GuttenPlag Wiki
Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
F · S · K

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende


Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 270, Zeilen: 101-110
Original:
Seite(n): 37, Zeilen: 06-15;21-25

renaustausches aus. Heute umfaßt er alles, was mit zwischenstaatlichem Handel auch im entferntesten in Verbindung steht. Aus der in Artikel I § 8 par. 3 der Bundesverfassung vorgesehenen eigentlichen Zuständigkeit zur Kreditaufnahme („borrowing money“) leitete der Kongress die Regelung des gesamten Geld-, Bank-, und Börsenwesens ab. Eine Rechtsfigur, die später auch in den Europäischen Gemeinschaften eine gewichtige Rolle spielen sollte, nahm in den Vereinigten Staaten mittels der unterstellten Vollmachten des Kongresses ihren Anfang: die „implied powers“. Aber auch dem Präsidenten bzw. den zuständigen Departments kommt in der Verfassunggebung durch Zuhilfenahme der „implied powers“-Regel oder durch die selbständige Auslegung von Verfassungsbestimmungen im Rahmen der Amtsgeschäfte ein erhebliches Gewicht zu.

Warenaustausches ausdehnen, so daß er heute alles umfaßt, was mit dem zwischenstaatlichen Handel auch nur mittelbar in Verbindung steht, einschließlich der gesamten Industrie- und Agrarproduktion [1]. Aus der ursprünglichen Zuständigkeit zur Kreditaufnahme - "borrowing money" - (Artikel I, Sektion 8, Klausel 2) leitete der Kongreß die Regelung des gesamten Geld- Bank- und Börsenwesens ab. Wo die Verfassung, die natürlich nicht allwissend sein konnte, keine unmittelbaren Zuständigkeiten der Bundesgewalt begründete, nahm sie der Kongreß mit Hilfe der implied powers, der unterstellten oder „mitinbegriffenen“ Vollmachten, in Anspruch [2]. [...] In gleicher Weise tragen der Präsident und die ihm unterstellten Ministerien - departments - zu Verfassungsfortbildung bei, indem sie bei ihrer tagtäglichen Geschäftsführung sich entweder auf ihre Auslegung einer Verfassungsbestimmung stützen oder gleichfalls die implied powers in Anspruch nehmen.

Kategorie
ShakeAndPaste
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Loewenstein 1959
Link
Loewenstein 1959
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 270, Zeilen: 119-123
Original:
Seite(n): 246, Zeilen:

Fußnote 781, S. 270:

Zur Interpretation und insbeondere Verfassungsinterpretation (insb. durch den EuGH) im europäischen Kontext (P. Häberle, Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 268 ff. spricht von einer „offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten in Europa“): C. Buck, Über die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, 1998; J. Ukrow, Richterliche Rechtsfortbildung durch den EuGH, 1995; J. Anweiler, Die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, 1997; W. Dänzer-Vanotti, Der Europäische Gerichtshof zwischen Rechtsprechung und Rechtsetzung, in: O. Due u. a. (Hrsg.), Festschrift für U. Everling, 1995, Band 1, S. 205 ff.

Fußnote 163, S. 246:

Aus der Lit. hier nur [...] Allgemein: J. Anweiler, Die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, 1997; J. Ukrow, Richterliche Rechtsfortbildung durch den EuGH, 1995; C. Buck, Über die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft, 1998; [...] W. Dänzer-Vanotti, Der Europäische Gerichtshof zwischen Rechtsprechung und Rechtssetzung, FS Everling, 1995, S. 205 ff.

Kategorie
ShakeAndPaste
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Häberle 2006
Link
Häberle 2006
Anmerkung
Die Fussnote bei Häberle ist am Anfang des Abschnitts "E. Europäische Verfassungsinterpretation". Es wird auf Häberle 2006 verweisen, aber nur um ein Zitat auf einer anderen Seite nachzuweisen. Häberle gibt wesentlich mehr Nachweise, aus denen G. sich hier bedient.

Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut)

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Diese Seite wurde gesichtet durch: Erstsichter: Goalgetter (Sichtungsergebnis: Gut)
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Goalgetter, Zeitstempel: 20110317183644