von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 281, Zeilen: 01-06 |
Original: Seite(n): 68, Zeilen: |
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[Wie bereits dargestellt ermöglichte es Marbury v. Madison dem Supreme Court, Gesetze und Verwaltungsakte von gliedstaatlichen Parlamenten, Kongress und Regierungen anhand konkreter Rechtstreitigkeiten zu überprüfen und gegegebenen-]falls für verfassungswidrig zu erklären. Hiervon machte der oberste Gerichtshof anfangs über lange Jahr [sic] nur in begrenztem Ausmaße Gebrauch, um die Befugnisse von Bundesregierung und Gliedstaaten gegeneinander abzugrenzen und um das Privateigentum vor unangemessenen Eingriffen der Einzelstaaten als auch des Bundes zu schützen. |
[...] dem Supreme Court ermöglichte, Gesetze und Verwaltungsakte von Staatenparlamenten, Kongreß und Regierungen anhand konkreter Rechtsstreitigkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls für verfassungswidrig zu erklären und damit aufzuheben. Lange Zeit machte das Oberste Gericht hiervon nur in begrenztem Maße Gebrauch, um die Befugnisse von Bundesregierung und Einzelstaaten gegeneinander abzugrenzen und um das Privateigentum vor unangemessenen Eingriffen sowohl der Staaten als auch des Bundes zu schützen. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 281, Zeilen: 10-21 |
Original: Seite(n): 23, Zeilen: 11-30 |
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Mit Martin v. Hunter's Lessee[814] dehnte der Supreme Court seine Entscheidungskompetenz auch auf Akte von Einzelstaaten aus. Beide genannten Entscheidungen sind deutliche Beispiele für das anfängliche Bemühen des Supreme Courts, seine Kompetenzen gegenüber den weiteren Trägern der Staatsgewalt zu bestimmen und letztlich zu festigen. In der Entscheidung McCulloch v. Maryland aus dem Jahre 1819 wird die Tendenz des Supreme Courts deutlich, die ursprünglich limitierten, in Artikel I § 8 der Bundesverfassung genannten Gegenstände der Bundesgesetzgebung zu erweitern.[815] Der Supreme Court stellte in der Begründung die in Artikel I § 8 aufgeführte „necessary and proper"-Klausel mit dem Hinweis heraus, die jeweiligen Kompetenzen des Kongresses trügen gleichzeitig die Befugnis in sich, alle zu ihrer Umsetzung notwendigen und angemessenen Gesetze zu erlassen. |
Marbury v. Madison wie auch Martin v. Hunter's Lessee[26], eine Entscheidung, in der der Supreme Court seine Prüfungskompetenz auch auf Akte von Einzelstaaten ausdehnte, sind anschauliche Beispiel dafür, wie der Supreme Court in der Anfangsphase darum bemüht war, seine eigenen Kompetenzen gegenüber anderen Trägern von Regierungsgewalt zu bestimmen und zu festigen. [...] McCulloch v. Maryland[27], 1819 entschieden, illustriert die spürbare Tendenz des Supreme Court, die an sich begrenzten, in Art. I, Section 8 der Verfassung enumerierten Gegenstände der Bundesgesetzgebung auszuweiten. [...] Der Supreme Court argumentierte unter Verweis auf die am Ende von Section 8 aufgeführte necessary and proper-Klausel, daß die jeweiligen Kompetenzen des Kongresses gleichzeitig die Befugnisse in sich trügen, alle zu ihrer Umsetzung nötigen und angemessenen Gesetze zu erlassen. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 281, Zeilen: 24-26 |
Original: Seite(n): 23, Zeilen: 104-106 |
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„Let the end be legitimate, let it be within the scope of the Constitution, and all means which are appropriate, which are plainly adapted to that end, which are not prohibited, but consist with the letter and spirit of the Constitution, are constitutional."[816] |
[Fn. 28] „Let the end be legitimate, let it be within the scope of the constitution, and all means which are appropriate, which are plainly adapted to that end, which are not prohibited, but consist with the letter and spirit of the constitution, are constitutional"[, Chief Justice Marshall, a.a.O., S. 421.] |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 281, Zeilen: 27-33 |
Original: Seite(n): 23-24, Zeilen: 31-05 |
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Bis heute beansprucht diese Interpretation Geltung für die Beurteilung der Grenzen der Bundesgesetzgebungskompetenz. Die zunächst unaufhaltsam scheinende Expansion reglementierender Bundesgewalt gegenüber den Gliedstaaten wird durch die Entscheidung Gibbons v. Ogden[817] ausgelöst. Bereits damals stützte sich der Supreme Court auf eine überaus extensive (und in der Zwischenzeit völlig konturlose) Auslegung der „interstate commerce-clause" in Art. I § 8 der Bundesverfassung. |
Diese Interpretation stellt die bis heute geltende Grundlage für die Feststellung der Grenzen der Bundesgesetzgebungskompetenz dar. Gibbons v. Ogden[29] schließlich markiert den Beginn einer beispiellosen Ausdehnung reglementierender Bundesgewalt gegenüber den Einzelstaaten, gestützt auf eine bereits damals sehr extensive und in der Zwischenzeit vollends konturlose Interpretation der interstate commerce-Klausel in Art. I, Section 8 der Verfassung.[30] |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 281, Zeilen: 101-102 |
Original: Seite(n): 23, Zeilen: 102-103 |
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[Fn. 814] 14 U.S. (I Wheat.) 304 (1816). [Fn. 815] [...] 17 U.S. (4 Wheat.) 316 (1819). [...] |
[Fn. 26] 14 U.S. (I Wheat.) 304 (1816). [Fn. 27] 17 U.S. (4 Wheat.) 316 (1819). |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 281, Zeilen: 102-105 |
Original: Seite(n): 23, Zeilen: 22-26 |
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[Fn. 815] Vgl. McCulloch v. Maryland. [...] Der Supreme Court erklärte hierin die Besteuerung einer Bundesbank (Second Bank of the United States) durch den Staat Maryland mit dem Ziel, deren Filiale in Maryland zu schließen, für verfassungswidrig. |
So wurde in McCulloch eine vom Kongreß errichtete Bank für verfassungsmäßig und die vom Staate Maryland gegen die Bank erhobene Steuer für verfassungswidrig erklärt, [...] |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 281, Zeilen: 106-107 |
Original: Seite(n): 23 u. 24, Zeilen: 106-107 u. 101 |
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[Fn. 816] McCulloch v. Maryland, ebenda. S. 421. [Fn. 817] 22 U.S. (9 Wheat.) I (1824). |
[Fn. 28] [...] Chief Justice Marshall, a.a.O., S. 421. [Fn. 29] 22 U.S. (9 Wheat.) I (1824). |
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