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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 326, Zeilen: 1-9
Original:
Seite(n): 28-29, Zeilen: [28] 28-29, [29] 1-6

[Zwingend ist diese Verengung aber nicht; sie ist lediglich eine - wenn auch in den letzten zweihundert Jahren besonders] wichtige – Form des Föderalismus. Wagt man einen Blick auf die ideengeschichtlichen Wurzeln des Föderalismus, so geht es nicht um Souveränität, sondern um Einheitssicherung und Vielfaltgewähr, um das freie und selbstbestimmte Zusammenwirken verschiedener, vertikal gestufter Verbände. Im Lichte eines solchen Föderalismusbegriffs lassen sich gegen die Bezeichnung der Europäischen Union als Föderation kaum Einwände erheben. Föderalismus ist damit ein politisches Ordnungsprinzip, das darauf abzielt, die Existenz und Selbstständigkeit einer Mehrheit politischer Einheiten mit der Zusammenfassung dieser Einheiten in ein höheres Ganzes zu verbinden. [Fn 941]

Zwingend ist diese Verengung aber nicht; sie ist lediglich eine – wenn auch in den letzten zweihundert Jahren besonders wichtige – Form des Föderalismus. Arbeitet man die ideengeschichtlichen Wurzeln des Föderalismus heraus, so geht es nicht um Souveränität, sondern um Einheitssicherung und Vielfaltgewähr, um das freie und selbstbestimmte Zusammenwirken verschiedener, vertikal gestufter Verbände. Im Lichte eines solchen Föderalismusbegriffs lassen sich gegen die Bezeichnung des Integrationsverbunds als Föderation keine Einwände erheben. Föderalismus ist ein politisches Ordnungsprinzip, das darauf abzielt, die Existenz und Selbstständigkeit einer Mehrheit politischer Einheiten mit der Zusammenfassung dieser Einheiten in ein höheres Ganzes zu verbinden.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nettesheim 2004
Link
Nettesheim 2004
Anmerkung
Fußnote 941 weist auf „gleichlautenden“ Nettesheim-Text hin – ein Zitat ist es aber deswegen natürlich trotzdem nicht. In der Fußnote wird dann (korrekt) aus dem Aufsatz weiterzititert, inkl. der dortigen Fußnote („Vgl. auch“).

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 326, Zeilen: 10-15
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Die europäische Einigungsbewegung und die damit entstandene Regionalpolitik der Europäischen Gemeinschaften hat durchaus mitbewirkt, dass auch andere europäische Staaten zu einer Diversifizierung ihrer territorialen Gliederung gefunden haben. So entwickelte Spanien 1978 nach der Franco-Diktatur eine Staatsordnung, die auf ganz besondere „Sensibilitäten“ in bestimmten Regionen Rücksicht nehmen musste.

Die europäische Einigungsbewegung und die damit entstandene Regionalpolitik der Europäischen Gemeinschaften hat aber später dazu geführt, dass auch andere europäische Staaten zu einer Diversifizierung ihrer territorialen Gliederung gefunden haben. Spanien entwickelte 1978 nach der Franco-Diktatur eine Staatsordnung, die auf ganz besondere Empfindlichkeiten in bestimmten Regionen Rücksicht nehmen musste.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
Link
Schwab 2001
Anmerkung
minimale Änderungen

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 326, Zeilen: 15-24
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Die zweite Kammer, der „Senado“ ist sowohl Parlamentskammer als auch „Kammer der territorialen Repräsentation“. Auch die spanische Verfassung unterscheidet nach Kompetenzarten, allerdings werden den autonomen Regionen keine Kompetenztitel zugesprochen. [Fn 942] Die Zuständigkeiten der Regionen reichen daher nur soweit, wie es die Autonomiestatute der jeweiligen Region zuerkennen. Damit wird ein spezifisches Merkmal des spanischen Regionalstaates deutlich: Die Kompetenzverteilung zwischen dem Zentralstaat und den einzelnen Regionen ist asymmetrisch. Manche Regionen verfügen über deutlich mehr Kompetenzen als andere. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass der spanische Staat nach der Ablösung von Franco sich zwar in einer [grundlegenden Umbruchsphase, nicht aber in einer der Bundesrepublik ähnlichen „Stunde Null“ befand.]

Die zweite Kammer, der "Senado" ist sowohl Parlamentskammer als auch "Kammer der territorialen Repräsentation". Auch die spanische Verfassung unterscheidet nach Kompetenzarten, allerdings werden den autonomen Regionen keine Kompetenztitel zugesprochen. Die Zuständigkeiten der Regionen reichen daher nur soweit, wie es die Autonomiestatute der jeweiligen Region zuerkennen. Damit wird ein spezifisches Merkmal des spanischen Regionalstaates deutlich: Die Kompetenzverteilung zwischen dem Zentralstaat und den einzelnen Regionen ist asymmetrisch. Manche Regionen verfügen über deutlich mehr Kompetenzen als andere. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass der spanische Staat nach der Ablösung von Franco sich zwar in einer grundlegenden Umbruchsphase, nicht aber in einer der Bundesrepublik ähnlichen "Stunde Null" befand.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schwab 2001
Link
Schwab 2001
Anmerkung
Total-Übernahme inklusiver originaler Fehler (Komma fehlt hinter „Senado“; „soweit“ nicht in Getrenntschreibung, obwohl hier keine Konjunktion); nur eine (zitatfremde) Fußnote (942) hinzugefügt.

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut)

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