von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 187, Zeilen: 01-09 |
Original: Seite(n): 32, Zeilen: 27-43 |
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Verfassungsvertrag gefunden wurden ein wichtiges Thema. Erforderlich ist im Wesentlichen eine klare Vereinbarung von Grundsätzen und Instrumenten für die Wahrnehmung politischer Verantwortung und für die Mitgestaltungsmöglichkeiten von nationalen (und subnationalen) Einheiten in der Europa-Politik. Die Gefahr aber lag und liegt stets darin, den Kompetenzkatalog dazu zu nutzen, verloren geglaubte Kompetenzen zurück zu gewinnen bzw. noch vorhandene „gegen Europa“ zu verteidigen, und dies relativ unabhängig von der eigentlich wichtigen Frage, wo die politische Verantwortung themenbezogen am geeignetsten ausgeübt würde. [529: Vgl. auch U. Guérot, Eine Verfassung für Europa – Neue Regeln für den alten Kontinent?, in: IP 2/2001, S. 28 ff.] |
ein wichtiges Thema. Erforderlich ist im Wesentlichen eine klare Vereinbarung von Grundsätzen und Instrumenten für die Wahrnehmung politischer Verantwortung und für die Mitgestaltungsmöglichkeiten von nationalen (und subnationalen) Einheiten in der Europa-Politik. Die Gefahr aber liegt darin, den Kompetenzkatalog dazu zu nutzen, verloren geglaubte Kompetenzen zurückzugewinnen bzw. noch vorhandene „gegen Europa“ zu verteidigen, und dies relativ unabhängig von der eigentlich wichtigen Frage, wo die politische Verantwortung themenbezogen am geeignetsten ausgeübt würde. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 187, Zeilen: 18-24 |
Original: Seite(n): 9, Zeilen: |
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Die Präambel ist im Vergleich zu manch anderen Verfassungstexten wenig eindrucksvoll ausgefallen. Nicht nur erscheint der Bezug zum religiösen und geistigen Erbe Europas dürr 530, wenngleich die Diskussion über die fortwirkende Bedeutung des religiösen Erbes für die europäische Identität bemerkenswert lebendig und substantiell gewesen ist. Auch die formulierten „Ziele der europäischen Einigung“ werden eher in trockener Sprache, entsprechend dem Kommuniqué-Stil von EU-Gipfeltreffen abgehandelt. Fussnoten: 530 Vgl. hierzu unter C.II. |
Wenig eindrucksvoll ist auch die Präambel ausgefallen. Nicht nur bleibt der Bezug zum religiösen und geistigen Erbe Europas dürr, wiewohl die Diskussion über die fortwirkende Bedeutung des religiösen Erbes für die europäische Identität außerordentlich substantiell gewesen ist. Auch die formulierten Ziele der europäischen Einigung werden eher in trockener Sprache, im üblichen eher langweiligen Kommuniqué-Stil von EU-Gipfeltreffen abgehandelt. |
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 187, Zeilen: 25-32 |
Original: Seite(n): 9-10, Zeilen: |
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Was der Dank an die „Verfassungsschöpfer“ in einer Präambel zu suchen meint, bleibt das – uneitlen Erwägungen wohl nicht gänzlich ferne – (Er-)Schöpfungsrätsel der Konventsmitglieder. 531 Der Präambeltext bewegt sich auffällig fern allen (auch literarischen) Schwunges sowie des gerne belächelten Pathos und Zielorientierung der amerikanischen Verfassung. In der Konsequenz einen Verzicht auf die Präambel zu erwägen und den Verfassungstext stattdessen unmittelbar mit der Evokation der Grundrechte in der Europäischen Union beginnen zu lassen, würde freilich zu weit führen. 532 Fussnoten: 531 Vgl. auch L. Kühnhardt, Der Verfassungsentwurf des EU-Konvents. Bewertung der Strukturentscheidungen, ZEI Discussion-Paper, 2003, S. 6 f.: „Dass den Verfassungsschöpfern Dank gebührt, ist wohl wahr. Aber was hat dieser Dank in der Präambel einer Verfassung zu suchen, die nicht nur politischen Akteuren als Referenzpunkt dienen soll, sondern die von Schülern und Studenten in ganz Europa studiert wird, um Auskunft über die Frage zu bekommen, was die politische Identität Europas bedeutet?“ 532 Siehe aber L. Künhardt, ebenda. |
Dass den Verfassungsschöpfern Dank gebührt, ist wohl wahr. Aber was hat dieser Dank in der Präambel einer Verfassung zu suchen, die nicht nur politischen Akteuren als Referenzpunkt dienen soll, sondern die von Schülern und Studenten in ganz Europa studiert wird, um Auskunft über die Frage zu bekommen, was die politische Identität Europas bedeutet? Hier hätten der Schwung und das Pathos und die Zielorientierung der amerikanischen Verfassung gut getan – oder aber man verzichtet auf eine Präambel und beginnt den Verfassungstext stattdessen unmittelbar mit der Evokation der Grundrechte in der Europäischen Union. |
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