von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 237, Zeilen: 1-26 |
Original: Seite(n): 900f., Zeilen: 31-34, 1-24 |
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[Seit dem 18. und mit der Ausnahme des 19. Amendments hatte der Kongress allen Ergänzungsvorschlägen eine Formulierung beigefügt, wonach das] jeweilige Amendment nach einer Ratifikationsfrist von sieben Jahren ungültig sein sollte. In den früheren Vorschlägen war diesbezüglich nichts zu lesen; zwei "proposals" aus dem Jahre 1789, die schließlich 1810 beziehungsweise 1861 vorgelegt wurden, gingen im Verfahren bereits an die Gliedstaaten, wurden jedoch nicht ratifiziert. In seiner berühmten und heftig umstrittenen Entscheidung Coleman v. Miller weigerte sich der Supreme Court darüber zu befinden, ob das den Staaten 1924 vorgelegte "child labor amendment" 13 Jahre später ratifiziert werden könnte.[Fn 674] Dies sei eine "political question",[Fn 675] die der Kongress zu lösen habe, wenn die erforderlichen Dreiviertel der Gliedstaaten dem Amendment-Vorschlag zugestimmt hätten. Eine Fristsetzung seitens des Gerichtshofs komme daher nicht in Betracht.[Fn 676] Bereits 1921 hatte der Supreme Court in Dillon v. Gloss das Recht des Kongresses unterstrichen, zeitliche Begrenzungen für die einzelstaatlichen Ratifikationen zu setzen.[Fn 677] Zudem deutete der Gerichtshof bereits an, dass deutlich zeitferne "proposals" nicht länger einer Ratifikation zugänglich gemacht werden dürften. Obgleich der Supreme Court zugestand, der Wortlaut von Artikel V der Bundesverfassung enthalte tatsächlich keinen Hinweis auf etwaige zeitliche Beschränkungen, so wies das Gericht doch nachdrücklich auf den Umstand hin, dass ein funktionierender "amending process" als solcher das gewichtigste Argument gegen eine grenzenlose Ausweitung des Ratifizierungsverfahrens liefere.[Fn 678] Drei logisch miteinander verknüpfte Gesichtspunkte sollten die Ansicht des Supreme Court untermauern: "First, proposal and ratification are not treated as unrelated acts but as succeeding steps in a single endeavor, the natural inference being that they are not to be widely separated in time. Secondly, it is only when there is deemed to be a necessity therefor that amendments are to be proposed, the reasonable implication being that when proposed [they are to be considered and disposed of presently. ..."] |
Beginning with the Eighteenth Amendment, save for the Nineteenth, Congress has included language in all proposals stating that the amendment should be inoperative unless ratified within seven years.[Fn 26] All the earlier proposals had been silent on the question, and two amendments proposed in 1789, one submitted in 1810 and another in 1861, and most recently one in 1924 had gone to the States and had not been ratified. In Coleman v. Miller,[Fn 27] the Court refused to pass upon the question whether the proposed child labor amendment, the one submitted to the States in 1924, was open to ratification thirteen years later. This it held to be a political question which Congress would have to resolve in the event three fourths of the States ever gave their assent to the proposal. In Dillon v. Gloss,[Fn 28] the Court upheld Congress' power to prescribe time limitations for state ratifications and intimated that proposals which were clearly out of date were no longer open for ratification. Granting that it found nothing express in Article V relating to time constraints, the Court yet allowed that it found intimated in the amending process a "strongly suggest[ive]" argument that proposed amendments are not open to ratification for all time or by States acting at widely separate times.[Fn 29] Three related considerations were put forward. "First, proposal and ratification are not treated as unrelated acts but as succeeding steps in a single endeavor, the natural inference being that they are not to be widely separated in time. Secondly, it is only when there is deemed to be a necessity therefor that amendments are to be proposed, the reasonable implication being that when proposed they are to be considered and disposed of presently. [..."] |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 237, Zeilen: 106 |
Original: Seite(n): 901, Zeilen: 108 |
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[674] Coleman v. Miller 307 U.S. 433 (1939). |
[27] 307 U.S. 433 (1939). |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 237, Zeilen: 108-115 |
Original: Seite(n): 42, Zeilen: 08-13 |
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[676] In Coleman v. Miller, ebenda, wurde auch der Frage nachgegangen, inwieweit ein Staat, der bereits einmal einen Ergänzungsvorschlag abgelehnt hat, sich nachträglich anders entscheiden und ihn doch annehmen kann. Der Supreme Court erklärte diese Konstellation für zulässig mit der etwas seltsam anmutenden Begründung, dass damit eine Stimme mehr für das Zustandekommen der Dreiviertelmehrheit gegeben sei. Umgekehrt ist es aber einem Staat, der ein „proposal“ bereits angenommen hat, nicht ermöglicht, diesen wieder wirksam abzulehnen. Vgl. dazu auch kritisch K. Loewenstein, Verfassungsrecht und Verfassungspraxis der Vereinigten Staaten, 1959, S. 42. |
Eine damit im Zusammenhang stehende Frage ist, ob ein Staat, wenn er einmal einen Änderungsvorschlag abgelehnt hat, sich nachträglich anders besinnen und ihn annehmen kann. Dies wurde in Coleman v. Miller für zulässig erklärt, da damit eine Stimme mehr für das Zustandekommen der Dreiviertelmehrheit vorliegt. Umgekehrt aber kann ein Staat, hat er einmal angenommen, später nicht mehr ablehnen. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 237, Zeilen: 116-117 |
Original: Seite(n): 901, Zeilen: 109-110 |
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[Fn 677] Dillon v. Gloss 256 U.S. 368 (1921). [Fn 678] Ebenda 374. |
[Fn 28] 256 U.S. 368 (1921). [Fn 29] Id., 374. |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut) |
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