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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 271, Zeilen: 11-20
Original:
Seite(n): 31, Zeilen: 18-25

Der amerikanische Förderalismus [Fn 783] hat in Verbindung mit angelsächsischen Traditionen ein Rechtswesen geschaffen, das sich unter anderem durch zwei vertikale Gerichtssysteme auszeichnet: die Bundesjudikative als dreistufige Pyramide mit Distriktgerichten Appellationsinstanzen und dem Supreme Court einerseits, das gleichfalls mehrstufige Gerichtswesen der Einzelstaaten andererseits. Dem Föderalismus ist auch der Ansatz geschuldet, dass der Zivil- und Strafrechtsbereich, von verfassungsmäßig festgelegten Ausnahmen abgesehen, der Souveränität der Einzelstaaten unterliegt. Dies trägt zu jenem charakteristischen Farbenreichtum der Rechtsauffassungen bei, der durch das angelsächsische Common Law noch begünstigt wird.

Der amerikanische Föderalismus hat in Verbindung mit angelsächsischen Traditionen ein Rechtswesen geschaffen [...]. Es haben sich zwei vertikale Gerichtssysteme durchgesetzt - die Bundesjudikative als dreistufige Pyramide mit Distriktgerichten, Appellationsinstanzen und dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court) einerseits, das gleichfalls mehrstufige Gerichtswesen der Einzelstaaten andererseits. Der Föderalismus ist auch insofern durchgeschlagen, als der Zivil- und Strafrechtsbereich, von verfassungsmäßig festgelegten Ausnahmen abgesehen, der Souveränität der Einzelstaaten unterliegt. Dies führt zu jener bunten Mannigfaltigkeit der Rechtsauffassungen, die durch das angelsächsische ungeschriebene Gewohnheitsrecht (common law) noch begünstigt wird [...].

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Wasser 1997
Link
Wasser 1997
Anmerkung
Fußnote 783: "Hierzu ausführlich unter B.IV.3b)aa)." Fundstelle ist nicht die HP
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 271, Zeilen: 22-28
Original:
Seite(n): 1, Zeilen: ?

Heute erscheint selbstverständlich, dass im Rahmen „moderner Staatlichkeit“ die Bindung der Staatsgewalt an die Prinzipien Gewaltenteilung, Grundrechte der Bürger gegen den Staat und demokratische Mitwirkungsrechte durch die Gerichte, letztlich durch ein Verfassungsgericht, überprüft wird. So eindeutig war diese Fundierung des modernen demokratischen Rechtsstaats aber nicht, als der Supreme Court der Vereinigten Staaten 1803 den Rechtsstreit Marbury vs. Madison zu entscheiden hatte. [Fn 784] In diesem Fall entwarf der U.S. Supreme Court [zum ersten Mal vier Kriterien, die im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts einen Siegeszug durch die westlichen Rechtsordnungen antreten sollten [Fn 785]]

Geschriebene Verfassungen gehören heute fast überall zum Fundament moderner Staatlichkeit. In ihnen sind die wichtigsten Organisations- und Legitimationsprinzipien enthalten, an die sich alle staatliche Gewalt zu halten hat. Dazu gehören Gewaltenteilung, Grundrechte der Bürger gegen den Staat und demokratische Mitwirkungsrechte. Die Bindung der Staatsgewalt an diese Prinzipien wird durch die Gerichte, letztlich durch ein Verfassungsgericht, überprüft. So selbstverständlich war diese Fundierung des modernen demokratischen Rechtsstaats aber nicht, als der Supreme Court der Vereinigten Staaten 1803 den Rechtsstreit Marbury versus Madison zu entscheiden hatte. In diesem Fall entwarf der U.S. Supreme Court zum ersten Mal vier Kriterien, die im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts einen Siegeszug durch die westlichen Rechtsordnungen antreten sollten:

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Brugger 1994
Link
Brugger 1994
Anmerkung
Fußnote 785 verweist auf die Quelle mit "vgl. hierzu"; die wörtliche Übernahme ist aber nicht kenntlich gemacht.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 271, Zeilen: 101-107
Original:
Seite(n): 463, Zeilen:

Fussnote 782:

Aus der deutschspr. Lit: W. Haller, Supreme Court und Politik in den USA, 1972; B. Maaßen, Der US-Supreme Court im gewaltenteilenden amerikanischen Rechtssystem (1787 –1972), 1977; W. Brugger, Verfassungsinterpretation in den Vereinigten Staaten von Amerika, in: JöR 42 (1994), S. 571 ff. Siehe auch (streitbar) M. Tushnet, Taking the Constitution away from the Courts, 1999; A.S. Miller, The Supreme Court. Myth and Reality, 1978; L. Tribe, Constitutional Choices, 1985; W.H. Rehnquist, The Supreme Court. How It Was – How It Is, 1987.

Fussnote 629:

Aus der Lit. (kritisch): M. Tushnet, Taking the Constitution away from the Courts, 1999. Im übrigen W. Haller, Supreme Court und Politik in den USA, 1972; [...] W. Brugger, Verfassungsinterpretation in den Vereinigten Staaten von Amerika, JöR 42 (1994), S. 571 ff.; B. Maaßen, Der US-Supreme Court im gewaltenteilenden amerikanischen Rechtssystem (1787-1972), 1977; A.S. Miller, The Supreme Court. Myth and Reality, 1978; L. Tribe, Constitutional Choices, 1985, S. 51 f.; [...] W.H. Rehnquist, The Supreme Court, 1987.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Häberle 2006
Link
Häberle 2006
Anmerkung
Auffällig ist hier, dass "M. Tushnet, Taking the Constitution away from the Courts, 1999" im Literaturverzeichnis fehlt.

Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut)

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