Länder verbindet, meinen Amerikaner Zentralisierungstendenzen, wenn von federalism die Rede ist. Wo im deutschen Sprachgebrauch der Begriff Föderalismus ein universales Gestaltungsprinzip meint, den Zusammenschluß im gesellschaftlichen, staatlichen oder internationalen Raum mit sehr verschiedenen Ordnungsstrukturen, erscheinen im amerikanischen Sprachbereich die Begriffe "Bundesstaat" und "Föderalismus" fast identisch. |
Fragmentsichter: Conny (Sichtungsergebnis: Gut) |
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