von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 196, Zeilen: 1-18 |
Original: Seite(n): 112-130, Zeilen: |
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In vielerlei Gestalt hat die "Konstitutionalisierung der Herrschaft" (D. Grimm) [Fn. 554] seither die historisch-politische Welt geprägt und darüber hinaus im Zuge der Globalisierung der Politik die nicht-westlichen Gesellschaften erfasst. Dort, wo seiner Grundidee nach der moderne Begriff der Verfassung als „Ordnung des Politischen" [Fn. 555] konzipiert wird, wird gleichzeitig ein zentraler Sinngehalt der politischen Kultur ausgedrückt. In diesem Kontext entspringt der modernen Verfassung eine Mehrfachfunktion: zum einen deutet sie ihrer symbolischen Funktion entsprechend die Ordnungsgehalte der politischen Kultur der Gesellschaft und normiert dieselben. Gemäß ihrer instrumentellen Funktion liefert sie zudem das (Spiel-)Regelwerk für die politischen Prozesse des politischen Systems. Als „quasi-kanonischer Text " steht sie einmal für eine Hermeneutik der Gesellschaftlichen Existenz mit einem Verbindlichkeit fordernden Geltungsanspruch. Zum anderen ist sie Anker- und Kristallisationspunkt für einen permanenten hermeneutischen Prozess der Interpretation der durch sie verbürgten Prinzipien im Medium der politischen Deutungskultur der Gesellschaft. Wo ein Interpretationsmonopol der Verfassungsgerichtsbarkeit zukommt, hat sich eine in stets kontroverse Tradition der Verfassungshermeneutik herausgebildet, die unter kulturhermeneutischen Vorzeichen zu analysieren ist bzw. wäre.“ [Fn. 556] [Fn. 554 Vgl. D. Grimm. Die Zukunft der Verfassung, 1991. Fn. 555 Dazu weitergehend in U.K. Preuß (Hrsg.), Zum Begriff der Verfassung, 1994. Fn. 556 Es entspricht der hier vorgeschlagenen Problemstellung ...] |
Die (in der Regel in einem fundamentalen Verfassungsgesetz rechtlich fixierte) Verfassung ist konstitutives Merkmal des modernen politischen Gemeinwesens. Der moderne Konstitutionalismus entspringt den großen Revolutionen des ausgehenden 18. Jahrhunderts. In vielerlei Gestalt hat die Konstitutionalisierung der Herrschaft" (D. Grimm) seither die historisch-politische Welt geprägt und darüber hinaus im Zuge der Globalisierung der Politik die nicht-westlichen Gesellschaften erfasst. Seiner Grundidee nach drückt sich im modernen Begriff der Verfassung dort, qo sie als „Ordnung des Politischen" (U.K. Preuß) konzipiert wird, den zentralen Sinngehalt der politischen Kultur aus. Unter diesem Gesichtspunkt kommt der modernen Verfassung eine Doppelfunktion zu: Ihrer symbolischen Funktion entsprechend, deutet und normiert sie die Ordnungsgehalte der politischen Kultur der Gesellschaft. Ihrer instrumentellen Funktion entsprechend, liefert sie das Spielregelwerk für die politischen Prozesse des politischen Systems. Sie steht als quasi-kanonischer Text einmal für eine Hermeneutik der gesellschaftlichen Existenz mit einem verbindlichkeitsfordernden Geltungsanspruch. Zum anderen ist sie Kristallisationspunkt für einen permanenten hermeneutischen Prozess der Auslegung der durch sie verbürgten Prinzipien im Medium der politischen Deutungskultur der Gesellschaft. Wo ein Interpretations- monopol der Verfassungsgerichtsbarkeit zukommt, hat sich eine in sich stets kontroverse Tradition der Verfassungshermeneutik herausgebildet, die unter modernen kulturhermeneutischen Vorzeichen zu analysieren ist |
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