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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 328, Zeilen: 1-5
Original:
Seite(n): 7, Zeilen: 15-32

Derzeit ist das Europäische Parlament, wenn überhaupt, ein nur unzureichender Gesetzgeber. Das vornehmste Recht aller Parlamente, nämlich über den Haushalt zu befinden, steht ihm (allein) nicht zu. Das Prinzip der Kodezision ist nur unzureichend entwickelt und erstreckt sich nicht einmal auf alle Politikbereiche, in denen der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit entscheidet.

[…] Das EP hat jedoch nach wie vor nicht das Recht, welches so gut wie alle nationalen Parlamente besitzen, alleine über den Haushalt zu befinden. Auch das Prinzip der Kodezision ist nur unzureichend entwickelt und schließt nicht alle Politikbereiche der Union mit ein. […]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Duftner 2001
Link
Duftner 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 328, Zeilen: 6-10
Original:
Seite(n): 7, Zeilen: 15-32

Der Ministerrat teilt sich in eine legislative und eine exekutive Funktion zugleich, was das institutionelle System der Europäischen Union vor allem intransparent macht. Die Kommission hat zwar ein Initiativrecht für Gesetzesvorhaben und implementiert die Ratsentscheidungen, übt aber im Wesentlichen keine exekutive Gewalt aus, die einer politisch-parlamentarischen Kontrolle unterläge.

Der Ministerrat übt legislative wie exekutive Befugnisse zugleich aus. Die Kommission verfügt über ein Initiativrecht für Gesetzesvorhaben und implementiert Ratsentscheidungen, besitzt jedoch kaum exekutive Gewalt, die einer politisch-parlamentarischen Kontrolle unterläge.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Duftner 2001
Link
Duftner 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 328, Zeilen: 10-14
Original:
Seite(n): 7, Zeilen: 15-32

Auf die in ihrer Art spezifischen, institutionellen Strukturen der Europäischen Union, wie sie historisch gewachsen sind, ist mithin das klassische Montesquieu'sche Prinzip der Gewaltenteilung nicht anwendbar, und ein Teil des beklagten Legitimationsdefizits der Europäischen Union ergibt sich aus dieser Tatsache.

[...] Die Union hat im Laufe ihrer Entstehung spezifische institutionelle Strukturen entwickelt, wobei das klassische Montesquieusche Prinzip der Gewaltenteilung nicht ohne weiteres anwendbar ist. Daher rührt auch ein Teil des beklagten Legitimationsdefizits der Union. [...]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Duftner 2001
Link
Duftner 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 328, Zeilen: 15-23
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Dass eine föderale Lösung den Interessen der meisten Mitgliedstaaten am ehesten entgegenkommt, dürfte sicher sein: Denn der verfassungsrechtlich gesicherte Verbleib von Kompetenzen auf der Ebene des Nationalstaates beugt einem wie auch immer gearteten „europäischen Zentralismus" am ehesten vor. Allerdings wird gerade nach unterschiedlichen Entwicklungen in den verschiedenen europäischen Staaten eine „europäische" und wohl auch „asymmetrische" föderale Lösung am ehesten in Betracht kommen. Begriffsschöpfungen wie „differenzierte Integration" [946], „variable Geometrie" [947] oder „Europa a la carte" [948] deuten darauf seit längerem hin.

Dass eine föderale Lösung den Interessen aller Mitgliedstaaten am ehesten entgegenkommt, dürfte sicher sein: Denn der verfassungsrechtlich gesicherte Verbleib von Kompetenzen auf der Ebene des Nationalstaates beugt einem wie auch immer gearteten europäischen "Zentralismus" am ehesten vor. Allerdings wird gerade nach unterschiedlichen Entwicklungen in den verschiedenen europäischen Staaten eine „europäische" und wohl auch „asymmetrische" föderale Lösung am ehesten in Betracht kommen. Begriffe wie "differenzierte Integration", "variable Geometrie" oder „Europa à la carte" deuten darauf seit längerem hin.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
Link
Schwab 2001
Anmerkung
eine Wort-Änderung: Begriffe -> Begriffsschöpfungen
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 328, Zeilen: 24-33
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass die politische Theorie eine Vielzahl föderaler Typen mit je unterschiedlicher Prägung kennt, eröffnen sich allerdings auch nicht unerhebliche Spielräume. Es wäre viel gewonnen, wenn es gelänge, den Typ föderalistischer Verbundenheit, der Europäische Union und Mitgliedstaaten ausmacht, näher zu kennzeichnen. Die in Deutschland vorherrschende Auffassung ist in diesem Zusammenhang geneigt, den Integrationsverbund weiterhin als Ausprägung eines bündisch verfassten Zusammenschlusses anzusehen. Europäischer Föderalismus lässt sich insofern mit Nettesheim als konsoziativer Föderalismus" treffend kennzeichnen [949] (Föderation von Staaten"). Zudem liegt die Befugnis zur Verfassungsfortschreibung nach Art 48 EGV weitgehend, allerdings schon nicht [mehr ausschließlich in den Händen der Glieder;]

Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass die politische Theorie eine Vielzahl föderaler Typen mit je unterschiedlicher Prägung kennt, eröffnen sich dabei allerdings erhebliche Spielräume. Es wäre viel gewonnen, wenn es gelänge, den Typ föderalistischer Verbundenheit, der EU und Mitgliedstaaten kennzeichnet, näher zu kennzeichnen. Die in Deutschland deutlich vorherrschende Auffassung ist in diesem Zusammenhang geneigt, den Integrationsverbund weiterhin (empirisch und normativ) als Ausprägung eines bündisch verfassten Zusammenschlusses anzusehen. Europäischer Föderalismus lässt sich insofern als "konsoziativer Föderalismus" treffend kennzeichnen ("Föderation von Staaten"). [...] Weiterhin liegt die Befugnis zur Verfassungsfortschreibung nach Art. 48 EGV weitgehend, allerdings schon nicht [mehr ausschließlich in den Händen der Glieder;]

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nettesheim 2002
Link
Nettesheim 2002
Anmerkung
leicht Umformulierung des Textes, Einfügung von "mit Nettesheim", Fußnote mit Verweis auf den Original-Artikel, aber nicht als beinahe wörtliches Zitat gekennzeichnet, siehe auch Fußnote
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 328, Zeilen: 109
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

949 Anders als im [„bundesstaatlichen Föderalismus" fließt die verfassunggebende Gewalt der Glieder in der konsoziativen Föderation nicht aus der Verfassung des übergreifenden Verbands (hier: der Europäischen Union); anders als im „bundesstaatlichen Föderalismus" haben die Glieder auch ihre Souveränität bewahrt.]

Anders als im "bundesstaatlichen Föderalismus" fließt die verfassungsgebende Gewalt der Glieder in der konsoziativen Föderation nicht aus der Verfassung des übergreifenden Verbands (hier: der EU); anders als im "bundesstaatlichen Föderalismus" haben die Glieder auch ihre Souveränität bewahrt.

Kategorie
BauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nettesheim 2002
Link
Nettesheim 2002
Anmerkung
nicht gekennzeichnetes wörtliches Zitat in Fußnote; wohl etwas "spitzfindig"
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