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Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU

von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg

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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 161, Zeilen: 9-12
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Direkte Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung — in Form von Volksbegehren und Volkentscheiden — sind im mitgliedstaatlichen Verfassungsrecht die Regel (nicht aber in Deutschland, dessen Demokratie —auf Bundesebene — wohl die repräsentativ ausgeprägteste in den Mitgliedstaaten ist).

Direkte Mitwirkungsrechte in Form von Volksbegehren, Volksbefragung, Volksentscheid bei der Gesetzgebung und/oder anderen sachpolitischen Fragen (es wird hier nur die zentralstaatliche Ebene berücksichtigt) sind im Verfassungsrecht die Regel, nicht die Ausnahme.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Kimmel 1994
Link
Kimmel 1994
Anmerkung
Dieses Kapitel B b) der Dissertation bedient sich umschriebener Textpassagen aus dem Kimmel-Artikel, die, wie in diesem Beispiel, nicht zitiert werden.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)

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