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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 166, Zeilen: 13-16
Original:
Seite(n): 2, Zeilen:

Im Unterschied zu Regierungskonferenzen, die bisher die Verträge ausgearbeitet hatten, setzte sich der Konvent nicht nicht aus Diplomaten der Mitgliedsstaaten zusammen, sondern in erster Linie aus Parlamentatiern. Darin lag das "innovative Moment" des EU-Konvents für die europäische Verfassungsgebung.

Im Unterschied zu Regierungskonferenzen setzt sich der Konvent nicht vorwiegend aus Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten zusammen, sondern darüber hinaus auch aus Vertretern der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments sowie aus Beobachtern, zum Beispiel des Ausschusses der Regionen, und Vertretern der Beitrittsländer. Hier liegt das innovative Moment des EU-Konvents für die europäische Verfassungswirklichkeit [...].

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Landtag-BW 2002
Link
Landtag-BW 2002
Anmerkung
Hier wurde stark umgeschrieben, die zentrale Idee ("innovative Moment des EU-Konvents") aber definitiv übernommen.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 166, Zeilen: 103-111
Original:
Seite(n): 637, Zeilen:

Fussnote 480,S. 637 (zur Überschrift "Der Europäische Konvent"):

Aus der Lit: T. Oppermann, Vom Nizza-Vertrag 2001 zum Europäischen Verfassungskonvent 2002/2003, in: DVBl. 2003, S. 1 ff.; F.C. Mayer, Macht und Gegenmacht in der Europäischen Verfassung. Zur Arbeit des Europäischen Verfassungskonvents, in: ZaöRV 63 (2003), S. 59 ff.; I. Pernice, Eine neue Kompetenzordnung für die Europäische Union, in: P. Häberle / M. Morlok / W. Skouris (Hrsg.), Festschrift Festschrift für Dimitris Th. Tsatsos. Zum 70. Geburtstag am 5. Mai 2003, 2003, S. 477 ff.; S. Magiera, Die Arbeit des europäischen Verfassungskonvents und der Parlamentarismus, in: DÖV 2003, S. 578 ff.; D. Tsatsos, Der Europäische Konvent, in: Festschrift für T. Fleiner, 2003, S. 749 ff. Siehe insb. auch die Bibliographie des Verf. (2006).

Fussnote 63, S. 637:

63 Aus der Lit. zu den Arbeiten des Europäischen Konvents: [...] T. Oppermann, Vom Nizza-Vertrag 2001 zum Europäischen Verfassungskonvent 2002/2003, DVBl. 2003, S. 1 ff.; [...] F.C. Mayer, Ein Referendum über die Europäische Verfassung?, EuZW 2003, S. 321; ders., Macht und Gegenmacht in der Europäischen Verfassung, Zur Arbeit des europäischen Verfassungskonvents, ZaöRV 63 (2003), S. 59 ff.; I. Pernice, Eine neue Kompetenzordnung für die Europäische Union, FS Tsatsos, 2003, S. 477 ff.; [...] S. Magiera, Die Arbeit des europäischen Verfassungskonvents und der Parlamentarismus, DÖV 2003, S. 578 ff.; [...] D. Tsatsos, Der Europäische Konvent, FS Fleiner, 2003, S. 749 ff.; [...]

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Häberle 2006
Link
Häberle 2006
Anmerkung
G. lässt viele Nachweise in dieser Fussnote bei Häberle (2006). aus, hält sich aber ansonsten an die Reihenfolge bei Häberle. Auf das Werk von Häberle kein Hinweis, stattdessen ein Hinweis auf das eigene Literaturverzeichnis.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

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