von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Direkte Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung — in Form von Volksbegehren und Volkentscheiden — sind im mitgliedstaatlichen Verfassungsrecht die Regel (nicht aber in Deutschland, dessen Demokratie —auf Bundesebene — wohl die repräsentativ ausgeprägteste in den Mitgliedstaaten ist). |
Direkte Mitwirkungsrechte in Form von Volksbegehren, Volksbefragung, Volksentscheid bei der Gesetzgebung und/oder anderen sachpolitischen Fragen (es wird hier nur die zentralstaatliche Ebene berücksichtigt) sind im Verfassungsrecht die Regel, nicht die Ausnahme. |
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