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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 327, Zeilen: 1-2
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

[Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass der spanische Staat nach der Ablösung von Franco sich zwar in einer] grundlegenden Umbruchsphase, nicht aber in einer der Bundesrepublik ähnlichen "Stunde Null" befand.

[Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass der spanische Staat nach der Ablösung von Franco sich zwar in einer] grundlegenden Umbruchsphase, nicht aber in einer der Bundesrepublik ähnlichen "Stunde Null" befand.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
Link
Schwab 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 327, Zeilen: 2-7
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Die Ausgangsbasis bei der Verfassunggebung war demzufolge differierend.

Parallel dazu hat auch das Vereinigte Königreich unter dem Stichwort der "Devolution" den Nationen (und Regionen) 1998 zu neuer politischer Macht verholfen. Auch bei der Regionalisierung Großbritanniens mussten die historischen Besonderheiten berücksichtigt werden.

Die Ausgangsbasis bei der Verfassungsgebung war damit eine Andere.

Parallel dazu hat nun auch das Vereinigte Königreich unter dem Stichwort der Devolution den Nationen (und Regionen) 1998 zu neuer politischer Macht verholfen. Auch bei der Regionalisierung des Vereinigten Königreichs mussten die historischen Besonderheiten berücksichtigt werden.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
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Schwab 2001
Anmerkung
minimale Veränderungen
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 327, Zeilen: 7-9
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Während Schottland, Wales und Nordirland eigene Regionalparlamente und -regierungen erhalten haben, blieben die englischen Regionen mehr oder weniger ohne Mitspracherechte.

Während Schottland, Wales und Nordirland eigene Regionalparlamente und -regierungen erhalten haben, blieben die englischen Regionen mehr oder weniger ohne Mitspracherechte.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
Link
Schwab 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 327, Zeilen: 9-22
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Aber auch zwischen den drei Genannten sind die Unterschiede bemerkenswert: während Schottland selbst bei der Besteuerung Kompetenzen zuerkannt worden sind, wurde für die nordirischen Einrichtungen eine weitgehende Abhängigkeit von der Entwicklung des Friedensprozesses eingerichtet. Wales hat zwar eine eigene "Versammlung", aber insgesamt weniger Kompetenzen. Obwohl die Devolution als "Prozess" (R. Davies) bezeichnet wird944, ist mehr als fraglich ob die englischen Regionen jemals entsprechende Kompetenzen erhalten werden. Unabhängig von der asymmetrischen Kompetenzverteilung hat sich das Vereinigte Königreich der "europäischen" Aufteilung nach Kompetenzarten angeschlossen und auch die zweite Kammer könnte sich zu einem Regionen-Gremium entwickeln, das dem deutschen Bundesrat ähnlich ist.

Frankreich hat seit der 1982 verabschiedeten "Lois Deferre" eigene Erfahrungen mit dem Regionalismus945 gemacht

Aber auch zwischen diesen dreien sind die Unterschiede gewaltig: Schottland sind sogar bei der Besteuerung Kompetenzen zuerkannt worden, während die nordirischen Einrichtungen weitgehend von der Entwicklung des Friedensprozesses abhängig sind. Wales hat zwar eine eigene "Versammlung", hat aber weniger Kompetenzen. Obwohl die Devolution als "Prozess" (Ron Davies) bezeichnet wird, ist mehr als fraglich, ob die englischen Regionen jemals entsprechende Kompetenzen erhalten werden. Unabhängig von der asymmetrischen Kompetenzverteilung, hat sich das Vereinigte Königreich der "europäischen" Aufteilung nach Kompetenzarten angeschlossen, und auch die zweite Kammer wird keinesfalls direkt gewählt werden - sie könnte sich aber zu einem Regionen-Gremium entwickeln, das dem deutschen Bundesrat ähnlich ist.

Auch Frankreich hat seit der 1982 verabschiedeten Lois Deferre seine Erfahrungen mit dem Regionalismus gemacht.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
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Schwab 2001
Anmerkung
nur einzelne kleinere Umformulierungen
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 327, Zeilen: 22-25
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Hier wurde indes ein symmetrisches Modell angelegt, das den Regionen aber keine den beschriebenen Modellen vergleichbaren Kompetenzen einräumt. Auch hat der französische Senat seine ursprüngliche Rolle behalten.

Hier wurde indes ein symmetrisches Modell angelegt, das den Regionen aber keine den beschriebenen Modellen vergleichbaren Kompetenzen einräumt. Auch hat der französische Senat seine hergebrachte Rolle behalten.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
Link
Schwab 2001
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 327, Zeilen: 26-28
Original:
Seite(n): 7, Zeilen: 15-32

In der Europäischen Union hingegen stellt sich die Frage der horizontalen Gewaltenteilung weiterhin als äußerst komplex dar, sprich: eine klare funktionale Rollenzuweisung für die Institutionen der Europäischen Union im Sinne von [Legislative und Exekutive.]

Eine der entscheidendsten Fragen von politischen Grundordnungen ist die nach der Teilung der Gewalten. [...] Eine klare, funktionale Rollenzuweisung der EU-Institutionen im Sinne von Legislative und Exekutive ist nicht möglich, zumal sie ineinanderfließen. Wodurch die Frage nach der horizontalen Gewaltenteilung äußerst komplex wird.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Duftner 2001
Link
Duftner 2001
Anmerkung
siehe auch nächstes Fragment.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 327, Zeilen: 107-114
Original:
Seite(n): 137,431,442, Zeilen:

Fussnote 945, S. 327:

Zum Regionalismus bereits F. Esterbauer (Hrsg.), Regionalismus, 1979; vgl. auch F. Ossenbühl (Hrsg.), Föderalismus und Regionalismus in Europa, 1990; A. Weber, Die Bedeutung der Regionen für die Verfassungsstruktur der Europäischen Union, in: J. Ipsen u. a. (Hrsg.), Verfassungsrecht im Wandel, 1995, S. 681 ff.; M. Kotzur, Föderalisierung, Regionalisierung und Kommunalisierung als Strukturprinzipien des europäischen Verfassungsraums, in: JöR 50 (2002), S. 257 ff.; P. Häberle, Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 431 ff. mit zahlreichen Nachweisen; siehe auch ders., Kulturföderalismus in Deutschland – Kultzrregionalismus in Europa, in: Festschrift für T. Fleiner, 2003, S. 61 ff.

Fussnote 536, S. 431:

536 Pionierhaft: F. Esterbauer (Hrsg.), Regionalismus, 1979. [...]

Fussnote 195, S. 137:

[...] s. auch F. Ossenbühl (Hrsg.), Föderalismus und Regionalismus in Europa, 1990; [...] A. Weber, Die Bedeutung der Regionen für die Verfassungsstruktur der Europäischen Union, in: J. Ipsen u.a. (Hrsg.), Verfassungsrecht im Wandel, 1995, S. 681 ff.

Fussnote 558, S. 442:

[...] M. Kotzur, Föderalisierung, Regionalisierung und Kommunalisierung als Strukturprinzipien des europäischen Verfassungsraumes, JöR 50 (2002), S. 257 ff.; P. Häberle, Kulturföderalismus in Deutschland — Kulturregionalismus in Europa, FS Fleiner, 2003., S. 61 ff.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Häberle 2006
Link
Häberle 2006
Anmerkung
Ein ShakeAndPaste aus Teilen von drei Fussnoten bei Häberle, mit dem verschärften Bauernopfer obendrein.

Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut)

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