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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 308, Zeilen: 21-25
Original:
Seite(n): 13, Zeilen: 2-6

Die Rechtsprechung des EuGH erwies sich letztlich als "more powerful than intended". (891) Aufgrund seiner "expansiven" Rolle geriet er zunehmend unter den Zwang der Rechtfertigung. Für viele (gleichwohl nicht unumstritten) ist der EuGH ein "Motor der europäischen Integration" (U. Everling), der antreibt, nicht aber seine Richtung bestimmt. (892) Wird vor diesem Hintergrund die „ever closer union“ [als begrüßenswert erachtet, fällt die Beurteilung der richterlichen Tätigkeit entsprechend günstig aus.]

[...] an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der sich schlicht als „more poweful than intended“ erwies. Aufgrund seiner ausgreifenden Rolle geriet er zunehmend unter den Zwang der Rechtfertigung. Zweifellos ist der EuGH ein Motor der europäischen Integration, der antreibt, nicht aber seine Richtung bestimmt. Wird vor diesem Hintergrund die „ever closer union“ als begrüßenswert erachtet, fällt die Beurteilung der richterlichen Tätigkeit entsprechend günstig aus.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Schieren 2002
Link
Schieren 2002
Anmerkung
Die fn. 891 und 892 verweisen nicht auf Schieren, sondern sind ihrerseits dort abgeschrieben.

Fragment 308 102-116

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