von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 1-4 |
Original: Seite(n): 4, Zeilen: 22-25 |
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[Welcher der diskutierten] Plan B-Optionen auch immer im Rahmen des Vertrages von Lissabon zum Tragen käme, die Ratifikation sollte nur gestoppt werden, wenn eine klare Alternative vorhanden ist, die ambitioniert genug ist, die EU-27 demokratischer und effizienter zu gestalten. |
Welcher der diskutierten Plan B-Optionen auch immer zum Tragen kommt, die Ratifikation des VVE sollte nur gestoppt werden, wenn eine klare Alternative vorhanden ist, die ambitioniert genug ist, die EU-25 demokratischer und effizienter zu gestalten. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 4-6 |
Original: Seite(n): 4, Zeilen: 25-28 |
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Der Ausgang der Referenden belegt ein "So geht es nicht weiter!". Ein schlichtes Einstellen der Bemühungen um Reformen und ein Weitermachen wie bisher kommen nicht in Betracht. |
Der Ausgang der Referenden belegt ein "So geht es nicht weiter!". Ein schlichtes Einstellen der Bemühungen um Reformen und ein Weitermachen wie bisher kommen nicht in Betracht. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 6-7 |
Original: Seite(n): 4, Zeilen: 28 |
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Den Verfassungsvertrag bzw. nunmehr den Vertrag von Lissabon zu "begraben", ist daher keine tragfähige Option. |
Den Verfassungsvertrag zu "begraben", ist daher keine Option. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 08-16 |
Original: Seite(n): 5, Zeilen: 3-11 |
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Die Staats- und Regierungschefs hatten schließlich auf dem EU-Gipfel am 16. / 17. Juni 2005 in Brüssel beschlossen, bis zum Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft im Juni 2006 eine „Phase der Reflexion“ im Prozess der Ratifizierung des Vertrages über eine Verfassung für Europa einzulegen.[541] Die Fortsetzung des Ratifikationsprozesses wurde dadurch nicht Frage gestellt, zeitlich ist er aber zunächst bis Mitte 2007 verlängert worden. Infolgedessen hatten Großbritannien, Portugal, Polen, die Tschechische Republik, Dänemark, Irland, Schweden und Finnland ihre nationalen Ratifikationsverfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. ____ Fn 541: Diese Reflexionsphase wurde auf dem Gipfel Ende Juni 2006 nunmehr erneut verlängert. |
[...] haben die Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Gipfel am 16./17. Juni 2005 in Brüssel beschlossen, bis zum Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft im Juni 2006 eine „Phase der Reflexion“ im Prozess der Ratifizierung des Vertrages über eine Verfassung für Europa (VVE) einzulegen. Die Fortsetzung des Ratifikationsprozesses wird dadurch nicht Frage gestellt, zeitlich ist er aber bis Mitte 2007 verlängert worden. Infolgedessen haben Großbritannien, Portugal, Polen, die Tschechische Republik, Dänemark, Irland, Schweden und Finnland ihre nationalen Ratifikationsverfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 17-18 |
Original: Seite(n): 28, Zeilen: 1-2 |
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Schließlich ein grundsätzlicher Gedanke: Ein einmaliger, punktueller Akt kann eine Verfassung ohnehin nicht legitimieren. |
Dementsprechend kann ein einmaliger, punktueller Akt eine Verfassung ohnehin nicht legitimieren. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 18-19 |
Original: Seite(n): 28, Zeilen: 2-3 |
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Denn dieser bezieht sich immer nur auf den Status quo. |
Denn dieser bezieht sich immer nur auf den Status quo. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 19-21 |
Original: Seite(n): 28, Zeilen: 3-5 |
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Wenn sich Verfassungsinhalte nicht bewähren oder wenn sich die Umstände ändern, dann bringt die vergangene einmalige Zustimmung letztlich nichts. |
Wenn sich Verfassungsinhalte nicht bewähren oder wenn sich die Umstände ändern, dann bringt die vergangene einmalige Zustimmung nichts. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 21-23 |
Original: Seite(n): 28, Zeilen: 5-7 |
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Für die nachfolgenden Generationen, die unter dieser Verfassung leben müssen, hat dieser Akt - wenn es auf die Zustimmung der Bürger ankommen soll - ohnehin keine Legitimationswirkung. |
Für die nachfolgenden Generationen, die unter dieser Verfassung leben müssen, hat dieser Akt - wenn es auf die Zustimmung der Bürger ankommen soll - ohnehin keine Legitimationswirkung. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Neutral) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 23-27 |
Original: Seite(n): 28, Zeilen: 8-11 |
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Ein Umstand, der bereits Ende des 18. Jahrhunderts von Republikanern und Jakobinern erkannt worden ist. Demzufolge wird eine Verfassung weniger durch die Art und Weise ihrer „Erzeugung“ legitimiert als über ihre - nur ex post feststellbaren - Leistungen und kontinuierliche Akzeptanz. [Fn 542] |
Das ist schon im 18. Jahrhundert von Republikaner und Jakobinern erkannt worden. Meiner Ansicht nach wird eine Verfassung weniger durch die Art und Weise ihrer Erzeugung legitimiert als über ihre - nur ex post feststellbare - Leistungen und kontinuierliche Akzeptanz. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Neutral) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 29-33 |
Original: Seite(n): 23, Zeilen: 4-10 |
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In der Absicht, abschließend die Geschichte Europas als Ganzes in den Blick zu nehmen, ergeben sich aus dieser (limitierten) tour d’horizon einige Folgerungen, die gleichzeitig einer weitergehenden interdisziplinären Bearbeitung bedürften. Zum einen: Die Geschichte Europas ist in weiten Teilen ihre eigene Rezeptions- geschichte. Die longue durée ist ein Zivilisationsprozess, der in hohem Maße aus [Traditionswahrnehmungen gespeist wird.] |
Für den Historiker in der Absicht, die Geschichte Europas als Ganzes in den Blick zu nehmen, ergeben sich zum Abschluß aus dieser tour d’horizon einige Folgerungen. Das erste Ergebnis kann kurz gefaßt werden: Die Geschichte Europas ist in weiten Teilen ihre eigene Rezeptionsgeschichte. Die longue durée, wie sie hier beispielsweise umrissen wurde, ist ein Zivilisationsprozeß, der in ho- hem Maße aus Traditionswahrnehmungen gespeist wird. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 103-107 |
Original: Seite(n): 28, Zeilen: 11-13 |
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[Fn 542] Die unbestrittene Legitimität des deutschen GG, das bekanntlich an diversen „Geburtsmakeln“ litt, illustriert diese These, vgl. zu alledem auch A. Peters, Stellungnahme, in: G. Kreis (Hrsg.), Der Beitrag der Wissenschaften zur künftigen Verfassung der EU. Interdisziplinäres Verfassungssymposium anlässlich des 10 Jahre Jubiläums des Europainstituts der Universität Basel. Basler Schriften zur europäischen Integration, Nr. 66, 2003, S. 24 ff. |
Die unbestrittene Legitimität des deutschen Grundgesetzes, das bekanntlich an diversen „Geburtsmakeln“ litt, illustriert diese These. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Neutral) |
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