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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 172, Zeilen: 2-11
Original:
Seite(n): 5-6, Zeilen: 12

Der Konvent tagte öffentlich und alle Dokumente waren über das Internet jedermann zugänglich. Ziel war eine umfassende Debatte aller Bürgerinnen und Bürger zur Reform der Europäischen Union. Dazu wurde ein „Forum" geschaffen, das allen Organisationen der Zivilgesellschaft offen stand. Hier sind 1264 Beiträge von Nichtregierungsorganisationen eingegangen, die beispielsweise im Rahmen einer Anhörung der Zivilgesellschaft am 25./26. Juni 2002 durch den Konvent in die Debatte eingeflossen sind. Der Vorsitzende hat die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, auch auf nationaler Ebene Foren zur Bürgerbeteiligung einzurichten. In einem „Jugendkonvent" wurde am 10. Juli 2002 der Beitrag von über 200 Jugendlichen gehört.

Der Konvent tagt öffentlich und auch alle Dokumente sind über das Internet jedermann zugänglich. Ziel ist eine umfassende Debatte aller Bürgerinnen und Bürger zur Reform der Europäischen Union. Dazu wurde ein „Forum“ geschaffen, das allen Organisationen der Zivilgesellschaft offen steht. Ihre Beiträge sind z.B. im Rahmen einer Anhörung der Zivilgesellschaft am 25./26. Juni 2002 durch den Konvent in die Debatte eingeflossen. Der Vorsitzende hat die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, auch auf nationaler Ebene Foren zur Bürgerbeteiligung einzurichten. In einem „Jugendkonvent“ wurde am 10. Juli 2002 der Beitrag von über 200 Jugendlichen gehört.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Langen 2003
Link
Langen 2003
Anmerkung
Gefunden von Soennen mit Hilfe von Plagiarism-Finder, 20.02.11; Es ist nicht ganz klar, ob Dr. Werner Langen den Ursprungstext selbst geschrieben hat, oder ob nicht vielmehr Dissertation und EuInfo den Textabschnitt aus einer dritten Quelle übernommen haben. Dafür spricht die Tatsache, dass die Dissertation an einer Stelle etwas genauer ist (Angabe der Anzahl an Eingaben) als die vier Jahre ältere EuInfo. Es ist anzunehmen, dass ein solcher Ur-Text aber zumindest auch im Präsens verfaßt wurde, so dass der Text in der Disseration zumindest im Hinblick auf das Tempus angepaßt wurde. Grenzfall zwischen mögl. Direktplagiat und Verschleierung.
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 172, Zeilen: 18-20
Original:
Seite(n): 16, Zeilen:

Die Kernthemen, mit denen der Konvent sich zu befassen hatte – Transparenz, Demokratie, Effizienz und Effektivität politischer Entscheidungsverfahren – sind wesensmäßig weitgehend identisch mit jenen, die auch im nationalen Kontext [vieler EU-Länder bestehen,]

Die Themen, mit denen der Konvent sich befasst hat – Transparenz, Demokratie, Effizienz und Effektivität politischer Entscheidungsverfahren – sind wesensmäßig weithin identisch mit denen, die auch im nationalen Kontext [vieler EU-Länder bestehen,]

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Kühnhardt 2003
Link
Kühnhardt 2003
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 172, Zeilen: 101-103
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

[Fußnote 490 (beginnt auf S. 171)] Begründet wurde dies damit, dass die Charta zur verfassungsmäßigen Beschränkung der Staatsgewalt ungeeignet sei, da sie neben Freiheitsrechten viele Stellen enthalte, aus denen vielfältige Schutz- und Umverteilungs-Versprechen ableitbar wären.

Diese Charta sei zur verfassungsmässigen Beschränkung der Staatsgewalt ungeeignet, denn sie enthalte neben Freiheitsrechten viele Stellen, aus denen vielfältige Schutz- und Umverteilungs-Versprechen ableitbar seien. [...]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Gygi 2003
Link
Gygi 2003
Anmerkung
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 172, Zeilen: 114-122
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

[Fußnote 490 (beginnt auf S. 171)] Für wichtige Geschäfte gilt ein obligatorisches, für andere Vorlagen bei bestimmten Unterschriften-Quoren ein fakultatives Referendum. Vorlagen bedürfen zur Annahme einer Volks- und Ländermehrheit. Jeder Staat hat das Recht, aus der Europäischen Union auszutreten, wobei das Volk mit qualifizierter Mehrheit zustimmen muss und Verfahren mit Übergangszeiten festzulegen sind. Schliesslich ist das Verfahren bei Entwurf und Verabschiedung einer Verfassung von zentraler Bedeutung, zumal diese ja eine Art Grundkonsens der EU-Bürger darstellen sollte. Eine Verfassung nach dem Geist der ECG müsste wohl dem Volk vorgelegt werden, und zwar in der ganzen Europäischen Union.

Für wichtige Geschäfte gilt ein obligatorisches, für andere Vorlagen bei bestimmten Unterschriften-Quoren ein fakultatives Referendum. Vorlagen bedürfen zur Annahme einer Volks- und Ländermehrheit. [...]

Jeder Staat hat das Recht, aus der EU auszutreten, wobei das Volk mit qualifizierter Mehrheit zustimmen muss und Verfahren mit Übergangszeiten festzulegen sind. Im Konvent sind Austrittsoptionen noch umstritten.

Schliesslich ist das Verfahren bei Entwurf und Verabschiedung einer Verfassung von zentraler Bedeutung, zumal diese ja eine Art Grundkonsens der EU-Bürger darstellen sollte. Eine Verfassung nach dem Geist der ECG müsste wohl dem Volk vorgelegt werden, und zwar in der ganzen EU.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Gygi 2003
Link
Gygi 2003
Anmerkung
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